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   LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17   

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LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17 (https://dejure.org/2019,27742)
LG Köln, Entscheidung vom 04.09.2019 - 28 O 391/17 (https://dejure.org/2019,27742)
LG Köln, Entscheidung vom 04. September 2019 - 28 O 391/17 (https://dejure.org/2019,27742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Klage von Max Strauß nur teilweise erfolgreich

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Strauß-Nachfahre erzielt Unterlassung aber kein Geld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Erbe des Franz Josef Strauß

  • lto.de (Kurzinformation)

    Teilerfolg für Politiker-Sohn: Wie viel Geld vererbte Franz Josef Strauß?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17

    Klage von Max Strauß nur teilweise erfolgreich

    OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13

    Unterlassungsansprüche betreffend Äußerungen des Autors des Buchs "Macht und

    LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11

    Sohn von Franz Josef Strauß gewinnt Prozess um Erbschaftsgerüchte

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wilhelm Schlötterer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11

    Sohn von Franz Josef Strauß gewinnt Prozess um Erbschaftsgerüchte

    Auszug aus LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17
    Die Kammer (28 O 773/11; Urteil vom 13.02.2011) und das Oberlandesgericht Köln (15 U 38/13; Urteil vom 10.05.2015) verurteilten den Beklagten 1 zur Unterlassung der hier streitgegenständlichen Äußerungen.

    Im Zusammenhang mit der Aussage des Vizepräsidenten der D11 Herrn L im Rahmen des Verfahrens beim LG Köln mit dem Az. 28 O 773/11 und der Aussage der Zeugin T2 im Rahmen des Verfahrens beim LG Köln mit dem Az. 28 O 442/12 sowie weiterer Indizien könne ihm die Äußerung der streitgegenständlichen Äußerung nicht verwehrt werden.

  • OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13

    Unterlassungsansprüche betreffend Äußerungen des Autors des Buchs "Macht und

    Auszug aus LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17
    Die Kammer (28 O 773/11; Urteil vom 13.02.2011) und das Oberlandesgericht Köln (15 U 38/13; Urteil vom 10.05.2015) verurteilten den Beklagten 1 zur Unterlassung der hier streitgegenständlichen Äußerungen.

    Hinsichtlich der von der Beklagten zu 2 thematisierten Fragen der Betroffenheit des Klägers in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, des Erweckens eines unabweislichen Eindrucks durch die streitgegenständlichen Äußerungen und des Zu-Eigen-Machens durch den Beklagten zu 1 - und auch der Beklagten zu 2 - sowie hinsichtlich der Beweislast wird auf die Ausführungen des OLG Köln in seinem Urteil vom 19.05.2015 (15 U 38/13 - Rn. 20 bis 32, zitiert nach juris) Bezug genommen.

  • OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17
    Das OLG Köln hat insofern schon eine Dauer von knapp einem Jahr (Urteil vom 01.09.2016 - 15 U 60/16 - n.v.), von 1 ½ Jahren (Urteil vom 14.04.2016 - 15 U 193/15, juris Rn. 24) sowie jedenfalls von drei Jahren (Urteil vom 21.08.2017 - 15 W 47/17, n.v.) als schädlich angesehen.
  • OLG Köln, 14.04.2016 - 15 U 193/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Präsidenten der

    Auszug aus LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17
    Das OLG Köln hat insofern schon eine Dauer von knapp einem Jahr (Urteil vom 01.09.2016 - 15 U 60/16 - n.v.), von 1 ½ Jahren (Urteil vom 14.04.2016 - 15 U 193/15, juris Rn. 24) sowie jedenfalls von drei Jahren (Urteil vom 21.08.2017 - 15 W 47/17, n.v.) als schädlich angesehen.
  • OLG Köln, 01.09.2016 - 15 U 60/16
    Auszug aus LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17
    Das OLG Köln hat insofern schon eine Dauer von knapp einem Jahr (Urteil vom 01.09.2016 - 15 U 60/16 - n.v.), von 1 ½ Jahren (Urteil vom 14.04.2016 - 15 U 193/15, juris Rn. 24) sowie jedenfalls von drei Jahren (Urteil vom 21.08.2017 - 15 W 47/17, n.v.) als schädlich angesehen.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17
    Aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung und des Fehlens anderweitiger Ausgleichsmöglichkeiten muss ferner ein unabwendbares Bedürfnis für einen finanziellen Ausgleich bestehen (vgl. BGH, NJW 1995, 861; BVerfG, NJW 1973, 1221).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65

    Streit über die Erbfolge einer Erblasserin - Vorliegen eines Testaments -

    Auszug aus LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17
    In einem solchen Fall unterbleibt die Vereidigung (BGH Urteil vom 13.07.1967 - III ZR 204/65).
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der

    Auszug aus LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17
    Faktisch liegt eine Form der Selbstwiderlegung vor, weil der Betroffene zeigt, dass er offenbar über lange Zeit hinweg mit der entsprechenden Berichterstattung und ihren Folgen durchaus leben konnte (vgl. allg. dazu auch BGH Urteil vom 07.12.1976 - VI ZR 272/75, juris Rn. 18 und für Zuwarten allg. auch kritisch Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage 2018, Kap. 14, Rn. 130).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17
    Eine schuldhafte Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet einen auf den grundsetzlichen Gewährleistungen der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG fußenden (vgl. BVerfG, NJW 2004, 591) Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt, die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann und deswegen eine Geldentschädigung erforderlich ist.
  • LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Ausschluss eines Geldentschädigungsanspruchs

    Auszug aus LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17
    Insofern ist aber anerkannt, dass das Bedürfnis für eine Geldentschädigung durch langes Zuwarten entfallen kann bzw. zumindest deutlich geringer wird, wenn - wie hier - dafür kein vernünftiger Grund angegeben wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.08.2017 - 15 U 86/17 - n.v.; LG Berlin v. 18.03.2008 - 27 O 884/07).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

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