Rechtsprechung
LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Keine Klärung von schwierigen Urheberrechtsfragen im Verfügungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Videoauswertungsrechte an dem indischen Spielfilm "one 2 Ka 4" für das Lizenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland; Gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten bei einem Zweiterwerber; Eignung des Verfahrens der einstweiligen Verfügung als summarisches Eilverfahren zur ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Gegenverfügung
Art. 103 GG
- info-it-recht.de
Zur Frage der Klärung von schwierigen Urheberrechtsfragen im Verfügungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 2006, 71
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 16.09.1998 - 4 W 6134/98
Auszug aus LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05
Soweit die Verfügungsbeklagte "Widerklage" erhoben hat, wäre eine solche mangels Übereinstimmung der Prozessarten ersichtlich unzulässig gewesen, weil § 33 ZPO in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach allgemeiner Ansicht unanwendbar ist (…vgl. Putzo , in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 33 Rn. 27; Zöller/ Vollkommer , a.a.O., § 33 Rn. 19 und für den ähnlichen Fall der Erhebung einer einstweiligen Verfügung als Widerklage in einem Hauptsacheprozess auch KG, Beschl. v. 16.9.1998 - 4 W 6134/98, KGReport 1998, 421). - OLG Celle, 09.09.1993 - 13 U 105/93
Auszug aus LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05
Insofern entspricht es dann aber der ständigen Rechtsprechung der Kammer - die im Einklang mit der ganz herrschenden Auffassung steht (vgl. KG, v. 25.3.1994 5 U 215/94, KGReport 1995, 154 = BB 1994, 1596; OLG Celle v. 9.9.1993 - 13 U 105/93, CR 1994, 748;… Huber , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 940 Rn. 24;… Zöller/ Vollkommer , ZPO, 25. Aufl. 2005, § 940 Rn. 8 Urheberrecht) -, dass das Verfahren der einstweiligen Verfügung als summarisches Eilverfahren zur Klärung schwieriger, tatsächlicher und rechtlicher Fragen speziell und gerade im Urheberrecht nicht geeignet ist. - KG, 25.03.1994 - 5 U 215/94
Klett vs. Bertelsmann - Wörterbuchstreit
Auszug aus LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05
Insofern entspricht es dann aber der ständigen Rechtsprechung der Kammer - die im Einklang mit der ganz herrschenden Auffassung steht (vgl. KG, v. 25.3.1994 5 U 215/94, KGReport 1995, 154 = BB 1994, 1596; OLG Celle v. 9.9.1993 - 13 U 105/93, CR 1994, 748;… Huber , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 940 Rn. 24;… Zöller/ Vollkommer , ZPO, 25. Aufl. 2005, § 940 Rn. 8 Urheberrecht) -, dass das Verfahren der einstweiligen Verfügung als summarisches Eilverfahren zur Klärung schwieriger, tatsächlicher und rechtlicher Fragen speziell und gerade im Urheberrecht nicht geeignet ist.
- OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 6 U 101/11
Unstatthaftigkeit eines Gegenverfügungsantrags
Die Statthaftigkeit eines Gegenverfügungsantrages lässt sich auch nicht mit der Überlegung begründen, dass ein eigenständiger Verfügungsantrag des Antragsgegners möglicherweise mit dem ersten Verfügungsantrag nach § 147 ZPO zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden kann (vgl. hierzu LG Köln, Urt. v. 12.10.2005 - 28 O 417/05; zitiert nach juris). - LG Hamburg, 11.08.2011 - 318 T 39/11
Einstweilige Gegenverfügung: Zulässig!
Die Zulässigkeit von Gegenverfügungen ist trotz Zweifeln in der Literatur (insbesondere Weber, WRP 1985, 527ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, § 922 Rdn. 18 und Reicholg, in: Thomas/Putzo, a.a.O., § 922 Rdn. 2 a.E. ohne jedwede Begründung) zu bejahen, wenn man zusätzlich einen Sachzusammenhang mit dem Verfahren fordert (…so wohl auch Heinrich, in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 33 Rdn. 13) bzw. das Gericht ansonsten entsprechend § 145 Abs. 2 ZPO die Verfahren trennt (vgl. bereits LG Köln. ZUM 2006, 71 = ProzRB 2005, 314).*).Die Zulässigkeit von Gegenverfügungen ist trotz Zweifeln in der Literatur (insbesondere Weber, WRP 1985, 527ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, § 922 Rdn. 18 und Reicholg, in: Thomas/Putzo, a.a.O., § 922 Rdn. 2 a.E. ohne jedwede Begründung) zu bejahen, wenn man zusätzlich einen Sachzusammenhang mit dem Verfahren fordert (…so wohl auch Heinrich, in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 33 Rdn. 13) bzw. das Gericht ansonsten entsprechend § 145 Abs. 2 ZPO die Verfahren trennt (vgl. bereits LG Köln. ZUM 2006, 71 = ProzRB 2005, 314).*).
Gegenanträge der Antragsgegner sind im einstweiligen Verfügungsverfahren jedenfalls bei Bestehen eines sachlichen Zusammenhangs mit den Anträgen der Antragsteller zulässig (LG Köln, ZUM 2006, 71;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 935 Rdnr. 4).
- LG Detmold, 31.01.2014 - 10 S 133/13
Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts
Soweit das Landgericht Köln in einem Verfahren vom 12.10.2005 - 28 O 417/05 - einen Gegenantrag als eigenständigen Verfügungsantrag gewertet und deshalb seine Zulässigkeit bejaht hat, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.