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   LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14   

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LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14 (https://dejure.org/2014,42900)
LG Köln, Entscheidung vom 09.07.2014 - 28 O 124/14 (https://dejure.org/2014,42900)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 28 O 124/14 (https://dejure.org/2014,42900)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, juris; BVerfG, Beschl. V. 11.12.2013, 1 BvR 194/13).

    Der Schutz des betroffenen Rechtsguts tritt umso mehr zurück, je weniger es sich um eine unmittelbar gegen dieses Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten Bereich in Verfolgung eigennütziger Ziele handelt, sondern um einen Beitrag zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, juris).

    Die Beurteilung dieser Frage erfordert es regelmäßig, den Anlass und den Kontext der Äußerung zu beachten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, juris).

  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14
    Die Meinungsfreiheit tritt jedoch dann hinter den grundrechtlich geschützten Achtungsanspruch des Einzelnen zurück, wenn die Äußerung eine reine Schmähkritik darstellt (BVerfGE 61, 1, 12; BVerfG, NJW 1993, 1462).

    Schmähkritik liegt nur vor, wenn die Auseinandersetzung sich von der Sache völlig löst und allein auf die Diffamierung und Herabsetzung der Person angelegt ist (BVerfG, NJW 1993, 1462; 2000, 3421, 3422; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 91; Burkhardt , in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 5.97 ff.; LG Köln, Urteil vom 16. März 2005 - 28 O 604/04 -, juris).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14
    aa) Grundsätzlich sind Werturteile von Artikel 5 Abs. 1 GG durchweg geschützt, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", emotional oder rational begründet ist (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 33, 1, 14 f.; BVerfG, NJW 1992, 2815, 2816; Prinz/Peters , Medienrecht 1999, Rn. 4).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14
    aa) Grundsätzlich sind Werturteile von Artikel 5 Abs. 1 GG durchweg geschützt, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", emotional oder rational begründet ist (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 33, 1, 14 f.; BVerfG, NJW 1992, 2815, 2816; Prinz/Peters , Medienrecht 1999, Rn. 4).
  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14
    aa) Grundsätzlich sind Werturteile von Artikel 5 Abs. 1 GG durchweg geschützt, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", emotional oder rational begründet ist (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 33, 1, 14 f.; BVerfG, NJW 1992, 2815, 2816; Prinz/Peters , Medienrecht 1999, Rn. 4).
  • BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, juris; BVerfG, Beschl. V. 11.12.2013, 1 BvR 194/13).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14
    Die Meinungsfreiheit tritt jedoch dann hinter den grundrechtlich geschützten Achtungsanspruch des Einzelnen zurück, wenn die Äußerung eine reine Schmähkritik darstellt (BVerfGE 61, 1, 12; BVerfG, NJW 1993, 1462).
  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04

    Voraussetzungen des presserechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14
    Schmähkritik liegt nur vor, wenn die Auseinandersetzung sich von der Sache völlig löst und allein auf die Diffamierung und Herabsetzung der Person angelegt ist (BVerfG, NJW 1993, 1462; 2000, 3421, 3422; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 91; Burkhardt , in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 5.97 ff.; LG Köln, Urteil vom 16. März 2005 - 28 O 604/04 -, juris).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14
    Schmähkritik liegt nur vor, wenn die Auseinandersetzung sich von der Sache völlig löst und allein auf die Diffamierung und Herabsetzung der Person angelegt ist (BVerfG, NJW 1993, 1462; 2000, 3421, 3422; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 91; Burkhardt , in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 5.97 ff.; LG Köln, Urteil vom 16. März 2005 - 28 O 604/04 -, juris).
  • OLG Köln, 09.12.2014 - 15 U 148/14

    Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung

    Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9.07.2014 (28 O 124/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden unter Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln vom 17.03.2014 (28 O 124/14) insgesamt zurückgewiesen.

    Der Verfügungsbeklagte beantragt, den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 09.07.2014, Az. 28 O 124/14, auch insoweit abzuweisen, als das Landgericht ihm - hinsichtlich der Ziffern I.1.

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