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   AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11   

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https://dejure.org/2011,47059
AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11 (https://dejure.org/2011,47059)
AG Münster, Entscheidung vom 09.12.2011 - 28 C 2433/11 (https://dejure.org/2011,47059)
AG Münster, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 28 C 2433/11 (https://dejure.org/2011,47059)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft; Einstufung eines Versicherungsvertrages als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Treuhandcharakter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; VVG § 6; ZPO § 66
    Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft; Einstufung eines Versicherungsvertrages als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Treuhandcharakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bamberg, 04.11.1992 - 3 U 77/92

    Pflicht zur Korrespondenz mit einem selbständigen Versicherungsmakler, der zuvor

    Auszug aus AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11
    Jedenfalls braucht der Beklagte nicht hinzunehmen, dass die Streithelferin durch die Konstruktion der Verpflichtung zur Korrespondenz mit Versicherungsmaklern das Vertriebsorganisationssystem des Beklagten, das auf den Vertrieb über sogenannte Ausschließlichkeitsvertreter organisiert ist, unterläuft (vgl. OLG Bamberg, VersR 1993, 1146-1147).
  • LG Köln, 08.04.2010 - 24 S 3/10

    Berufung wird bei noch nicht erreichtem Wert des Beschwerdegegenstands auch im

    Auszug aus AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11
    Die Ansicht des Landgerichts Köln (Beschluss v. 08.04.2010, Az.: 24 S 3/10) im Anschluss an Urteil des Amtsgerichts Köln v. 27.10.2009, Az.: 133 C 133/09, dass die Korrespondenzpflicht mit dem Makler nicht zu einer übermäßigen Kostenbelastung des Versicherers führe und daher zumutbar sei, ist abzulehnen.
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11
    Eine Fotokopie genügt danach aber als Nachweis der - bestrittenen - Ermächtigung eben nicht (vgl. Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 80, Rn. 8; BGHZ 126, 266).
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben

    Auszug aus AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11
    Die Fälle, in denen zwingend nur der Bevollmächtigte zur Korrespondenz zugelassen sei, seien als Ausnahme vom Regelfall ausdrücklich gesetzlich geregelt (BGH NJW 2011, 1005).
  • AG Köln, 24.11.2009 - 133 C 133/09
    Auszug aus AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11
    Die Ansicht des Landgerichts Köln (Beschluss v. 08.04.2010, Az.: 24 S 3/10) im Anschluss an Urteil des Amtsgerichts Köln v. 27.10.2009, Az.: 133 C 133/09, dass die Korrespondenzpflicht mit dem Makler nicht zu einer übermäßigen Kostenbelastung des Versicherers führe und daher zumutbar sei, ist abzulehnen.
  • OLG Koblenz, 21.10.2003 - 4 U 531/03

    Anspruch auf Unterlassung wegen einem Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz;

    Auszug aus AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11
    Auf dieser Basis wäre der Vertragsschluss zustande gekommen, es würde insoweit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn diese einmal inne gehabte Rechtsposition nach Abschluss des Vertrages durch den Makler verweigert werden würde (siehe auch OLG Koblenz, VersR 2004, 1555).
  • AG Münster, 10.08.2011 - 48 C 1243/11

    Anspruch auf Führen der Korrespondenz der aus einem

    Auszug aus AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11
    An einer solchen einheitlichen Auffassung bestehen schon allein deshalb erhebliche Zweifel, weil trotz des Vortrags der Klägerin, alle Versicherer mit Ausnahme des Beklagten erkennten eine Korrespondenzpflicht mit Maklern an, mehrere Gerichtsverfahren zu diesem Thema anhängig sind oder waren (vgl. LG Köln, aaO., AG Münster, Urteil v. 10.08.2011, Az.: 48 C 1243/11) und die Klägerin selbst die Zulassung der Sprungrevision zur Klärung dieses umstrittenen Sachverhalts angeregt hat.
  • BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12

    Korrespondenzpflicht des Versicherers mit einem vom Versicherungsnehmer

    Die insbesondere vom Amtsgericht und Landgericht Münster in mehreren Entscheidungen vertretene Gegenauffassung lehnt eine Korrespondenzpflicht des Versicherers mit und eine Auskunftspflicht gegenüber einem vom Versicherungsnehmer eingeschalteten Makler ab (neben den angefochtenen Entscheidungen vgl. LG Münster vom 19. Juli 2012 - 15 S 27/11 juris Rn. 24; AG Münster vom 9. Dezember 2011 - 28 C 2433/11, juris Rn. 41, 45, 48; ferner Evers/Thiele, VW 2009, 199).
  • LG Münster, 19.07.2012 - 15 S 27/11

    Anspruch auf Informationserteilung und Übermittlung von Unterlagen als

    Die Klägerin und die Streithelferin beantragen, unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Münster vom 09.12.2011 (Aktenzeichen 28 C 2433/11) festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, in Sachen der Versicherungsnehmerin I GmbH zukünftig die eigene Korrespondenz in dem Versicherungsvertrag ######## gegenüber ihrer Versicherungsnehmerin auch über die Klägerin zu führen und.
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