Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.11.2011 - I-28 W 36/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Produkthaftung; Quasihersteller; Untersuchungspflicht, Konstruktionsfehler
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 280 Abs. 1, § 439 Abs. 2, § 478 Abs. 2; § 823 Abs. 1; ProdHaftG § 1
Produkthaftung; Quasihersteller; Untersuchungspflicht, Konstruktionsfehler - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzfähigkeit von Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten gegenüber einem Importeur von Motorrollern aus China
- rabüro.de
Zur Untersuchungspflicht des Importeurs auf fehlerfreie Beschaffenheit der vertriebenen Ware
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzfähigkeit von Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten gegenüber einem Importeur von Motorrollern aus China
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Regress des Verkäufers eines mangelhaften chinesischen Kabinenrollers gegen deutschen Importeur
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 10.03.2011 - 4 O 583/10
- OLG Hamm, 15.11.2011 - I-28 W 36/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 355
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05
Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene …
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 28 W 36/11
Welche Prüfungen der Importeur anstellen und in welchem Umfang er die importierten Geräte untersuchen oder untersuchen lassen muss, ist eine Frage des Einzelfalls (BGH NJW 2006, 1589, 1591 zu § 3 Abs. 1 GSG a.F.).Bei Importen aus dem außereuropäischen Bereich - wie hier aus China - kann eine besondere Verantwortung zu bejahen sein (BGH NJW 2006, 1589, 1591;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2008, Rdnr. 1022).
Eine Untersuchung der von dem Importeur vertriebenen Waren auf gefahrenfreie Beschaffenheit ist aber nur dann zu verlangen, wenn aus besonderen Gründen Anlass dazu besteht, weil ihnen etwa bereits Schadensfälle bei der Produktverwendung bekanntgeworden sind, oder wenn die Umstände des Falles eine Überprüfung nahelegen (vgl. BGH, VersR 1960, 855 - Kondensomat; VersR 1977, 839 = BB 1977, 1117 - Autokran; BGH, NJW 1968, 2238; 1977, 1055, 1056; BGH NJW 1980, 1219; BGH NJW 2006, 1589).
- BGH, 05.10.1979 - V ZR 178/78
Voraussetzungen für die Löschung einer Eintragung im Grundbuch - Vorliegen einer …
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 28 W 36/11
(…a.a.O.; vgl. auch BGH NJW 1980, 179).Bereits mit Urteil vom 11.12.1979 (BGH NJW 1980, 179) hat der BGH ausgesprochen, dass es keine uneingeschränkte Quasi-Herstellerhaftung im Bereich außerhalb des Produkthaftungsgesetzes gibt (…vgl. auch Kullmann, in: Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler, Produzentenhaftung, a.a.O., S. 12 m.w.N.).
- BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 283/75
Umfang der Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 28 W 36/11
Eine Untersuchung der von dem Importeur vertriebenen Waren auf gefahrenfreie Beschaffenheit ist aber nur dann zu verlangen, wenn aus besonderen Gründen Anlass dazu besteht, weil ihnen etwa bereits Schadensfälle bei der Produktverwendung bekanntgeworden sind, oder wenn die Umstände des Falles eine Überprüfung nahelegen (vgl. BGH, VersR 1960, 855 - Kondensomat; VersR 1977, 839 = BB 1977, 1117 - Autokran; BGH, NJW 1968, 2238; 1977, 1055, 1056; BGH NJW 1980, 1219; BGH NJW 2006, 1589).
- BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78
Produkthaftung des Vertriebshändlers
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 28 W 36/11
Eine Untersuchung der von dem Importeur vertriebenen Waren auf gefahrenfreie Beschaffenheit ist aber nur dann zu verlangen, wenn aus besonderen Gründen Anlass dazu besteht, weil ihnen etwa bereits Schadensfälle bei der Produktverwendung bekanntgeworden sind, oder wenn die Umstände des Falles eine Überprüfung nahelegen (vgl. BGH, VersR 1960, 855 - Kondensomat; VersR 1977, 839 = BB 1977, 1117 - Autokran; BGH, NJW 1968, 2238; 1977, 1055, 1056; BGH NJW 1980, 1219; BGH NJW 2006, 1589). - BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 108/66
Zur Haftung des Zwischenhändlers für Folgeschäden
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 28 W 36/11
Eine Untersuchung der von dem Importeur vertriebenen Waren auf gefahrenfreie Beschaffenheit ist aber nur dann zu verlangen, wenn aus besonderen Gründen Anlass dazu besteht, weil ihnen etwa bereits Schadensfälle bei der Produktverwendung bekanntgeworden sind, oder wenn die Umstände des Falles eine Überprüfung nahelegen (vgl. BGH, VersR 1960, 855 - Kondensomat; VersR 1977, 839 = BB 1977, 1117 - Autokran; BGH, NJW 1968, 2238; 1977, 1055, 1056; BGH NJW 1980, 1219; BGH NJW 2006, 1589). - BGH, 14.06.1977 - VI ZR 247/75
Produkthaftung des Quasi-Herstellers
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 28 W 36/11
Eine Untersuchung der von dem Importeur vertriebenen Waren auf gefahrenfreie Beschaffenheit ist aber nur dann zu verlangen, wenn aus besonderen Gründen Anlass dazu besteht, weil ihnen etwa bereits Schadensfälle bei der Produktverwendung bekanntgeworden sind, oder wenn die Umstände des Falles eine Überprüfung nahelegen (vgl. BGH, VersR 1960, 855 - Kondensomat; VersR 1977, 839 = BB 1977, 1117 - Autokran; BGH, NJW 1968, 2238; 1977, 1055, 1056; BGH NJW 1980, 1219; BGH NJW 2006, 1589). - BGH, 05.07.1960 - VI ZR 130/59
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 28 W 36/11
Eine Untersuchung der von dem Importeur vertriebenen Waren auf gefahrenfreie Beschaffenheit ist aber nur dann zu verlangen, wenn aus besonderen Gründen Anlass dazu besteht, weil ihnen etwa bereits Schadensfälle bei der Produktverwendung bekanntgeworden sind, oder wenn die Umstände des Falles eine Überprüfung nahelegen (vgl. BGH, VersR 1960, 855 - Kondensomat; VersR 1977, 839 = BB 1977, 1117 - Autokran; BGH, NJW 1968, 2238; 1977, 1055, 1056; BGH NJW 1980, 1219; BGH NJW 2006, 1589).