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   ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17   

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https://dejure.org/2017,66895
ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17 (https://dejure.org/2017,66895)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.2017 - 28 BV 6/17 (https://dejure.org/2017,66895)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 28 BV 6/17 (https://dejure.org/2017,66895)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17
    Unter Rückgriff auf die Entscheidung des BAG vom 13.12.2016 (Az. 1 ABR 7/15, juris) unterliege auch die Nutzung der Seite auf "Twitter" durch die Arbeitgeberin der Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats.

    Die vom Betriebsrat in Bezug genommene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2016 (Az. 1 ABR 7/15) sei wegen der erheblichen Unterschiede zwischen der Funktionsweise von Facebook und Twitter nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden.

    Die Kammer ist von den folgenden vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.12.2016 (1 ABR 7/15, juris, Rn. 21 f.) aufgestellten Rechtsgrundsätzen ausgegangen:.

    Nach Auffassung der Kammer ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2016 (1 ABR 7/15) nicht auf die Nutzung der Twitter-Seite durch die Arbeitgeberin zu übertragen.

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17
    Den davon ausgehenden Gefährdungen des Persönlichkeitsrechts von Arbeitnehmern soll das Mitbestimmungsrecht entgegenwirken (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - Rn. 27).

    Zur Überwachung "bestimmt" sind technische Einrichtungen, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - Rn. 20 mwN; 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - Rn. 27, BAGE 109, 235).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17
    Zur Überwachung "bestimmt" sind technische Einrichtungen, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - Rn. 20 mwN; 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - Rn. 27, BAGE 109, 235).
  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81

    Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats des technischen Überwachungsvereins -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17
    Auch reicht es aus, wenn die leistungs- oder verhaltensbezogenen Daten nicht auf technischem Weg durch die Einrichtung selbst gewonnen werden, sondern manuell eingegeben und von der technischen Einrichtung weiter verwertet werden (BAG 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - zu B II 2 der Gründe mwN).".
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17
    Das Mitbestimmungsrecht ist darauf gerichtet, Arbeitnehmer vor Beeinträchtigungen ihres Persönlichkeitsrechts durch den Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen zu bewahren, die nicht durch schutzwerte Belange des Arbeitgebers gerechtfertigt und unverhältnismäßig sind (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe mwN, BAGE 111, 173).
  • LAG Hamburg, 13.09.2018 - 2 TaBV 5/18

    Twitter-Account der Arbeitgeberin - Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs

    Auf die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 06. Dezember 2017, 28 BV 6/17, unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 06. Dezember 2017 (28 BV 6/17, Bl. 110 ff. d.A.) die Anträge zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 06. Dezember 2017, zugestellt am 05. Februar 2017 zum Az. 28 BV 6/17.

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18

    Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter

    Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 6. Dezember 2017 - 28 BV 6/17 - wird vollumfänglich zurückgewiesen.
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