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   BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 71/12   

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BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 71/12 (https://dejure.org/2014,19842)
BPatG, Entscheidung vom 21.05.2014 - 28 W (pat) 71/12 (https://dejure.org/2014,19842)
BPatG, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 28 W (pat) 71/12 (https://dejure.org/2014,19842)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 63 Abs 1 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LacTec" - keine Unterscheidungskraft - keine Kostenauferlegung mangels Feststellung einer bösgläubigen Markenanmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit der Wortmarke "LacTec" aufgrund absoluter Schutzhindernisse

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LacTec" - keine Unterscheidungskraft - keine Kostenauferlegung mangels Feststellung einer bösgläubigen Markenanmeldung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LacTec" - keine Unterscheidungskraft - keine Kostenauferlegung mangels Feststellung einer bösgläubigen Markenanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (52)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 71/12
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2013, 522 Rdnr. 11 - Deutschlands schönste Seiten; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    dd) Für die Verneinung der Unterscheidungskraft ist es ausreichend, dass die angesprochenen Verkehrskreise dem Wortzeichen von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit beschreibendem Charakter entnehmen können (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147 f. Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674 Rdnr. 97 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 38 - BIOMILD; GRUR 2003, 58, 59 Rdnr. 21 - Companyline); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind, sofern das Gesamtzeichen nicht infolge einer ungewöhnlichen Veränderung - etwa syntaktischer oder semantischer Art - hinreichend weit von der bloßen Zusammenfügung seiner schutzunfähigen Bestandteile abweicht (EuGH a. a. O. Rdnr. 39 f. - BIOMILD; MarkenR 2007, 204, 209 Rdnr. 77 f. - CELLTECH).

  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 138/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren -

    Auszug aus BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 71/12
    Da vorliegend keine Anhaltspunkte für eine umfangreichere Benutzung der angegriffenen Marke vorliegen, hält der erkennende Senat einen (Regel-)Gegenstandswert von 50.000 EUR für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. auch BPatG 27 W (pat) 57/07 - MAUI SPORTS; 26 W (pat) 2/10 - Erblüh Tee; 33 W (pat) 138/09 - DEVO; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Auszug aus BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 71/12
    Ein bösgläubiger Markenerwerb kann insbesondere darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines im Inland bestehenden schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren, anmeldet (vgl. EuGH GRUR 2009, 763 Rdnr. 46, 53 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH a. a. O., Rdnr. 13 - Ivadal; GRUR 2009, 992 Rdnr. 16 - Schuhverzierung; GRUR 2008, 621, 623, Rdnr. 21 - AKADEMIKS; GRUR 2008, 917 Rdnr. 20 - EROS; GRUR 1998, 1034 - Makalu).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei geringer Waren- und

    Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit Beschlüssen vom 31.05.2014 die Beschwerde der Beklagten gegen die teilweise Löschung der Marken DE 30 2009 042 432 und DE 30 2009 042 433 zurückgewiesen (Az. 28 W (pat) 71/12 und 28 W (pat) 58/12).

    Insoweit schließt sich der Senat der Beurteilung des BPatG in seinen Beschlüssen vom 31.05.2014 an (28 W (pat) 71/12; 28 W (pat) 58/12).

    Die Bezeichnung "Lactec" weist einen engen beschreibenden Bezug zu Lacken auf, da es in der "Lackiertechnik" um die Verarbeitung von Lacken geht (vgl. BPatG, Beschl. v. 31.05.2014 - 28 W (pat) 71/12, S. 12).

    Wie auch das BPatG festgestellt hat, gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine solche Behinderungsabsicht oder für sonstige Gründe, die für eine bösgläubige Markenanmeldung sprechen können (vgl. BPatG 28 W (pat) 71/12 und 28 W (pat) 58/12).

  • BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LACTEC (Wort-Bild-Marke)" -

    Denn die Abmahnung durch die Markeninhaberin vom 14. Mai 2010 (Anlage 21 zum Schriftsatz vom 15. Oktober 2010), der o. g. - später wieder zurückgenommene - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 2. Juni 2010 (Anlage 22 zum o. g. Schriftsatz) sowie die kennzeichenrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzklage zum Landgericht Frankfurt vom 20. August 2010 (Anlage 23 zum o. g. Schriftsatz), jeweils gerichtet gegen die Löschungsantragstellerin, wurden nicht nur auf die hier und im Parallelverfahren 28 W (pat) 71/12 angegriffenen Marken gestützt, sondern auch auf die bereits seit 1991 - für im Ähnlichkeitsbereich zu Lacken liegende Dienstleistungen - eingetragene deutsche Marke 2 000 590 "LacTec" sowie das seit 1986 in der lackverarbeitenden Branche verwendete Unternehmenskennzeichen "LacTec".
  • BPatG, 18.12.2014 - 25 W (pat) 17/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "econ" - beschreibende Angabe -

    Dem entsprechend ordnet die Rechtsprechung regelmäßig auch (englischsprachige) Kurzformen ohne Punkt als verständliche Abkürzung ein (z.B.: "sys/SYS" für "System": BPatG 30 W (pat) 178/01 - SysDesign; BPatG 33 W (pat) 540/12- SUNSYS; "tec/TEC" für "Technik": BPatG 28 W (pat) 71/12 - LacTec; "LAB/lab" für Labor: BPatG 28 W (pat) 71/12 - LacTec).
  • BPatG, 05.05.2015 - 29 W (pat) 7/13

    Festsetzung des Gegenstandswertes für das Markenlöschungsbeschwerdeverfahren;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 10.07.2014, Az.: I ZB 18/13 - Gute Laune Drops; Beschluss vom 28.02.2013, Az.: I ZB 56/11 - Schokoladenstäbchen II) und der Rechtsprechung der Mehrheit der Markensenate des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschluss vom 20.01.2014, Az.: 24 W (pat) 45/12; Beschluss vom 16.04.2014, Az.: 26 W (pat) 47/12, GRURPrax 2014, 291; Beschluss vom 15.07.2014, Az.: 27 W (pat) 103/12 - jugend forscht Schüler experimentieren; Beschluss vom 21.05.2014, Az.: 28 W (pat) 71/12 - LacTec; Beschluss vom 21.02.2011, Az.: 29 W (pat) 39/09) ist der Gegenstandswert für Beschwerdesachen in Marken löschungsverfahren bereits bei unbenutzten Marken regelmäßig mit ... EUR zu bemessen.
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