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   VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15   

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https://dejure.org/2016,47944
VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15 (https://dejure.org/2016,47944)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2016 - 28 K 7528/15 (https://dejure.org/2016,47944)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 28 K 7528/15 (https://dejure.org/2016,47944)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Anbringung von zwei Unterkonstruktionen (Werbeträgerelemente) für wechselnde Brückenwerbung am Geländer einer Eisenbahnbrücke; Anscheinsbeweis der Übergabe des Bescheids am Tag seiner Herstellung bzw. Datierung zur Post; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Bekanntgabefiktion ohne feststehendes Datum der Aufgabe des VA

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15
    Ein Schriftstück ist bereits dann zugegangen, wenn es derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter Ausschluss unbefugter Dritter von dem Schriftstück Kenntnis nehmen und diese Kenntnisnahme nach den allgemeinen Gepflogenheiten auch von ihm erwartet werden kann, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 313/11 - juris, m.w.N.

    Insoweit ist die Behörde - materiell - beweispflichtig, dass der Bescheid ihren Bereich rechtzeitig bzw. zu dem von ihr behaupteten Datum verlassen hat, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. März 2015 a.a.O..

    Liegt ein solcher Vermerk nicht vor, muss das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht; die Regeln des Anscheinsbeweises sind insoweit nicht anwendbar, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. März 2015 a.a.O., m.w.N.

  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 2.82

    Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Außenwerbung an Brücken über

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15
    Ihretwegen muss eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2/82 - NVwZ 1985, 825, m.w.N.

    Ein Indiz kann auch sein, dass die anliegenden Grundstücke bereits rückwärtig erschlossen sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2/82 - NVwZ 1985, 825; VG Münster, Urteil vom 23. Februar 2012 - 8 K 1863/10 - juris.

  • VGH Bayern, 30.07.2012 - 9 ZB 11.2280

    Berufungszulassungsantrag; Werbeanlagen; Anbauverbot; Ausnahme;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15
    In einem innerörtlichen, gewerblich geprägten Bereich - wie hier - sind die Verkehrsteilnehmer an das Vorhandensein von Werbeanlagen gewöhnt, vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 9 ZB 11.2280 - juris.
  • VG Münster, 23.02.2012 - 8 K 1863/10

    Keine Werbeanlage in Anbauverbotszone

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15
    Ein Indiz kann auch sein, dass die anliegenden Grundstücke bereits rückwärtig erschlossen sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 2/82 - NVwZ 1985, 825; VG Münster, Urteil vom 23. Februar 2012 - 8 K 1863/10 - juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2004 - 7 A 2671/03

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Wohnhauses;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15
    Nach der Rechtsprechung des OVG NRW, Urteil vom 9. September 2004 - 7 A 2671/03 - juris, ist der Bebauungszusammenhang als Merkmal einer geschlossenen Ortslage nicht nach den Kriterien des § 34 BauGB zu prüfen; insbesondere ist nicht aus der Perspektive der einzelnen Anliegergrundstücke zu prüfen, ob sie in einem Bebauungszusammenhang stehen.
  • BVerwG, 22.02.1994 - 4 B 212.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zustellung oder

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15
    Es entspricht allgemeiner Meinung, dass für die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts § 130 BGB analog anzuwenden und darauf abzustellen ist, wann bei gewöhnlichem Verlauf und normaler Gestaltung der Verhältnisse des Empfängers mit der Kenntnisnahme durch ihn zu rechnen ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1994 - 4 B 212/93 - juris.
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15
    Der reibungslose und ungehinderte Verkehr soll ebenfalls sichergestellt werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1963 - I C 247.58 - BVerwGE 16, 116/129 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 15 ZB 10.2590 - juris, m.w.N.
  • VGH Bayern, 25.10.2011 - 15 ZB 10.2590

    Errichtung einer Werbeanlage; Sicherstellung eines reibungslosen und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15
    Der reibungslose und ungehinderte Verkehr soll ebenfalls sichergestellt werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1963 - I C 247.58 - BVerwGE 16, 116/129 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 15 ZB 10.2590 - juris, m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 13.10.2011 - 25 K 3578/11

    Verbot von Anlagen der Außenwerbung außerhalb der Ortsdurchfahrten von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15
    Vielmehr muss die Perspektive von der Straße ansetzen, und zwar sind die Grenzen der Ortsdurchfahrt regelmäßig nach den gröberen Umrissen des örtlichen Bebauungsbereiches zu bestimmen, wo dieser sich gegenüber dem "freien Gelände" absetzt, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 25 K 3578/11 - juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1997 - 11 A 1566/94

    Verkehrsanlage; Geltungsbereich der Bauordnung; Verkehrsanlagenrechtliche

    Auszug aus VG Düsseldorf, 28.10.2016 - 28 K 7528/15
    Die begehrte Baugenehmigung, der die Klägerin gemäß § 63 Abs. 1 BauO NRW bedarf, weil in den §§ 65 bis 67, 79 und 80 nichts anderes bestimmt ist und die Anbringung von Werbetafeln an einem Brückenbauwerk weder dem Vorrang des Verkehrsanlagenrechts (vgl. § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG) unterfällt, noch die Anbringung dazu führt, dass die Werbetafel Bestandteil oder Zubehör der Betriebsanlage Brückenmauer wird, vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 3. Juli 1997 - 11 A 1566/94 - BRS 59 Nr. 134, ist gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW zu erteilen, denn dem Vorhaben stehen öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegen.
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