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   BPatG, 21.03.2007 - 28 W (pat) 93/05   

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https://dejure.org/2007,36181
BPatG, 21.03.2007 - 28 W (pat) 93/05 (https://dejure.org/2007,36181)
BPatG, Entscheidung vom 21.03.2007 - 28 W (pat) 93/05 (https://dejure.org/2007,36181)
BPatG, Entscheidung vom 21. März 2007 - 28 W (pat) 93/05 (https://dejure.org/2007,36181)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 28 W (pat) 93/05
    Für die kollisionsrechtliche Wertung ist jedoch der jeweilige Gesamteindruck der beiden Marken maßgeblich (vgl. EuG, Urteil vom 14. Dezember 2006, Rdn. 73 - Venado, veröffentlicht unter http://curia.europa.eu; BGH GRUR 2004, 594, 597 - Ferrari-Pferd).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 28 W (pat) 93/05
    Zwischen den genannten Faktoren besteht eine Wechselwirkung, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 28 W (pat) 93/05
    Derart allgemeine Sinngehalte werden vom Verkehr in aller Regel nicht zum Anlass genommen, sich diese als betrieblichen Herkunftshinweis zu merken bzw. aufgrund der Übereinstimmung in einem solchen allgemeinen Bedeutungsgehalt zwei Marken demselben Geschäftsbetrieb zuzuordnen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, Rdn. 25 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 28 W (pat) 93/05
    Die Prüfung der Verwechslungsgefahr i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, der Ähnlichkeit der gegenseitigen Waren sowie der Ähnlichkeit der sich gegenüber stehenden Marken, wobei der Prüfung das Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zugrunde zu legen ist (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 - Lloyd).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 21.03.2007 - 28 W (pat) 93/05
    Derart allgemeine Sinngehalte werden vom Verkehr in aller Regel nicht zum Anlass genommen, sich diese als betrieblichen Herkunftshinweis zu merken bzw. aufgrund der Übereinstimmung in einem solchen allgemeinen Bedeutungsgehalt zwei Marken demselben Geschäftsbetrieb zuzuordnen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, Rdn. 25 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze).
  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 59/13

    Zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke

    Darauf liefe es hinaus, wenn eine Zeichenähnlichkeit losgelöst vom konkreten Schutzumfang der Marke allein durch Oberbegriffe oder Motive, die den zu beurteilenden Zeichen zugrunde liegen, begründet würde (vgl. BPatG, Beschluss vom 21. März 2007 - 28 W (pat) 93/05, juris Rn. 19 ff.; OLG Hamburg, MarkenR 2008, 209, 212; OLG Koblenz, GRUR-RR 2009, 230, 233; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 14 Rn. 302, 365; vgl. auch österr.
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