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   LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07   

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https://dejure.org/2007,7382
LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07 (https://dejure.org/2007,7382)
LG Köln, Entscheidung vom 21.03.2007 - 28 O 19/07 (https://dejure.org/2007,7382)
LG Köln, Entscheidung vom 21. März 2007 - 28 O 19/07 (https://dejure.org/2007,7382)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Von der Internetseite ausgehende Urheberrechtsverletzungen hinsichtlich des illegalen Herunterladens von urheberrechtlich geschützter Musik; Ausschließliche Nutzungsrechte hinsichtlich der öffentlich zugänglich gemachten Musikstücke; Öffentliches Zugänglichmachen der ...

  • webhosting-und-recht.de

    Haftung von Rapidshare

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 3, 5 Nr. 3 EuGVVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2007, 568
  • ZUM 2007, 569
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist daher, dass die betreffende Verletzungshandlung im Inland erfolgt (Dreier/Schulze, UrhG, vor §§ 120 ff. Rn. 31; BGH GRUR 2004, 421).

    Die auf das Inland beschränkte Wirkung nationaler Regelungen bedingt, dass nur durch eine im Inland begangene Handlung ein deutsches Urheberrecht verletzt werden kann, nicht durch eine Verwertungshandlung, die ausschließlich im Ausland erfolgt (Dreier/Schulze, UrhG, vor §§ 120 ff. Rn. 32; BGH GRUR 2004, 421).

  • OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06

    Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07
    Dies besagt, dass nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung angesprochen sind und die Vorschrift nichts darüber besagt, ob ein Diensteanbieter nach den allgemeinen deliktsrechtlichen Maßstäben oder als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (BGH a.a.O.; OLG München MMR 2006, 739, 740).
  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07
    Anders als in der Cybersky-Entscheidung des OLG Hamburg (MMR 2006, 398 ff.) geht die Kammer jedoch nach den im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln nicht mit der hinreichenden Sicherheit davon aus, dass die Verfügungsbeklagten diese Downloadmöglichkeit gezielt mit ihrer Zweckeignung zur Urheberrechtsverletzung anbieten, die Verfügungsbeklagten zu 2) und 3) sich insbesondere die aus den Internetseiten www.xxx bzw. www.xxxx gegebenen Informationsmöglichkeiten hierzu ebenso gezielt zu Nutze machen.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07
    Der Umfang der dem Diensteanbieter obliegenden Prüfungspflichten bestimmt sich nämlich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH a.a.O., S. 863; OLG Düsseldorf MMR 2006, 618, 619, 620).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07
    Zum einen wird die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, der seine Grundlage in einer früheren Verletzungshandlung findet, durch das Haftungsprivileg in §§ 8, 11 TDG nicht eingeschränkt (vgl. BGH, GRUR 2004, 860, 862).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07
    Diese ist für den Unterlassungsanspruch materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1209; BGH NJW 1995, 132).
  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 19/07
    Die Wiederholungsgefahr in diesem Sinne wird nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur durch die festgestellte Rechtsverletzung vermutet und kann nur durch Abgabe einer ernsthaften, unbefristeten, vorbehaltlosen und strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt werden (allg.M. vgl. statt aller LG Hamburg ZUM 2006, 661).
  • OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 86/07

    Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.com

    Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 21.03.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 19/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Im Grundsatz zu Recht hat das Landgericht - auf dessen Urteil (ZUM 2007, 568) der Senat Bezug nimmt - die Antragsgegner nach vorangegangener Abmahnung der Antragstellerin als verpflichtet angesehen, das öffentliche Zugänglichmachen der streitbefangenen urheberrechtlich geschützten Musikwerke über sein Internetangebot zu unterlassen; jedoch beschränkt sich ihre Unterlassungsverpflichtung - soweit im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes feststellbar - auf Rechtsverletzungen, die auf Grund einer den Antragsgegnern zumutbaren regelmäßigen Überprüfung der in der Urteilsformel genannten Link-Sammlung aufgedeckt und unterbunden werden können.

  • LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07

    Störerhaftung von Rapidshare

    Nach entsprechender Abmahnung erwirkte die Beklagte am 15.01.2007 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az. 28 O 19/07) gegen die Klägerin, worin dieser untersagt worden ist, zwei konkrete - hier nicht streitgegenständliche - Musikstücke öffentlich zugänglich zu machen.
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 3 O 98/08

    Haftung des Hostproviders: Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter

    In einem Fall wie der vorliegenden Art kann dem Beklagten insbesondere untersagt werden, die in der Urteilsformel näher bezeichneten Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 35; LG Köln ZUM 2007, 568).
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