Rechtsprechung
LG München I, 08.12.1998 - 28 O 22899/98 |
Verfahrensgang
- LG München I, 08.12.1998 - 28 O 22899/98
- LG München I, 08.12.1998 - 28 O 14294/97
- OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
- BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01
Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen …
Auf die Berufung der Beklagten zu 3 wird das Urteil des Landgerichts München I vom 8. Dezember 1998 - 28 O 22899/98 - wie folgt abgeändert:.Auf die Berufung der Beklagten zu 4 wird - unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Landgerichts München I vom 8. Dezember 1998 - 28 O 22899/98 - wie folgt abgeändert:.
- OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
Prospekthaftung schon bei verantwortlicher Initiierung auch ohne unmittelbare …
Die Berufung der Beklagten zu 3) und 4) gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 08. Dezember 1998, Az.: 28 O 22899/98, wird zurückgewiesen.Das Landgericht München I hat die Klagen gegen die Beklagten zu 1) und 2 ) einerseits und die Beklagten zu 3 ) und 4) andererseits am 07.12.1998 getrennt, am 08.12.1998 die Klage gegen die Beklagten zu 1) und 2 ) abgewiesen, da Ansprüche gegen diese unter § 43 GmbHG fallen würden, und die Klage gegen die Beklagten zu 3) und 4 ) unter dem Aktenzeichen 28 O 22899/98 dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, da Prospektangaben falsch seien.
Soweit die Beklagte zu 3) beantragt hat, den Zeugen Sch. auch dazu zu hören, dass er den Klägern zu 8) und 9) "die summenmäßige Begrenzung, wie im Prospekt näher dargestellt," (Bl. 522 und 524 der Akten 28 O 22899/98 bzw. 23 U 2263/99) erläutert habe, war dem nicht nachzukommen.