Rechtsprechung
   LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16222
LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05 (https://dejure.org/2005,16222)
LG Köln, Entscheidung vom 12.10.2005 - 28 O 417/05 (https://dejure.org/2005,16222)
LG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 28 O 417/05 (https://dejure.org/2005,16222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Videoauswertungsrechte an dem indischen Spielfilm "one 2 Ka 4" für das Lizenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland; Gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten bei einem Zweiterwerber; Eignung des Verfahrens der einstweiligen Verfügung als summarisches Eilverfahren zur ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gegenverfügung

    Art. 103 GG

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Klärung von schwierigen Urheberrechtsfragen im Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 2006, 71
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 16.09.1998 - 4 W 6134/98
    Auszug aus LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05
    Soweit die Verfügungsbeklagte "Widerklage" erhoben hat, wäre eine solche mangels Übereinstimmung der Prozessarten ersichtlich unzulässig gewesen, weil § 33 ZPO in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach allgemeiner Ansicht unanwendbar ist (vgl. Putzo , in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 33 Rn. 27; Zöller/ Vollkommer , a.a.O., § 33 Rn. 19 und für den ähnlichen Fall der Erhebung einer einstweiligen Verfügung als Widerklage in einem Hauptsacheprozess auch KG, Beschl. v. 16.9.1998 - 4 W 6134/98, KGReport 1998, 421).
  • OLG Celle, 09.09.1993 - 13 U 105/93
    Auszug aus LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05
    Insofern entspricht es dann aber der ständigen Rechtsprechung der Kammer - die im Einklang mit der ganz herrschenden Auffassung steht (vgl. KG, v. 25.3.1994 5 U 215/94, KGReport 1995, 154 = BB 1994, 1596; OLG Celle v. 9.9.1993 - 13 U 105/93, CR 1994, 748; Huber , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 940 Rn. 24; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 25. Aufl. 2005, § 940 Rn. 8 Urheberrecht) -, dass das Verfahren der einstweiligen Verfügung als summarisches Eilverfahren zur Klärung schwieriger, tatsächlicher und rechtlicher Fragen speziell und gerade im Urheberrecht nicht geeignet ist.
  • KG, 25.03.1994 - 5 U 215/94

    Klett vs. Bertelsmann - Wörterbuchstreit

    Auszug aus LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05
    Insofern entspricht es dann aber der ständigen Rechtsprechung der Kammer - die im Einklang mit der ganz herrschenden Auffassung steht (vgl. KG, v. 25.3.1994 5 U 215/94, KGReport 1995, 154 = BB 1994, 1596; OLG Celle v. 9.9.1993 - 13 U 105/93, CR 1994, 748; Huber , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 940 Rn. 24; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 25. Aufl. 2005, § 940 Rn. 8 Urheberrecht) -, dass das Verfahren der einstweiligen Verfügung als summarisches Eilverfahren zur Klärung schwieriger, tatsächlicher und rechtlicher Fragen speziell und gerade im Urheberrecht nicht geeignet ist.
  • OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 6 U 101/11

    Unstatthaftigkeit eines Gegenverfügungsantrags

    Die Statthaftigkeit eines Gegenverfügungsantrages lässt sich auch nicht mit der Überlegung begründen, dass ein eigenständiger Verfügungsantrag des Antragsgegners möglicherweise mit dem ersten Verfügungsantrag nach § 147 ZPO zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden kann (vgl. hierzu LG Köln, Urt. v. 12.10.2005 - 28 O 417/05; zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 11.08.2011 - 318 T 39/11

    Einstweilige Gegenverfügung: Zulässig!

    Die Zulässigkeit von Gegenverfügungen ist trotz Zweifeln in der Literatur (insbesondere Weber, WRP 1985, 527ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, § 922 Rdn. 18 und Reicholg, in: Thomas/Putzo, a.a.O., § 922 Rdn. 2 a.E. ohne jedwede Begründung) zu bejahen, wenn man zusätzlich einen Sachzusammenhang mit dem Verfahren fordert (so wohl auch Heinrich, in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 33 Rdn. 13) bzw. das Gericht ansonsten entsprechend § 145 Abs. 2 ZPO die Verfahren trennt (vgl. bereits LG Köln. ZUM 2006, 71 = ProzRB 2005, 314).*).

    Die Zulässigkeit von Gegenverfügungen ist trotz Zweifeln in der Literatur (insbesondere Weber, WRP 1985, 527ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, § 922 Rdn. 18 und Reicholg, in: Thomas/Putzo, a.a.O., § 922 Rdn. 2 a.E. ohne jedwede Begründung) zu bejahen, wenn man zusätzlich einen Sachzusammenhang mit dem Verfahren fordert (so wohl auch Heinrich, in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 33 Rdn. 13) bzw. das Gericht ansonsten entsprechend § 145 Abs. 2 ZPO die Verfahren trennt (vgl. bereits LG Köln. ZUM 2006, 71 = ProzRB 2005, 314).*).

    Gegenanträge der Antragsgegner sind im einstweiligen Verfügungsverfahren jedenfalls bei Bestehen eines sachlichen Zusammenhangs mit den Anträgen der Antragsteller zulässig (LG Köln, ZUM 2006, 71; Zöller-Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 935 Rdnr. 4).

  • LG Detmold, 31.01.2014 - 10 S 133/13

    Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts

    Soweit das Landgericht Köln in einem Verfahren vom 12.10.2005 - 28 O 417/05 - einen Gegenantrag als eigenständigen Verfügungsantrag gewertet und deshalb seine Zulässigkeit bejaht hat, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht