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   BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17   

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BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17 (https://dejure.org/2019,25412)
BPatG, Entscheidung vom 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17 (https://dejure.org/2019,25412)
BPatG, Entscheidung vom 10. August 2019 - 28 W (pat) 591/17 (https://dejure.org/2019,25412)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 194
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (34)

  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17
    Gegen die Behandlung eines formal einteiligen Zeichens als eine aus mehreren Bestandteilen bestehende Kombinationsmarke spricht zudem, dass damit die engen Voraussetzungen der assoziativen Verwechslungsgefahr umgangen werden können (vgl. BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max; Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Auflage, § 9, Rdnr. 348).

    Selbst wenn ein klar warenbeschreibendes Element einer Wortkombination grundsätzlich als eigenständig und nicht als Komponente einer Kennzeichnung verstanden werden kann (vgl. BPatG, Beschluss vom 14. Januar 2009, 25 W (pat) 78/09 - Sunspice/Sun; BPatG 28, 245 - HORTOPAPER/ HORTEN; wohl auch BGH GRUR 2013, 631, Rdnr. 26 ff. - AMARULA/Marulablu; anders dagegen BGH GRUR 1999, 735, unter III.2.c) - MONOFLAM/POLYFLAM; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max; Beschluss vom 1. September 2014, 30 W (pat) 41/12 - SCAPE/Glasscape; Beschluss vom 7. August 2018, 28 W (pat) 505/17 - Quasar/Quasarglas; zur älteren Rechtsprechung vgl. u. a. BPatG Mitt.

    Eine solche Fallgestaltung ist verschiedentlich angenommen worden, wenn eine jüngere Einwortmarke sich von dem Widerspruchszeichen lediglich durch Hinzufügung eines Sachhinweises abhebt und dadurch der Eindruck einer Spezifizierung der älteren Marke besteht (vgl. BPatG GRUR 2002, 438 - WISCHMAX/Max; Beschluss vom 7. August 2018, 28 W (pat) 505/17 - Quasarglas/Quasar).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17
    Die Frage der Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 2010, 1098, Rdnr. 44 - Calvin Klein/HABM; GRUR 2010, 933, Rdnr. 32 - Babara Becker; BGH GRUR 2013, 833, Rdnr. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2016, 382, Rdnr. 22 - BioGourmet).

    Dies kann der Fall sein, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder hochgradig ähnlich in eine komplexe Marke übernommen wird, in der er eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit der älteren Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rdnr. 30 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2012, 64, Rdnr. 26 - Maalox/Melox-Gry; GRUR 2013, 833, Rdnr. 50 - Villa Culinaria).

    Von ihr wäre insbesondere dann auszugehen, wenn ein Serien- und/oder Firmenkennzeichen bzw. eine bekannte (Einzel-) Marke mit der älteren Marke eines Dritten kombiniert wird und daher die Gefahr besteht, dass der Verkehr diese (ältere) Marke dem Inhaber des Serien- oder Unternehmenskennzeichens bzw. der bekannten Marke zuordnet (vgl. EuGH, a. a. O. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2008, 905, Rdnr. 38 - Pantohexal; GRUR 2013, 833, Rdnr. 51 - Villa Culinaria).

  • BPatG, 01.09.2014 - 30 W (pat) 41/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCAPE/Glasscape (Gemeinschaftswortmarke)" -

    Auszug aus BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17
    Dies setzt aber voraus, dass der Verkehr aufgrund besonderer Umstände Veranlassung hat, innerhalb eines Einwortzeichens eigenständige Wortteile zu erkennen, die nicht lediglich als Element zur Bildung einer Gesamtkennzeichnung aufgefasst werden (vgl. BGH GRUR 2008, 905, Rdnr. 26 - Pantohexal; GRUR 2008, 909, Rdnr. 27 - Pantogast; GRUR 2010, 729, Rdnr. 34 - MIXI; BPatG, Beschluss vom 1. September 2014, 30 W (pat) 41/12, Rdnr. 30 - SCAPE/Glasscape).

    Selbst wenn ein klar warenbeschreibendes Element einer Wortkombination grundsätzlich als eigenständig und nicht als Komponente einer Kennzeichnung verstanden werden kann (vgl. BPatG, Beschluss vom 14. Januar 2009, 25 W (pat) 78/09 - Sunspice/Sun; BPatG 28, 245 - HORTOPAPER/ HORTEN; wohl auch BGH GRUR 2013, 631, Rdnr. 26 ff. - AMARULA/Marulablu; anders dagegen BGH GRUR 1999, 735, unter III.2.c) - MONOFLAM/POLYFLAM; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max; Beschluss vom 1. September 2014, 30 W (pat) 41/12 - SCAPE/Glasscape; Beschluss vom 7. August 2018, 28 W (pat) 505/17 - Quasar/Quasarglas; zur älteren Rechtsprechung vgl. u. a. BPatG Mitt.

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17
    Dies setzt aber voraus, dass der Verkehr aufgrund besonderer Umstände Veranlassung hat, innerhalb eines Einwortzeichens eigenständige Wortteile zu erkennen, die nicht lediglich als Element zur Bildung einer Gesamtkennzeichnung aufgefasst werden (vgl. BGH GRUR 2008, 905, Rdnr. 26 - Pantohexal; GRUR 2008, 909, Rdnr. 27 - Pantogast; GRUR 2010, 729, Rdnr. 34 - MIXI; BPatG, Beschluss vom 1. September 2014, 30 W (pat) 41/12, Rdnr. 30 - SCAPE/Glasscape).

    Von ihr wäre insbesondere dann auszugehen, wenn ein Serien- und/oder Firmenkennzeichen bzw. eine bekannte (Einzel-) Marke mit der älteren Marke eines Dritten kombiniert wird und daher die Gefahr besteht, dass der Verkehr diese (ältere) Marke dem Inhaber des Serien- oder Unternehmenskennzeichens bzw. der bekannten Marke zuordnet (vgl. EuGH, a. a. O. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2008, 905, Rdnr. 38 - Pantohexal; GRUR 2013, 833, Rdnr. 51 - Villa Culinaria).

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17
    Selbst wenn ein klar warenbeschreibendes Element einer Wortkombination grundsätzlich als eigenständig und nicht als Komponente einer Kennzeichnung verstanden werden kann (vgl. BPatG, Beschluss vom 14. Januar 2009, 25 W (pat) 78/09 - Sunspice/Sun; BPatG 28, 245 - HORTOPAPER/ HORTEN; wohl auch BGH GRUR 2013, 631, Rdnr. 26 ff. - AMARULA/Marulablu; anders dagegen BGH GRUR 1999, 735, unter III.2.c) - MONOFLAM/POLYFLAM; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max; Beschluss vom 1. September 2014, 30 W (pat) 41/12 - SCAPE/Glasscape; Beschluss vom 7. August 2018, 28 W (pat) 505/17 - Quasar/Quasarglas; zur älteren Rechtsprechung vgl. u. a. BPatG Mitt.

    Ein markenrechtlich relevanter Irrtum kommt in diesem Zusammenhang in Betracht, wenn sich für maßgebliche Teile des Verkehrs der Schluss aufdrängt, dass die Vergleichsmarken infolge einer teilweisen Übereinstimmung oder aus anderen Gründen denselben betrieblichen Ursprung aufweisen oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen zwischen den Produktverantwortlichen bestehen (vgl. EuGH GRUR 1999, 735, 737 - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 1998, 387, 389 - Sabél/Puma; BGH GRUR 2004, 779, 782 f. - Zwilling/Zweibrüder).

  • BPatG, 07.08.2018 - 28 W (pat) 505/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Quasarglas/Quasar" - zur Warenidentität und

    Auszug aus BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17
    Selbst wenn ein klar warenbeschreibendes Element einer Wortkombination grundsätzlich als eigenständig und nicht als Komponente einer Kennzeichnung verstanden werden kann (vgl. BPatG, Beschluss vom 14. Januar 2009, 25 W (pat) 78/09 - Sunspice/Sun; BPatG 28, 245 - HORTOPAPER/ HORTEN; wohl auch BGH GRUR 2013, 631, Rdnr. 26 ff. - AMARULA/Marulablu; anders dagegen BGH GRUR 1999, 735, unter III.2.c) - MONOFLAM/POLYFLAM; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max; Beschluss vom 1. September 2014, 30 W (pat) 41/12 - SCAPE/Glasscape; Beschluss vom 7. August 2018, 28 W (pat) 505/17 - Quasar/Quasarglas; zur älteren Rechtsprechung vgl. u. a. BPatG Mitt.

    Eine solche Fallgestaltung ist verschiedentlich angenommen worden, wenn eine jüngere Einwortmarke sich von dem Widerspruchszeichen lediglich durch Hinzufügung eines Sachhinweises abhebt und dadurch der Eindruck einer Spezifizierung der älteren Marke besteht (vgl. BPatG GRUR 2002, 438 - WISCHMAX/Max; Beschluss vom 7. August 2018, 28 W (pat) 505/17 - Quasarglas/Quasar).

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

    Auszug aus BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17
    Im Regelfall ist dagegen davon auszugehen, dass die äußerliche Einheit eines Einwortzeichens im Rahmen einer typischerweise intuitiven, nicht analysierenden Markenwahrnehmung eine erhebliche Klammerwirkung entfaltet (vgl. BGH GRUR 2013, 1239, Rdnr. 35 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion; GRUR 2017, 914, Rdnr. 21 - Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke).

    Das Vorliegen einer Zeichenserie setzt allerdings die Benutzung mehrerer Marken mit einem gemeinsamen Stammbestandteil voraus, damit die angesprochenen Verkehrskreise das gemeinsame Element kennen und mit der Zeichenserie in Verbindung bringen (vgl. EuGH GRUR 2008, 343, Rdnr. 64 - Il Ponte Finanziaria/HABM [BAINBRIDGE]; BGH GRUR 2013, 840, Rdnr. 23 - PROTI II; GRUR 2013, 1239, Rdnr. 40 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion).Unabhängig von der Frage des Vorliegens eines wesensgleichen Stammbestandteils der Streitmarken hat die Widersprechende bereits nicht schlüssig dargelegt, dass sie mehrere eigene Zeichen mit einem gemeinsamen Stammbestandteil benutzt hat.

  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 45/16

    OXFORD/Oxford Club - Markenschutz: Kennzeichnungskraft einer originär

    Auszug aus BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17
    Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit sind die Marken in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen (vgl. BGH GRUR 2018, 79, Rdnr. 37 - OXFORD/Oxford Club).

    (b) Entgegen der Auffassung der Widersprechenden bestehen auch keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das Publikum die Wortsilbe "YOO" der angegriffenen Marke wegen des beschreibenden Gehalts der weiteren Silbe "FOOD" als - jedenfalls gedanklich - trennbaren Bestandteil ansieht, der nach dem Erinnerungseindruck der angesprochenen Verkehrskreise ihren Gesamteindruck prägt (vgl. BGH GRUR 2018, 79, Rdnr. 37 - OXFORD/Oxford Club).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 30/16

    Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke - Markenverletzung: Verkehrsauffassung bei der

    Auszug aus BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17
    Für die Annahme einer verwechslungsbegründenden Ähnlichkeit reicht dabei regelmäßig bereits eine hinreichende Übereinstimmung in einem Bereich aus (vgl. BGH MarkenR 2008, 393, Rdnr. 21 - HEITEC; GRUR 2011, 824, Rdnr. 26 - Kappa; GRUR 2017, 914, Rdnr. 27 - Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke).

    Im Regelfall ist dagegen davon auszugehen, dass die äußerliche Einheit eines Einwortzeichens im Rahmen einer typischerweise intuitiven, nicht analysierenden Markenwahrnehmung eine erhebliche Klammerwirkung entfaltet (vgl. BGH GRUR 2013, 1239, Rdnr. 35 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion; GRUR 2017, 914, Rdnr. 21 - Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke).

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17
    Dies kann der Fall sein, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder hochgradig ähnlich in eine komplexe Marke übernommen wird, in der er eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit der älteren Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rdnr. 30 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2012, 64, Rdnr. 26 - Maalox/Melox-Gry; GRUR 2013, 833, Rdnr. 50 - Villa Culinaria).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • EuGH, 22.01.2010 - C-23/09

    ecoblue / HABM

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

  • BPatG, 28.10.2010 - 25 W (pat) 78/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sunspice/Sun" - unmittelbare und mittelbare

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 84/09

    PROTI II MarkenRL

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

  • BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03

    Go seven

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

  • BPatG, 06.07.2018 - 28 W (pat) 526/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "YooShake/YO (IR-Marke)/YO" - zur rechtserhaltenden

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BPatG, 18.05.1979 - 5 W (pat) 22/79
  • BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kasap" - zur Prüfung der konkreten

  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Rückwirkende Genehmigung eines vom vollmachtlosen

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 09.07.2020 - I ZB 80/19

    YOOFOOD/YO - Beurteilung der Verwechslungsgefahr von sich gegenüberstehenden, zu

    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Widersprechenden ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, GRUR 2020, 194).
  • BPatG, 22.09.2022 - 30 W (pat) 6/20
    Soweit dies bei Nahrungsmitteln im Hinblick auf ihre Zweckbestimmung "für den menschlichen Verzehr" angenommen wurde (vgl. dazu BPatG GRUR 2020, 194 Nr. 20 - YOOFOOD/YO), kann dies bereits deshalb nicht ohne weiteres auf die bei der Widerspruchsmarke nach § 43 Abs. 1 Satz 3 MarkenG zu berücksichtigenden Waren "Olivenöl", "Gewürze" und "Tee" übertragen werden, weil es sich bei diesen Waren nicht um unmittelbar "für den menschlichen Verzehr" bestimmte Produkte, sondern der Zubereitung von Speisen und Getränken dienende Waren handelt.
  • BPatG, 07.02.2023 - 30 W (pat) 6/20
    Soweit dies bei Nahrungsmitteln im Hinblick auf ihre Zweckbestimmung "für den menschlichen Verzehr" angenommen wurde (vgl. dazu BPatG GRUR 2020, 194 Nr. 20 - YOOFOOD/YO), kann dies bereits deshalb nicht ohne weiteres auf die bei der Widerspruchsmarke nach § 43 Abs. 1 Satz 3 MarkenG zu berücksichtigenden Waren "Olivenöl", "Gewürze" und "Tee" übertragen werden, weil es sich bei diesen Waren nicht um unmittelbar "für den menschlichen Verzehr" bestimmte Produkte, sondern der Zubereitung von Speisen und Getränken dienende Waren handelt.
  • BPatG, 07.04.2022 - 30 W (pat) 566/20
    Da die Widerspruchsmarke aber Schutz für die bei Teigwaren wichtigen Bestandteile und Zutaten wie Eier, Milch, Mehl, Hefe bzw. - was die Süß- und Schokoladenwaren betrifft - Schokolade, Zucker, Honig Schutz beanspruchen kann und es sich weiterhin bei sämtlichen sich in diesen Klassen gegenüberstehenden Waren (mit Ausnahme von "Kühleis" auf Seiten der Widerspruchsmarke) um Nahrungsmittel für den menschlichen Verzehr handelt, ist jedoch von einer zumindest durchschnittlichen Ähnlichkeit auszugehen (vgl. dazu auch BPatG GRUR 2020, 194 Nr. 20 YOOFOOD/YO- bestätigt durch BGH GRUR 2020, 1202 Nr. 20).
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Rechtsprechung
   BPatG, 03.04.2019 - 28 W (pat) 591/17   

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https://dejure.org/2019,59385
BPatG, 03.04.2019 - 28 W (pat) 591/17 (https://dejure.org/2019,59385)
BPatG, Entscheidung vom 03.04.2019 - 28 W (pat) 591/17 (https://dejure.org/2019,59385)
BPatG, Entscheidung vom 03. April 2019 - 28 W (pat) 591/17 (https://dejure.org/2019,59385)
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