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   LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15   

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https://dejure.org/2016,57669
LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15 (https://dejure.org/2016,57669)
LG Köln, Entscheidung vom 06.04.2016 - 28 O 398/15 (https://dejure.org/2016,57669)
LG Köln, Entscheidung vom 06. April 2016 - 28 O 398/15 (https://dejure.org/2016,57669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einer Berichterstattung; Unabwendbares Bedürfnis für einen finanziellen Ausgleich; Verletzung des Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung des Rechtes am Bild sowie des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 25.02.2014 - 15 U 101/13

    Veröffentlichung und Verbreitung von privaten Fotos eines Comedian als Verletzung

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15
    Dabei ist vorliegend der Kernbereich der Privatsphäre betroffen, nämlich während des Urlaubs und in einer urlaubstypischen Situation der Entspannung und Gelöstheit von alltäglichen Pflichten während eines gemeinsamen Abendessens mit ihrem Lebenspartner (vgl. OLG Köln, Urteil v. 7.1.2014 - 15 U 101/13).

    Denn einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann wegen ihres nur in äußerst engen Grenzen bestehenden Sanktionscharakters, der nämlich auf identische, allenfalls nahezu identische Wiederholungen beschränkt ist (vgl. BGH, VersR 2009, 1271), von Hause aus nur eine geringe Genugtuungs- und Präventivfunktion beigemessen werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 7.1.2014 - 15 U 101/13).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15
    Die Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dient insoweit zum einen der Genugtuung des Opfers und zum anderen der Prävention (vgl. BGH, NJW 1996, 985).

    Daraus folgt, dass in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zu stellen sind (BGH, NJW 1996, 985).

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15
    In räumlicher und thematischer Hinsicht gehört zur Privatsphäre ein Rückzugsbereich des Einzelnen, der das Bedürfnis verwirklichen hilft, von der öffentlichen Erörterung verschont gelassen zu werden (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 Tz. 47; BGH, NJW 2012, 767).

    Unter diesen Bereich fallen nicht nur Vorgänge, deren öffentliche Erörterung als unschicklich gilt, deren Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder die nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst (vgl. BGH NJW 2012, 767, 771).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15
    In räumlicher und thematischer Hinsicht gehört zur Privatsphäre ein Rückzugsbereich des Einzelnen, der das Bedürfnis verwirklichen hilft, von der öffentlichen Erörterung verschont gelassen zu werden (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 Tz. 47; BGH, NJW 2012, 767).

    Vielmehr gehören zur Privatsphäre alle Angelegenheiten, die dem Betroffenen nicht nur im häuslichen, sondern auch im außerhäuslichen Bereich die Möglichkeit des Zu-Sich-Selbst-Kommens und der Entspannung sichern (BVerfG, NJW 2008, 1793; BGH NJW 2008, 3138).

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 340/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15
    Ungeachtet der außergerichtlich erwirkten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist der Klägerin danach als Genugtuung für die erlittene Beeinträchtigung eine Geldentschädigung zuzuerkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.06.2009 - VI ZR 340/08; BGH, MDR 1971, 1000).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH, NJW 1995, 861; BVerfG, NJW 1973, 1221).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15
    Dieser Ausschnitt der Privatsphäre ist nicht nur gegen ungenehmigte Bild-, sondern auch gegen entsprechende Wortberichterstattungen geschützt (BVerfG, GRUR 2011, 255 Tz. 52).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH, NJW 1996, 1131, 1134).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15
    Vielmehr gehören zur Privatsphäre alle Angelegenheiten, die dem Betroffenen nicht nur im häuslichen, sondern auch im außerhäuslichen Bereich die Möglichkeit des Zu-Sich-Selbst-Kommens und der Entspannung sichern (BVerfG, NJW 2008, 1793; BGH NJW 2008, 3138).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15
    Zu dem wegen einer unerlaubten Handlung zu ersetzenden Schaden zählen auch die notwendigen Rechtsanwaltskosten, soweit sie zur Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 428).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • OLG Köln, 03.11.2016 - 15 U 66/16

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen der Verletzung des Rechts einer

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 6.4.2016 (28 O 398/15) abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Mit Urteil vom 6.4.2016 (28 O 398/15) hat das Landgericht der auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 7.500 Euro gerichteten Klage stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, die streitgegenständliche Bildberichterstattung greife rechtswidrig in die Privatsphäre der Klägerin ein, weil das gemeinsame Abendessen mit ihrem Lebensgefährten einen rein privaten Moment betreffe.

    Die Beklagte beantragt, das am 6.4.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 398/15) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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