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   BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05   

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BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05 (https://dejure.org/2006,29366)
BPatG, Entscheidung vom 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05 (https://dejure.org/2006,29366)
BPatG, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 28 W (pat) 8/05 (https://dejure.org/2006,29366)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 05.01.2001 - 25 W (pat) 71/99
    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05
    Für die schlüssige Darlegung eines erweiterten Schutzumfangs sind konkrete Angaben erforderlich, weil auch umsatzstarke Marken nahezu unbekannt und andererseits Marken trotz relativ geringer Umsätze der damit gekennzeichneten Produkte sehr bekannt sein können (vgl. BPatGE 44, 1, 4 Korodin).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und eine gesteigerte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., u. a. BGH GRUR 2002, 542, 543; BGH GRUR 2000, 608, 610 ARD-1).
  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05
    Insbesondere verfügt sie über keine erhöhte Verkehrsgeltung (vgl. BGH GRUR 1996, 267, 269 - AQUA - ; BPatG GRUR 1998, 1027, 1028 - Boris/BORIS BECKER -) und ihre Buchstabenfolge tritt in der angegriffenen Marke auch nicht als besonders charakteristisch und hervorstechend in Erscheinung (vgl. BPatG GRUR 1998, 1027, 1028 - Boris/BORIS BECKER).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05
    Für die schlüssige Darlegung eines über die durchschnittliche Kennzeichnungskraft hinaus erweiterten Schutzumfangs einer Marke müssen zu einer Reihe von Kriterien konkrete Angaben gemacht werden (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) "Lloyd"; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60-62) "Philips"; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 "DKV/OKV"), die im Sachvortrag der Widersprechenden jedenfalls für den Zeitraum der Entscheidungsfindung fehlen.
  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05
    Denn dem beschreibenden Wortbestandteil "trek" würde von Haus die Eignung fehlen, den Gesamteindruck einer Marke zu prägen (vgl. BPatG GRUR 2002, 68, 70 - COMFORT HOTEL - GRUR 1992, 103, 104 f terfenbasan/MERFEN).
  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05
    Die Voraussetzungen für eine erhöhte Kennzeichnungskraft müssen im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marken bestanden haben und im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch fortbestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH GRUR 1960, 130, 134 - Sunpearl II - und Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Auflage, § 9 Rdn. 39).
  • BPatG, 10.02.1998 - 24 W (pat) 243/95
    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05
    Insbesondere verfügt sie über keine erhöhte Verkehrsgeltung (vgl. BGH GRUR 1996, 267, 269 - AQUA - ; BPatG GRUR 1998, 1027, 1028 - Boris/BORIS BECKER -) und ihre Buchstabenfolge tritt in der angegriffenen Marke auch nicht als besonders charakteristisch und hervorstechend in Erscheinung (vgl. BPatG GRUR 1998, 1027, 1028 - Boris/BORIS BECKER).
  • BGH, 13.06.1996 - I ZB 18/94

    "JOY"; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildzeichen

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05
    Ein solcher Fall kann nur angenommen werden, wenn der Hinweischarakter des übernommenen Stammzeichens - hier "TREK" - besonders strengen Anforderungen genügt (vgl. BGH GRUR 1999, 153, 155, 156 - DRIBECK's LIGHT - GRUR 1996, 777, 778 - JOY -).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und eine gesteigerte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., u. a. BGH GRUR 2002, 542, 543; BGH GRUR 2000, 608, 610 ARD-1).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 01.02.2006 - 28 W (pat) 8/05
    Für die schlüssige Darlegung eines über die durchschnittliche Kennzeichnungskraft hinaus erweiterten Schutzumfangs einer Marke müssen zu einer Reihe von Kriterien konkrete Angaben gemacht werden (vgl. EuGH MarkenR 1999, 236, 239 (Nr. 23, 24) "Lloyd"; GRUR 2002, 804, 808 (Nr. 60-62) "Philips"; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 "DKV/OKV"), die im Sachvortrag der Widersprechenden jedenfalls für den Zeitraum der Entscheidungsfindung fehlen.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19

    PEARL/PURE PEARL

    Darüber hinaus spricht die Feststellung des Berufungsgerichts, dass eine Vielzahl von Kraftfahrzeugherstellern - BMW, Mercedes, VW, Porsche, Peugeot und Smart - auch Fahrräder unter ihrer Marke anbieten und der Verkehr hieran gewöhnt ist, für die Erwartung des Verkehrs, dass Kraftfahrzeughersteller die Produktverantwortlichkeit auch für unter ihrer bekannten Marke vertriebene Fahrräder übernehmen (vgl. BPatG, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 28 W (pat) 132/99, juris Rn. 16; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 28 W (pat) 8/05, juris Rn. 26).
  • BPatG, 15.07.2023 - 29 W (pat) 65/20
    Bezüglich der Waren "Fahrradteile und Zubehör" wird in schon weiter zurückliegenden Entscheidungen einiger Senate des BPatG von Unähnlichkeit, maximal unterdurchschnittlicher Ähnlichkeit, zu "Teilen von Kraftfahrzeugen" ausgegangen (vgl. Richter/Stoppel, a. a. O., S. 178 f., Kraftfahrzeuge unter Verweis auf BPatG 00, 28 W (pat) 132/99 und BPatG 06, 28 W (pat) 8/05).
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