Rechtsprechung
   OLG München, 25.02.1988 - 28 W 994/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2755
OLG München, 25.02.1988 - 28 W 994/88 (https://dejure.org/1988,2755)
OLG München, Entscheidung vom 25.02.1988 - 28 W 994/88 (https://dejure.org/1988,2755)
OLG München, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 28 W 994/88 (https://dejure.org/1988,2755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung des Richters; Parteiöffentlichkeit; Augenscheinstermin; Inaugenscheinnahme; Partei; Gutachter; Sachverständiger; Richter; Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1534
  • MDR 1989, 71
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 03.11.1983 - 24 U 185/83

    Abtretung der Werklohnforderung an Ehefrau; Besichtigung des Bauobjektes durch

    Auszug aus OLG München, 25.02.1988 - 28 W 994/88
    Da der richterliche Augenschein als Teil der Beweisaufnahme parteiöffentlich ist (§ 357 Abs. 1 ZPO ), die Parteiöffentlichkeit das rechtliche Gehör gewährleisten soll und dies bei einem gerichtlichen Augenschein (mit Zuziehung des Gerichtssachverständigen) in einem Bauprozeß am besten gesichert erscheint, wenn die Partei sich im Termin sachkundig beraten lassen kann, um ihre Rechte wirksam wahrzunehmen, darf die Partei zum Termin einen fachkundigen Berater beiziehen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1974, 72; ähnlich OLG München, NJW 1984, 807).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Koblenz, 05.05.2014 - 3 U 1335/13

    Strafanzeige einer Partei gegen erkennenden Richter als Grund für Besorgnis der

    Eine Partei kann einen ihr unbequemen Richter nicht durch Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen oder wiederholte erfolglose Ablehnungsgesuche in früheren Prozessen ausschalten (in Anknüpfung an BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 24. April 1996, 2 BvR 1639/94, NJW 1996, 2022; OLG München, Beschluss vom 27. Oktober 1970, 1 U 1212/70, NJW 1971, 384; Beschluss vom 25. Februar 1988, 28 W 994/88, NJW-RR 1988, 1535; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Februar 1994, 5 AR 2/94 - 2, NJW-RR 1994, 766; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001, 10 Abl 19/01, FamRZ 2002, 830).

    Eine Partei kann einen ihr unbequemen Richter nicht durch Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen oder wiederholte erfolglose Ablehnungsgesuche in früheren Prozessen ausschalten (BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94 - NJW 1996, 2022; OLG München, Beschluss vom 27.10.1970 - 1 U 1212/70 - NJW 1971, 384; Beschluss vom 25.02.1988 - 28 W 994/88 - NJW-RR 1988, 1535; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.02.1994 - 5 AR 2/94 - 2 - NJW-RR 1994, 766; OLG Dresden: Beschluss vom 08.08.2001 - 10 Abl 19/01 - FamRZ 2002, 830; Zöller/Vollkommer, ZPO; 30. Auflage 2014, § 42 Rn. 29 i.V.m. Rn.6).

  • BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98

    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

    Selbst wenn während dieses viele Jahre zurückliegenden Einsichtstermins in einem anderen Verfahren der Tonfall der Äußerung unbeherrscht gewesen sein und es sich um eine möglicherweise unziemliche Überreaktion des Richters S gehandelt haben sollte, so rechtfertigt ein sachlich nicht zu beanstandender Hinweis auf die zu beachtenden Gepflogenheiten des Gerichts bei der Gewährung von Akteneinsicht nicht die Vermutung, es fehle dem Richter in einem anderen --dazu noch viele Jahre später anhängigen-- Klageverfahren an dem gebotenen Willen zur Unparteilichkeit und Objektivität im Hinblick auf die notwendige Sachentscheidung (vgl. Beschluß des Oberlandesgerichts --OLG-- München vom 25. Februar 1988 28 W 994/88, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1988, 1534, 1535).
  • LG Flensburg, 05.09.2018 - 2 OH 26/17

    Selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Sachverständigenablehnung wegen

    Da der richterliche Augenschein als Teil der Beweisaufnahme parteiöffentlich ist (§ 357 I ZPO), die Parteiöffentlichkeit das rechtliche Gehör (Art. 103 I GG) gewährleisten soll und dies bei einem gerichtlichen Augenschein (mit Zuziehung des Gerichtssachverständigen) in einem Bauprozess am besten gesichert erscheint, wenn die Partei ihrerseits sich im Termin sachkundig beraten lassen kann, um ihre Rechte wirksam wahrzunehmen, darf die Partei zum Termin einen fachkundigen Berater beiziehen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1974, 72; OLG München, NJW-RR 1988, 1534, beck-online).

    Wenn ein Kläger, dem Rat seines Prozeßbevollmächtigten folgend, Privatgutachter unter Berufung auf das Hausrecht vom Anwesen verweist, so wäre sein Verhalten unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung (§ 444 ZPO analog; § 242 BGB, der auch im Prozeßrecht gilt) zu würdigen, weil er eine ordnungsgemäße Durchführung des Augenscheins vereitelt hätte (vgl. OLG München, NJW 1984, 807; NJW-RR 1988, 1534, beck-online).

  • OLG Köln, 30.10.2009 - 5 U 112/08

    Recht auf Anwesenheit des Ehegatten bei ärztlicher Begutachtung

    In der Rechtsprechung ist es zwar anerkannt, dass eine Partei bei Ermittlungen eines Sachverständigen einen fachkundigen Berater hinzuziehen darf, um ihre Rechte bei der Feststellung und Bewertung des streitigen Sachverhalts wirksam wahrnehmen zu können (OLG Düsseldorf BauR 1974, 72; OLG Düsseldorf MDR 1979, 409; OLG München NJW-RR 1988, 1534 f.).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95

    Einschränkung der Testierfähigkeit aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms

    Die gutachterliche Feststellung des Sachverständigen Prof. Dr. ... wird ferner auch nicht durch die Privatgutachten des Prof. Dr. ... entkräftet, die als - sachkundiger - Parteivortrag zu behandeln sind, der in die richterliche Überprüfung des Gerichtsgutachtens einzubeziehen ist (vgl. OLG München NJW-RR 1988, 1534).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht