Rechtsprechung
   BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15559
BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10 (https://dejure.org/2011,15559)
BPatG, Entscheidung vom 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10 (https://dejure.org/2011,15559)
BPatG, Entscheidung vom 30. März 2011 - 28 W (pat) 65/10 (https://dejure.org/2011,15559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "grün (sonstige Markenform)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "grün (sonstige Markenform)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangels Unterscheidungskraft ist eine abstrakte Farbmarke (hier: grün) aus dem Markenregister zu löschen; Eintragungsfähigkeit einer abstrakten Farbmarke (hier: grün) in das Markenregister; Generelle Unterscheidungskraft einer abstrakten Farbmarke bei Verwendung als ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "grün (sonstige Markenform)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "grün (sonstige Markenform)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228, 229, Rdn. 33 - Vorsprung durch Technik, EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, Rdn. 62 - Libertel).

    Zudem ist bei abstrakten Farbmarken auch im Rahmen der Prüfung des Schutzhindernisses mangelnder Unterscheidungskraft das Allgemeininteresse an der freien Verfügbarkeit der Farben für die anderen Wirtschaftsteilnehmer zu berücksichtigen (vgl. BGH Marken R 2010, 207 ff., Tz. 12 - Farbe gelb; EuGH GRUR 2003, 604, Rdn. 60 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 858 Rdn. 41 - Heidelberger Bauchemie).

    Ergibt etwa die Prüfung des Verkehrsverständnisses bei der Wahrnehmung der Farbe auf dem in Rede stehenden Warengebiet ein Abweichen vom üblichen Verbraucherverhalten oder ist die Eintragung nur für eine geringe Zahl von Waren erfolgt und betrifft sie einen sehr spezifischen Markt, kann im Einzelfall eine abweichende Wertung geboten sein (vgl. GRUR 2003, 604, Rdn. 71 - Libertel.; GRUR Int 2005, 227 Rdn. 79 - Farbe Orange; BGH MarkenR 2010, 207 ff., Tz. 13).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10
    Für die Kennzeichnungsfunktion eines Zeichens ist unabhängig von der Markenform das Verkehrsverständnis sämtlicher Verbraucherkreise zugrunde zu legen, die als Abnehmer oder Interessenten der Waren in Betracht kommen, für die die Marke beansprucht wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 682, Rn. 22 ff. - Bostongurka; BGH GRUR 2006, 760 Tz. 22 - LOTTO, BGH a. a. O. Rz. 16 - Farbe gelb).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10
    Für die Kennzeichnungsfunktion eines Zeichens ist unabhängig von der Markenform das Verkehrsverständnis sämtlicher Verbraucherkreise zugrunde zu legen, die als Abnehmer oder Interessenten der Waren in Betracht kommen, für die die Marke beansprucht wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 682, Rn. 22 ff. - Bostongurka; BGH GRUR 2006, 760 Tz. 22 - LOTTO, BGH a. a. O. Rz. 16 - Farbe gelb).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10
    Zudem ist bei abstrakten Farbmarken auch im Rahmen der Prüfung des Schutzhindernisses mangelnder Unterscheidungskraft das Allgemeininteresse an der freien Verfügbarkeit der Farben für die anderen Wirtschaftsteilnehmer zu berücksichtigen (vgl. BGH Marken R 2010, 207 ff., Tz. 12 - Farbe gelb; EuGH GRUR 2003, 604, Rdn. 60 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 858 Rdn. 41 - Heidelberger Bauchemie).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10
    Für die Kennzeichnungsfunktion eines Zeichens ist unabhängig von der Markenform das Verkehrsverständnis sämtlicher Verbraucherkreise zugrunde zu legen, die als Abnehmer oder Interessenten der Waren in Betracht kommen, für die die Marke beansprucht wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 682, Rn. 22 ff. - Bostongurka; BGH GRUR 2006, 760 Tz. 22 - LOTTO, BGH a. a. O. Rz. 16 - Farbe gelb).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10
    Der von der Markeninhaberin herausgestellte Verkauf ihrer Produkte ausschließlich über den SHK-Großhandel mag Teil ihrer individuellen Vertriebsstrategie sein, eine zulässige Beschränkung des Abnehmerkreises findet im Ergebnis dadurch jedoch nicht statt, da sie nicht auf objektiven Merkmalen der beanspruchten Waren selbst beruht ( BGH GRUR 2008, 710, Tz. 33 - VISAGE).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228, 229, Rdn. 33 - Vorsprung durch Technik, EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, Rdn. 62 - Libertel).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2010, 228, 229, Rdn. 33 - Vorsprung durch Technik, EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, Rdn. 62 - Libertel).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10
    Ergibt etwa die Prüfung des Verkehrsverständnisses bei der Wahrnehmung der Farbe auf dem in Rede stehenden Warengebiet ein Abweichen vom üblichen Verbraucherverhalten oder ist die Eintragung nur für eine geringe Zahl von Waren erfolgt und betrifft sie einen sehr spezifischen Markt, kann im Einzelfall eine abweichende Wertung geboten sein (vgl. GRUR 2003, 604, Rdn. 71 - Libertel.; GRUR Int 2005, 227 Rdn. 79 - Farbe Orange; BGH MarkenR 2010, 207 ff., Tz. 13).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08

    Farbe gelb

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 28 W (pat) 65/10
    Ergibt etwa die Prüfung des Verkehrsverständnisses bei der Wahrnehmung der Farbe auf dem in Rede stehenden Warengebiet ein Abweichen vom üblichen Verbraucherverhalten oder ist die Eintragung nur für eine geringe Zahl von Waren erfolgt und betrifft sie einen sehr spezifischen Markt, kann im Einzelfall eine abweichende Wertung geboten sein (vgl. GRUR 2003, 604, Rdn. 71 - Libertel.; GRUR Int 2005, 227 Rdn. 79 - Farbe Orange; BGH MarkenR 2010, 207 ff., Tz. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht