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   BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12   

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BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12 (https://dejure.org/2014,32150)
BPatG, Entscheidung vom 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12 (https://dejure.org/2014,32150)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 28 W (pat) 572/12 (https://dejure.org/2014,32150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "THE GREAT CHINA WALL (Wort-Bildmarke)/ THE GREAT CHINA WALL (Wort-Bildmarke)" - entfernte Warenähnlichkeit, gemeinsamer betrieblicher Verantwortungsbereich - klangliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr der prioritätsälteren Wortmarke und Bildmarke "The Great China Wall" mit der angemeldeten Wortmarke "The Great China Wall"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "THE GREAT CHINA WALL (Wort-Bildmarke)/ THE GREAT CHINA WALL (Wort-Bildmarke)" - entfernte Warenähnlichkeit, gemeinsamer betrieblicher Verantwortungsbereich - klangliche Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "THE GREAT CHINA WALL (Wort-Bildmarke)/ THE GREAT CHINA WALL (Wort-Bildmarke)" - entfernte Warenähnlichkeit, gemeinsamer betrieblicher Verantwortungsbereich - klangliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BPatG, 23.02.2010 - 24 W (pat) 87/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Noor/noor (Wort-Bild-Marke/Gemeinschaftsmarke)" -

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12
    Insoweit liegt jedenfalls eine entfernte Warenähnlichkeit vor (a. A.: BPatG 24 W (pat) 87/08 - Noor: Bekleidung/Schmuck unähnlich; vgl. auch BPatG 27 W (pat) 234/04 - BIG LEXX: Brillen/Bekleidungsstücke gewisse Ähnlichkeit).

    Denn angesichts dessen haben die beteiligten Verkehrskreise, die Endverbraucher, trotz der tatsächlich bestehenden Unterschiede in der Beschaffenheit und dementsprechend verschiedenen Herstellungsstätten der Produkte Anlass anzunehmen, die Vergleichswaren stammten aus demselben Unternehmen oder würden unter der Kontrolle desselben oder wirtschaftlich zusammenhängender Unternehmen erbracht, die auch für ihre Qualität verantwortlich sind (a. A. Bekleidung/Schmuck unähnlich: BPatG Beschluss vom 23. Februar 2010, 24 W (pat) 87/08 - Noor; Brillen/Bekleidungsstücke gewisse Ähnlichkeit: BPatG BlPMZ 2006, 296 - BIG LEXX).

  • BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96

    Tiffany

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12
    Aber solche Kriterien wie die unterschiedliche Materialbeschaffenheit und eine getrennte Herstellungsstätte stehen der Annahme einer Ähnlichkeit der Waren nicht zwingend entgegen, wenn die zu vergleichenden Produkte als sogenannte "Modeartikel" gewisse tatsächliche Berührungspunkte aufweisen, aufgrund derer bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Gedanke an einen gemeinsamen betrieblichen Verantwortungsbereich aufkommen kann (EuGH GRUR 1998, 922, 924 - Nr. 28, 29 - Canon; BGH GRUR 1999, 496, 498 - TIFFANY; GRUR 2002, 1079, 1081 - TIFFANY II; sowie Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage, § 9 Rdnr. 86).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 51/00

    "TIFFANY II"; Gleichartigkeit von Warengruppen

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12
    Aber solche Kriterien wie die unterschiedliche Materialbeschaffenheit und eine getrennte Herstellungsstätte stehen der Annahme einer Ähnlichkeit der Waren nicht zwingend entgegen, wenn die zu vergleichenden Produkte als sogenannte "Modeartikel" gewisse tatsächliche Berührungspunkte aufweisen, aufgrund derer bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Gedanke an einen gemeinsamen betrieblichen Verantwortungsbereich aufkommen kann (EuGH GRUR 1998, 922, 924 - Nr. 28, 29 - Canon; BGH GRUR 1999, 496, 498 - TIFFANY; GRUR 2002, 1079, 1081 - TIFFANY II; sowie Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage, § 9 Rdnr. 86).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12
    Denn von einer Warenunähnlichkeit kann nur ausgegangen werden, wenn trotz unterstellter Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vorneherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH a. a. O. - REVIAN/EVIAN; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941 Rn. 13 - TOSCA BLU).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12
    Denn von einer Warenunähnlichkeit kann nur ausgegangen werden, wenn trotz unterstellter Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vorneherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH a. a. O. - REVIAN/EVIAN; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941 Rn. 13 - TOSCA BLU).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12
    Aber solche Kriterien wie die unterschiedliche Materialbeschaffenheit und eine getrennte Herstellungsstätte stehen der Annahme einer Ähnlichkeit der Waren nicht zwingend entgegen, wenn die zu vergleichenden Produkte als sogenannte "Modeartikel" gewisse tatsächliche Berührungspunkte aufweisen, aufgrund derer bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Gedanke an einen gemeinsamen betrieblichen Verantwortungsbereich aufkommen kann (EuGH GRUR 1998, 922, 924 - Nr. 28, 29 - Canon; BGH GRUR 1999, 496, 498 - TIFFANY; GRUR 2002, 1079, 1081 - TIFFANY II; sowie Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage, § 9 Rdnr. 86).
  • BPatG, 05.07.2005 - 27 W (pat) 234/04
    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12
    Insoweit liegt jedenfalls eine entfernte Warenähnlichkeit vor (a. A.: BPatG 24 W (pat) 87/08 - Noor: Bekleidung/Schmuck unähnlich; vgl. auch BPatG 27 W (pat) 234/04 - BIG LEXX: Brillen/Bekleidungsstücke gewisse Ähnlichkeit).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12
    Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH MarkenR 2009, 47, 53 Rn. 65 - Éditions Albert René; BGH GRUR 2014, 488, 489 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2007, 1066 Rn. 23 - Kinderzeit; GRUR 2004, 901 - d-c-fix/DC-Fix; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/ REVIAN).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12
    Dies gilt vor allem aufgrund des Erfahrungssatzes, dass der Verkehr die Marken regelmäßig nicht gleichzeitig nebeneinander wahrnimmt, sie deshalb nicht miteinander vergleichen kann und daher lediglich anhand einer meist undeutlichen Erinnerung an eine der beiden Marken Verwechslungen unterliegen kann, wenn er sie in einer anderen ähnlichen Marke wiederzuerkennen glaubt (vgl. BGH GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 28 W (pat) 572/12
    Dies gilt vor allem aufgrund des Erfahrungssatzes, dass der Verkehr die Marken regelmäßig nicht gleichzeitig nebeneinander wahrnimmt, sie deshalb nicht miteinander vergleichen kann und daher lediglich anhand einer meist undeutlichen Erinnerung an eine der beiden Marken Verwechslungen unterliegen kann, wenn er sie in einer anderen ähnlichen Marke wiederzuerkennen glaubt (vgl. BGH GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BPatG, 03.02.2016 - 29 W (pat) 25/13

    (Markenbeschwerdeverfahren - "ned tax/NeD Tax (geschäftliche Bezeichnung)/NeD Tax

    Denn die Widerspruchsgründe sind in § 42 Abs. 2 MarkenG abschließend geregelt (vgl. BPatG Beschluss vom 25.06.2014, 28 W (pat) 572/12 = Mitt 2015, 144; Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 42 Rn. 35; Kirschneck in Ströbele/Hacker, a. a. O., § 42 Rn. 63).
  • BPatG, 23.05.2017 - 25 W (pat) 94/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung der Bezeichnung "REALFUNDUS" wegen

    Denn die Widerspruchsgründe sind in § 42 Abs. 2 MarkenG abschließend geregelt (vgl. BPatG Beschluss vom 25. Juni 2014, 28 W (pat) 572/12; Ingerl/Rohnke, 3. Auflage, § 42 Rn. 35; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 42 Rn. 63).
  • BPatG, 19.07.2021 - 26 W (pat) 16/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nachtretter/Nachtretter (Unternehmenskennzeichen)" -

    Die Widerspruchsgründe sind in § 42 Abs. 2 MarkenG abschließend geregelt (vgl. BPatG 26 W (pat) 88/13 - Lehmitz/Weinhaus am Stadtrand Dirk Lehmitz; 28 W (pat) 572/12 - THE GREAT CHINA WALL/THE GREAT CHINA WALL).
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