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   BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12   

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BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12 (https://dejure.org/2013,29227)
BPatG, Entscheidung vom 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12 (https://dejure.org/2013,29227)
BPatG, Entscheidung vom 28. August 2013 - 28 W (pat) 529/12 (https://dejure.org/2013,29227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "EcoPlus" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit des Wortzeichens "EcoPlus" bei Anmeldung für die Klassen 7, 11 und 37

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "EcoPlus" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "EcoPlus" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "EcoPlus" ist wegen Freihaltebedürftigkeit und fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke für Industriemaschinen eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee).

    Denn auch wenn (und soweit) ein Wortzeichen bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, reicht es aus, dass es in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004 146, 147 f. Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674 Rdnr. 97 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 38 BIOMILD); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind, sofern das Gesamtzeichen nicht infolge einer ungewöhnlichen Veränderung - etwa syntaktischer oder semantischer Art - hinreichend weit von der bloßen Zusammenfügung seiner schutzunfähigen Bestandteile abweicht (EuGH a. a. O. Rdnr. 98 - Postkantoor; a. a. O. Rdnr. 39 f. - BIOMILD).

  • BPatG, 29.09.2004 - 28 W (pat) 217/03
    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12
    Der Begriff "Plus" wird allgemein als werbeüblicher Hinweis auf die verbesserte Qualität einer Ware oder Dienstleistung, auf ein vorhandenes "Mehr" gegenüber anderen Waren/Dienstleistungen oder als Hinweis auf zusätzliche Vorteile bzw. verbesserte Eigenschaften (gegenüber dem Standardangebot) verstanden (vgl. auch BPatG 30 W (pat) 140/97 - PLUS; 28 W (pat) 217/03 - CorrectPlus).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12
    Zum anderen sind zwar etwaige Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rdnr. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart).
  • BPatG, 19.10.1998 - 30 W (pat) 140/97
    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12
    Der Begriff "Plus" wird allgemein als werbeüblicher Hinweis auf die verbesserte Qualität einer Ware oder Dienstleistung, auf ein vorhandenes "Mehr" gegenüber anderen Waren/Dienstleistungen oder als Hinweis auf zusätzliche Vorteile bzw. verbesserte Eigenschaften (gegenüber dem Standardangebot) verstanden (vgl. auch BPatG 30 W (pat) 140/97 - PLUS; 28 W (pat) 217/03 - CorrectPlus).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276, 277 Rdnr. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BPatG, 14.03.2005 - 30 W (pat) 182/03
    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12
    Die Begriffe "Öko" oder "Eco" können als Abkürzung bzw. Wortbildungselement in einschlägigen Zusammensetzungen daher je nachdem im Sinne von "Naturhaushalt/Umweltfreundlichkeit" oder "Wirtschaft(lichkeit)" oder im Sinne beider Bedeutungen gedeutet werden (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 228/98 - ECO; 30 W (pat) 182/03 - ECO; 28 W (pat) 204/07 - ECOPACK).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12
    Bei Oberbegriffen oder Sammelbezeichnungen ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften beschreibend erfassen zu können (BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 15 - DeutschlandCard; GRUR 2009, 778 Rdnr. 17 - Willkommen im Leben; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 288 m. w. N.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12
    Bei Oberbegriffen oder Sammelbezeichnungen ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften beschreibend erfassen zu können (BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 15 - DeutschlandCard; GRUR 2009, 778 Rdnr. 17 - Willkommen im Leben; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 288 m. w. N.).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276, 277 Rdnr. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12
    Bei Oberbegriffen oder Sammelbezeichnungen ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften beschreibend erfassen zu können (BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 15 - DeutschlandCard; GRUR 2009, 778 Rdnr. 17 - Willkommen im Leben; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 288 m. w. N.).
  • BPatG, 19.03.2008 - 28 W (pat) 204/07
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 565/19
    Zur Begründung hat sie ausgeführt, die sprachübliche Wortneuschöpfung setze sich aus dem allgemein verständlichen Präfix "eco", das der deutschen Abkürzung "öko" für "ökologisch, umweltgerecht" entspreche (vgl. BPatG 24 W (pat) 548/14 - ECOTEQ; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; EuG, Urt. v. 13. Juli 2017, T-150/16 - ECOLAB), und der von Polyvinylchlorid (PVC) abgeleiteten Bezeichnung "vinyl" zusammen.

    aaa) "eco" ist ein im Englischen und Deutschen vielfach und branchenübergreifend verwendetes Wortbildungselement (BPatG 24 W (pat) 548/14 - ECOTEQ; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 28 W (pat) 25/11 - ECOLINER; 24 W (pat) 122/10 - ECOFIBRE; 28 W (pat) 35/94 - ECOSPRAYER), dass dem deutschen Adjektiv und der deutschen Vorsilbe "öko" für "ökologisch, die Umwelt betreffend, umweltfreundlich" entspricht ( https://de.pons.com/uebersetzung/englisch-deutsch/eco , Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis), die zusammen mit Substantiven ausdrückt, dass "jemand oder etwas in irgendeiner Weise mit Ökologie, mit bewusster Beschäftigung mit der Umwelt, mit Umweltproblemen in Beziehung steht" (https://www.duden.de/rechtschreibung/oeko_).

    (1) Insoweit reiht sich die Vorsilbe "eco" als produktbeschreibende Angabe unter Berücksichtigung der stetig wachsenden Bedeutung von natürlichen/umweltverträglichen Materialien/Stoffen auch in sinnentsprechende Begriffe wie "bio", "öko/ökologisch", "umweltfreundlich" oder "green" nahtlos ein (vgl. BPatG 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 28 W (pat) 35/94 - ECOSPRAYER; 29 W (pat) 99/05 - ökomobil; 30 W (pat) 501/17 - BioSol; 26 W (pat) 524/20 - greentec m.w.N.).

    Für die Verbraucher stellt das ökologische, umweltgerechte Erzeugen und/oder Wirken der Produkte inzwischen ein wesentliches Kaufkriterium dar (BPatG 28 W (pat) 529/1228 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 24 W (pat) 228/98 - ECO; 28 W (pat) 533/12 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 24 W (pat) 228/98 - ECO; 28 W (pat) 533/12 - Green Now; 30 W (pat) 501/17 - BioSol).

  • BPatG, 26.06.2023 - 26 W (pat) 533/21
    ccc) Da die angesprochenen Verkehrskreise sofort und ohne weiteres "eco" als ein im Englischen und Deutschen vielfach und branchenübergreifend verwendetes Wortbildungselement erkennen (BPatG 26 W (pat) 565/19 - ecovinyl; 30 W (pat) 2/20 - EcoTrend; 30 W (pat) 24/19 - EcoMatt; 29 W (pat) 535/19 - Ecomates; 24 W (pat) 548/14 - ECOTEQ; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 28 W (pat) 534/12 - eco; 28 W (pat) 25/11 - ECOLINER; 24 W (pat) 122/10 - ECOFIBRE; 28 W (pat) 204/07 - ECOPACK; 30 W (pat) 182/03 - ECO; 26 W (pat) 148/01 - ECOLOGISTIC; 24 W (pat) 228/98 - ECO; 28 W (pat) 35/94 - ECOSPRAYER), das dem deutschen Adjektiv "öko" und der deutschen Vorsilbe "öko-" für "ökologisch, die Umwelt betreffend, umweltfreundlich" entspricht, die zusammen mit Substantiven ausdrücken, dass "jemand oder etwas in irgendeiner Weise mit Ökologie, mit bewusster Beschäftigung mit der Umwelt, mit Umweltproblemen in Beziehung steht" (https://www.duden.de/rechtschreibung/oeko_), wird es in Bezug auf die angegriffenen Waren der Klassen 7, 16 und 20 als glatt beschreibende und damit schutzunfähige Angabe wahrgenommen, die lediglich darauf hinweist, dass die so gekennzeichneten Verpackungsmaschinen energiesparend und umweltschonend arbeiten und die Verpackungsmaterialien und -behälter aus natürlichen, umweltverträglichen und nachhaltig beschafften Rohstoffen bestehen und/oder umweltgerecht entsorgt oder recycelt werden können.

    Denn die Vorsilbe "eco" reiht sich als produktbeschreibende Angabe unter Berücksichtigung der stetig wachsenden Bedeutung von natürlichen/umweltverträglichen Materialien/Stoffen auch in sinnentsprechende Begriffe wie "bio", "umweltfreundlich" oder "green" nahtlos ein (vgl. BPatG 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 28 W (pat) 35/94 - ECOSPRAYER; 29 W (pat) 99/05 - ökomobil; 30 W (pat) 501/17 - BioSol; 26 W (pat) 524/20 - greentec m. w. N.).

  • BPatG, 23.04.2014 - 28 W (pat) 534/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "ECO (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

    Die Begriffe "Öko" oder "Eco" können also als Abkürzung je nachdem im Sinne von "die Umwelt betreffend"/ "Umweltfreundlichkeit" oder "Wirtschaft(lichkeit)" verstanden werden (vgl. hierzu auch BPatG 24 W (pat) 228/98 - ECO; 30 W (pat) 182/03 - ECO; 26 W (pat) 87/08 - ECOBOARDS; 28 W (pat) 204/07 - ECOPACK; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus -in juris Rdnr. 16.).
  • BPatG, 26.11.2018 - 26 W (pat) 506/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "PLUSCARD" - teilweise Rücknahme der "Anmeldung bzw.

    28 W (pat) 543/13 - PRIMUS PLUS; 29 W (pat) 510/13 - Schweizer Kreuz; 30 W (pat) 510/12 - Angio-Plus-Therapie; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 25 W (pat) 522/14 - maxSparplus; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus; 30 W (pat) 70/10 - be Well energy+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus; 29 W (pat) 38/11 - FairGasPlus; 29 W (pat) 144/10 - Fairplus).
  • BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "EasyCompact" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    So liegt der Fall auch bei der hier angemeldeten, nicht besonders ungewöhnlich gebildeten Wortkombination, bei der ein merklicher Unterschied zwischen dem Gesamtbegriff und der bloßen Zusammenfügung seiner schutzunfähigen Bestandteile nicht besteht (vgl. auch BPatG 28 W (pat) 25/12 - Racelight; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus).
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