Weitere Entscheidung unten: AG Brühl, 05.01.2011

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   AG Brühl, 14.10.2010 - 28 C 539/09   

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AG Brühl, 14.10.2010 - 28 C 539/09 (https://dejure.org/2010,38709)
AG Brühl, Entscheidung vom 14.10.2010 - 28 C 539/09 (https://dejure.org/2010,38709)
AG Brühl, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 28 C 539/09 (https://dejure.org/2010,38709)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsanwalt muss auf kostenpflichtige Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung hinweisen; § 280 BGB

  • Anwaltsblatt

    § 280 BGB
    Hinweispflicht auf Kosten der Einholung der Deckungszusage

  • Anwaltsblatt

    § 280 BGB
    Hinweispflicht auf Kosten der Einholung der Deckungszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 151
  • AnwBl Online 2011, 45
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    d) Erwägenswert ist auch die Ansicht, nach der der Anwalt den Mandanten darüber zu belehren hat, dass für die Einholung der Deckungszusage eine besondere Gebühr entsteht, wenn er diese Leistung abrechnen will (dafür etwa OLG Celle, Urteil vom 12. Januar 2011 - 14 U 78/10, Schaden-Praxis 2011, 265, 266; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 9. September 2010 - 8 O 1617/10, juris Rn. 37 f. m. Anm. von Schöller, jurisPR-VerkR 21/2010 Anm. 3; AG Brühl, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 28 C 539/09, AGS 2011, 361; Meinel, zfs 2010, 312, 313; Niehren, AnwBl 2011, 135; Schöller, jurisPR-VerkR 21/2010 Anm. 3; dagegen etwa Hansens, RVGreport 2010, 241, 243; Lensing, AnwBl 2010, 688, 689).
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   AG Brühl, 05.01.2011 - 28 C 539/09   

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