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   LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10   

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https://dejure.org/2010,21063
LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10 (https://dejure.org/2010,21063)
LG Köln, Entscheidung vom 31.05.2010 - 28 O 254/10 (https://dejure.org/2010,21063)
LG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 28 O 254/10 (https://dejure.org/2010,21063)
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Volltextveröffentlichung

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB; § 940 ZPO; Artt. 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Zur Zulässigkeit wahrheitsgemäßer Berichterstattung über Gerichtverfahren; Entfallen der Dringlichkeit

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB
    Die Berichterstattung über verlorene Prozesse eines Rechtsanwalts greift nicht in dessen Persönlichkeitsrecht ein

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anwalt muss Online-Bericht mit Worten "5 Klatschen in einer Woche" dulden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch überspitzte Formulierung in Online-Bericht muss Anwalt hinnehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überspitzte Berichterstattung über verlorene Verfahren eines Rechtsanwalts ist hinzunehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
    Die Kammer hat den Prozessbevollmachtigten des Antragstellers am 28.04.2010 versucht telefonisch auf Bedenken betreffend den Verfügungsanspruch vor dem Hintergrund der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung betreffend den Antragsteller vom 18.2.2010 - 1 BvR 2477/08, NJW 2010, 1587 ff) hinzuweisen, ihn persönlich jedoch telefonisch nicht erreicht.

    Vorliegend hat die Kammer lediglich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2010 (NJW 2010, 1587 ff.) hingewiesen.

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
    Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzten soll (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW 2000, 1036; NJW 2000, 3421, 3422 - Babycaust).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 I GG geschützt (vgl. BGH NJW 2000, 1192; NJW 1996, 1131; NJW 1998, 3047).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
    Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzten soll (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW 2000, 1036; NJW 2000, 3421, 3422 - Babycaust).
  • KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09

    Internetveröffentlichung einer Aufstellung über von einer

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
    Gegen die Zulässigkeit der Berichterstattung spräche auch der Beschluss des Kammergerichts vom 29.09.2009 - 9 W 135/09.
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 I GG geschützt (vgl. BGH NJW 2000, 1192; NJW 1996, 1131; NJW 1998, 3047).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
    Diese wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 619 [NJW-RR Jahr 2007 Seite 620f] = GRUR 2007, 350; BGHZ 181, 328; NJW 2009, 2888 [NJW Jahr 2009 Seite 2892] = MMR 2009, 608), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH, GRUR 1994, 913; VersR 1994, 1116).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
    Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzten soll (BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW 2000, 1036; NJW 2000, 3421, 3422 - Babycaust).
  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94

    Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
    Diese wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 619 [NJW-RR Jahr 2007 Seite 620f] = GRUR 2007, 350; BGHZ 181, 328; NJW 2009, 2888 [NJW Jahr 2009 Seite 2892] = MMR 2009, 608), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH, GRUR 1994, 913; VersR 1994, 1116).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
    Diese wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 619 [NJW-RR Jahr 2007 Seite 620f] = GRUR 2007, 350; BGHZ 181, 328; NJW 2009, 2888 [NJW Jahr 2009 Seite 2892] = MMR 2009, 608), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH, GRUR 1994, 913; VersR 1994, 1116).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

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