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   LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09   

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https://dejure.org/2009,3548
LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09 (https://dejure.org/2009,3548)
LG Köln, Entscheidung vom 10.06.2009 - 28 O 173/09 (https://dejure.org/2009,3548)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 28 O 173/09 (https://dejure.org/2009,3548)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Haftung eines Videoportals für rechtwidrige Nutzer-Videos

  • webshoprecht.de

    Haftung des Portalbetreibers für eingebettete Videos erst ab Kenntnis

  • aufrecht.de

    Haftung des Portalbetreibers ab Kenntnis gilt auch bei Äußerungen in Videos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betreibers eines Internet-Dating-Portals gegen den Betreiber eines Internet-Video-Portals auf Unterlassung von über das Videoportal verbreiteten Äußerungen; Rechtliche Ausgestaltung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechtsschutzes bei juristischen Personen; ...

  • kanzlei.biz

    Prüfpflichten für integrierte Videos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG
    Wenn die Spiegelung eines fremden Videos die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Haftung des Betreibers einer Internetseite für eingebettete Videos

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Portal haftet für eingebettete Videos ("embedded videos")

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Betreiber eines Internet-Portals haftet für eingebundene Videos ("embedded videos")

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Portalbetreiber haftet für falsche Tatsachenbehauptung in Sat1-Sendung

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 356 (Ls.)
  • MMR 2009, 778
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, NJW 2004, 2158).

    Eine Störerhaftung für Hyperlinks kann etwa dann begründet sein, wenn ein Hyperlink aufrecht erhalten bleibt, obwohl nach einer Abmahnung oder Klageerhebung eine zumutbare Prüfung ergeben hätte, dass mit dem Hyperlink ein rechtswidriges Verhalten unterstützt wird (vgl. BGH, NJW 2004, 2158).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im "World Wide Web" ohne den Einsatz von Hyperlinks zur Verknüpfung der dort zugänglichen Dateien praktisch ausgeschlossen wäre (vgl. BGH, NJW 2004, 2158).

  • LG Berlin, 09.09.2004 - 27 O 585/04

    Störerhaftung für Suchmaschine

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09
    Hierbei sind die Funktion und die Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat oder vornimmt, zu berücksichtigen (vgl. LG Berlin, MMR 2005, 786).

    Der Betreiber einer Suchmaschine etwa braucht keine umfangreiche Nachforschungen unter hohem personellen und technischen Aufwand durchzuführen; ihm wird lediglich zugemutet nachzuprüfen, ob der angemahnte Eintrag auf der Trefferliste aus der Perspektive eines unbefangenen Internetnutzers als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. LG Berlin, MMR 2005, 786).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09
    Es ist im Grundsatz jedoch anerkannt, dass auch juristischen Personen ein allgemeiner Persönlichkeitsschutz zukommen kann (etwa BGH, NJW 1994, 1281, 1282), wobei den unternehmensbezogenen Interessen der Verfügungsklägerin über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG verfassungsrechtlicher Schutz gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE, NJW 2002, 2621, 2622).

    An dem durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsbereich nimmt die juristische Person nämlich insoweit teil, als sie aus ihrem Wesen und ihren Funktionen dieses Schutzes bedarf, weil sie in ihrem sozialen Geltungsbereich als Wirtschaftsunternehmen betroffen ist (vgl. BGH, NJW 1994, 1281, 1282).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09
    Auch die Haftungsprivilegien des TMG sind auf Unterlassungsansprüche nicht anwendbar (BGH NJW 2004, 3102).

    Als Störer haftet demnach auf Unterlassung, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (vgl. BGH, NJW 2004, 3102).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09
    Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittsleser abzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 3047).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09
    Diese ist für den Unterlassungsanspruch materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1209; BGH NJW 1995, 132).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09
    Dabei kann auch die Äußerung von Tatsachen, die der Meinungsbildung dienen, in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG fallen (vgl. BVerfGE 90, 1, 15).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09
    Ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handelt, bestimmt sich wie folgt: Konstitutiv für die Bestimmung dessen, was als Äußerung einer "Meinung" zum Schutz des Grundrechts von Art. 5 Abs. 1 GG umfasst wird, ist das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (vgl. grundlegend BVerfGE 61, 1, 8f).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09
    Die gebotene Überprüfung kann bei Zweifel zu einer Rückfragepflicht bei der Rechtsabteilung führen (vgl. BGH GRUR 1990, 1012).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09
    Die für Livesendungen in Rundfunk und Fernsehen geltenden medialen Privilegierungen erstrecken sich nicht auf im Internet wiedergegebene Wiederholungen, denn Internetangebote sind - wie etwa auch Aufzeichnungen im Fernsehen - dem nachträglichen Zugriff des Anbieters in keiner Weise entzogen (BGH GRUR 2007, 724).
  • LG Berlin, 23.11.2004 - 27 O 836/04
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

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