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   AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20   

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AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20 (https://dejure.org/2020,36748)
AG Münster, Entscheidung vom 11.09.2020 - 28 C 1823/20 (https://dejure.org/2020,36748)
AG Münster, Entscheidung vom 11. September 2020 - 28 C 1823/20 (https://dejure.org/2020,36748)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20
    B objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 54, 82, 85; BGH, NJW 1992, 302, 303).

    Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise "gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368 f; 132, 373, 376 f, 155, 1,4 fi 162, 161, 164 f; 163, 362, 365).

    Das sog. Werkstattrisiko geht insofern zu Lasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185: BGH NJW 1992, 302, 303).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20
    seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (BGHZ 63, 182, 185; OLG Hamm, Urteil: vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930).

    Das sog. Werkstattrisiko geht insofern zu Lasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185: BGH NJW 1992, 302, 303).

    Dem Schädiger entsteht dadurch auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsanrechnung die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt verlangen kann (BGHZ 63, 182, & 187).

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20
    seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (BGHZ 63, 182, 185; OLG Hamm, Urteil: vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930).

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, NJW-RR 2005, 248, 249).

  • BGH, 25.01.1990 - IX ZR 65/89

    Zurückbehaltungsrecht des Schadensersatzpflichtigen im Hinblick auf abzutretende

    Auszug aus AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20
    Voraussetzung des § 255 BGB ist schließlich nur, dass das Bestehen der Ansprüche möglich erscheint (vgl. BGH; Urteil vom 25.01.1990, - IX ZR 65/89 -, NIW-RR 1990, . 407):.
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

    Auszug aus AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20
    weigert, den Geschädigten von kausal entstandenen Kosten freizustellen oder überhaupt jede Schadensersatzleistung ablehnt (ggf. auch durch sein prozessuales Verhalten, BGH NJW 1999, 1542), kann der Geschädigte unmittelbar auf Zahlung klagen und.ist im Hinblick auf § 250 BGB nicht auf die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs beschränkt (OLG Oldenburg NJIWERR 2012, 927; LG Hamburg SP 2013, 32).
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 38/12

    Verkehrsunfallschaden: Pflicht des Schädigers zur Schadensersatzzahlung bei

    Auszug aus AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20
    Geschädigten gegen den Reparateur verpflichtet (vgl. LG Saarbrücken, Urteil: vom 19.10.2012, - 13 S 38/12 -, NJW-RR 2013, 275).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20
    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, NJW-RR 2005, 248, 249).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20
    Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise "gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368 f; 132, 373, 376 f, 155, 1,4 fi 162, 161, 164 f; 163, 362, 365).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20
    Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise "gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368 f; 132, 373, 376 f, 155, 1,4 fi 162, 161, 164 f; 163, 362, 365).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20
    155, 1; BGHZ 160, 377, 383 'f.).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

  • AG Hannover, 28.04.2021 - 435 C 1339/21

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten für

    So wäre es ähnlich fernliegend, während der Grippesaison eine besondere Reinigung zu berechnen, denn derart allgemein verbreitete Krankheiten ohne konkreten Bezug zu dem konkreten Geschehen sind der privaten Sphäre der Beteiligten zuzurechnen und können billigerweise nicht auf den Schädiger abgewälzt werden (vgl. AG Münster, Urteil vom 11.09.2020 - 28 C 1823/20, zitiert nach Juris).

    Die hier streitige Rechtsfrage wird von einer Vielzahl von Gerichten unterschiedlich bewertet (vgl. für eine Erstattungsfähigkeit ähnlicher, Covid-19-Schutzmaßnahmen betreffender Rechnungspositionen etwa: AG Heinsberg, Urteil vom 04.09.2020 - 18 C 161/20, AG Aichach, Urteil vom 29.09.2020 - 101 C 560/20, Amtsgericht Kempten (Allgäu), Urteil vom 14.10.2020 - 6 C 844/20, AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom 29.10.2020 - 31 C 349/20, AG Landsberg am Lech, Urteil vom 15.10.2020 - 1 C 468/20, AG Coburg, Urteil vom 26.10.2020 - 14 C 2259/20, AG München, Urteil vom 18.12.2020 - 344 C 16729/20; dagegen etwa LG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2020 - 19 O 145/20; AG Münster, Urteil vom 11.09.2020 - 28 C 1823/20; AG Pforzheim, Urteil vom 17.11.2020 - 4 C 208/20; vgl. ferner AG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2020 - 120 C 279/20; wie hier AG Hannover, Urteil vom 13.01.2021 - 541 C 8922/20 sowie Urteil vom 10.02.2021 - 431 C 95757/20).

  • AG Hannover, 10.02.2021 - 431 C 9575/20

    Desinfektionskosten, Ersatz, Corona-Pandemie

    So wäre es ähnlich fernliegend, während der Grippesaison eine extra Reinigung zu berechnen, denn derart allgemein verbreitete Krankheiten ohne konkreten Bezug zu dem konkreten Geschehen sind der privaten Sphäre der Beteiligten zuzurechnen und können billigerweise nicht auf den Schädiger abgewälzt werden, AG Münster, Urt. v. 11.09.2020 (Az. 28 C 1823/20) zit. n. juris.
  • AG Münster, 01.02.2022 - 5 C 254/22
    Soweit dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt ist, dass immer wieder auf die Entscheidung 28 C 1823/20 bzgl. der Coronaschutzmaßnahmen verwiesen wird, erlaubt sich das Gericht den Hinweis, dass - soweit ersichtlich - diese Entscheidung singulär geblieben ist und nach einhelliger Rechtsauffassung hier im Haus, diese Kosten nach dem Werkstattrisiko als erstattungsfähig angesehen werden.
  • LG Hannover, 18.10.2021 - 18 S 32/21
    So wäre es ähnlich fernliegend, während der Grippesaison eine besondere Reinigung zu berechnen, denn derart allgemein verbreitete Krankheiten ohne konkreten Bezug zu dem konkreten Geschehen sind der privaten Sphäre der Beteiligten zuzurechnen und können billigerweise nicht auf den Schädiger abgewälzt werden (vgl. AG Münster, Urteil vom 11.09.2020 - 28 C 1823/20, zitiert nach Juris).
  • AG Bielefeld, 26.03.2021 - 410 C 30/21
    i Dies wird nach Ansicht des erkennenden Gerichts durch das Amtsgericht Münster (28 C 1823/20) verkannt.
  • LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21

    Verkehrsunfall; Reparaturkosten; Desinfektion

    So wäre es ebenfalls unüblich, wenn Werkstätten während der alljährlichen Grippesaison Reinigungskosten als gesonderte Rechnungsposition auf die Kunden abwälzen würden (vgl. AG Münster, Urteil vom 11.09.2020, 28 C 1823/20, Anlage B 2, Bl. 106 ff. AG-Akte).
  • AG Bielefeld, 18.03.2021 - 410 C 20/21
    Dies wird nach Ansicht des erkennenden Gerichts durch das Amtsgericht Dilleburg (50 C 297/20) und durch das Amtsgericht Münster (28 C 1823/20) verkannt.
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