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   LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15   

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LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15 (https://dejure.org/2017,75241)
LG Köln, Entscheidung vom 22.11.2017 - 28 O 492/15 (https://dejure.org/2017,75241)
LG Köln, Entscheidung vom 22. November 2017 - 28 O 492/15 (https://dejure.org/2017,75241)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Köln, 13.10.2016 - 15 U 173/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betreiber einer

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15
    Deshalb ist die gewählte Formulierung des Antrages, der die für die Beklagte allein mögliche Beseitigungshandlung beschreibt, zulässig (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 13.10.2016 - 15 U 173/15).

    Die Beklagte haftet grundsätzlich als Störerin für die von ihr nach Eingabe bestimmter Suchworte angezeigten Suchergebnisse, sofern sie von dem Betroffenen auf der Rechtswidrigkeit der Inhalte der verknüpften Internetseiten hinreichend konkret hingewiesen wurde und gleichwohl die beanstandete Verknüpfung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung entfernt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.10.2016 - 15 U 173/15; Kammer, Beschluss vom 13.8.2015 - 28 O 75/15).

    Die Löschungsaufforderung muss hinsichtlich der in Bezug genommenen Rechtsverletzung so konkret sein, dass sie für den Suchmaschinenbetreiber im Rahmen seiner Prüfung offensichtlich erkennbar ist (OLG Köln, Urteil vom 13.10.2016 - 15 U 173/15).

    Die Kammer schließt sich den folgenden Ausführungen des OLG Köln an (Urteil vom 13.10.2016 - 15 U 173/15):.

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15
    " Zweifel an der Zulässigkeit eines grundsätzlichen Subsidiaritätseinwands von Seiten des Suchmaschinenbetreibers im Hinblick auf eine vorrangige Inanspruchnahme des Autors der entsprechenden Äußerung oder des Seiteninhabers bestehen im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.5.2014 (C-131/12).

    Dies gelte auch wenn der Name oder die Informationen auf diesen Internetseiten nicht vorher oder gleichzeitig gelöscht werden und gegebenenfalls auch dann, wenn ihre Veröffentlichung auf den Internetseiten als solche rechtmäßig sei (vgl. EuGH, Urt. v. 13.5.12014 - C-131/12).

    Zudem hat das OLG Köln in zwei neueren Entscheidungen (Urteile vom 19.10.2017, Az. 15 U 42/17 und 15 U 33/17) vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.05.2014 (C-131/12, MMR 2014, 455) zumindest dann eine Subsidiarität der Haftung des Suchmaschinenbetreibers angezweifelt, wenn der Betroffene nicht vor dessen Inanspruchnahme zumindest den im Inland ansässigen Sich-Äußernden auf Unterlassung in Anspruch genommen hat (in diesem Sinne OLG Schleswig, Beschl. v. 03.07.2017 - 9 U 30/17).

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15
    Dabei ist der Beurteilung ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2008 - VI ZR 307/07, juris Rn. 14 f.; BGH, Urteil vom 09.02.2010 - VI ZR 243/08, juris Rn. 33).

    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2010 - VI ZR 243/08, juris Rn. 34 m.w.N.).

  • BGH, 08.04.2014 - VI ZR 197/13

    Bildberichterstattung über ein Mieterfest gehört zur Zeitgeschichte

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15
    Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist dabei im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, und unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 08.04.2014 - VI ZR 197/13, juris Rn. 10).

    Gerade bei unterhaltenden Inhalten bedarf es im besonderen Maß einer abwägenden Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2014 - VI ZR 197/13, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OLG Köln, 10.08.2017 - 15 U 188/16

    Google-Treffer

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15
    Dem steht auch nicht das Urteil des OLG Köln vom 10.8.2017, Az. 15 U 188/16, entgegen.
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15
    Eine bewusst unvollständige Berichterstattung liegt vor, wenn dem Leser einerseits wahre Tatsachen mitgeteilt werden, aus denen er erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, dabei aber andererseits wesentliche Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will (vgl. BGH, NJW 2006, 601, 603 m.w.N.).
  • LG Köln, 13.08.2015 - 28 O 75/15

    Zur Störerhaftung des Betreibers einer Suchmaschine

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15
    Die Beklagte haftet grundsätzlich als Störerin für die von ihr nach Eingabe bestimmter Suchworte angezeigten Suchergebnisse, sofern sie von dem Betroffenen auf der Rechtswidrigkeit der Inhalte der verknüpften Internetseiten hinreichend konkret hingewiesen wurde und gleichwohl die beanstandete Verknüpfung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung entfernt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.10.2016 - 15 U 173/15; Kammer, Beschluss vom 13.8.2015 - 28 O 75/15).
  • OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 33/17

    Haftung des Betreibers einer Suchmaschine und einer für ihn tätigen

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15
    Zudem hat das OLG Köln in zwei neueren Entscheidungen (Urteile vom 19.10.2017, Az. 15 U 42/17 und 15 U 33/17) vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.05.2014 (C-131/12, MMR 2014, 455) zumindest dann eine Subsidiarität der Haftung des Suchmaschinenbetreibers angezweifelt, wenn der Betroffene nicht vor dessen Inanspruchnahme zumindest den im Inland ansässigen Sich-Äußernden auf Unterlassung in Anspruch genommen hat (in diesem Sinne OLG Schleswig, Beschl. v. 03.07.2017 - 9 U 30/17).
  • OLG Schleswig, 03.07.2017 - 9 U 30/17

    Google haftet für rechtswidrige Suchmaschinen-Inhalte nur subsidiär

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15
    Zudem hat das OLG Köln in zwei neueren Entscheidungen (Urteile vom 19.10.2017, Az. 15 U 42/17 und 15 U 33/17) vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.05.2014 (C-131/12, MMR 2014, 455) zumindest dann eine Subsidiarität der Haftung des Suchmaschinenbetreibers angezweifelt, wenn der Betroffene nicht vor dessen Inanspruchnahme zumindest den im Inland ansässigen Sich-Äußernden auf Unterlassung in Anspruch genommen hat (in diesem Sinne OLG Schleswig, Beschl. v. 03.07.2017 - 9 U 30/17).
  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus LG Köln, 22.11.2017 - 28 O 492/15
    Dabei ist der Beurteilung ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2008 - VI ZR 307/07, juris Rn. 14 f.; BGH, Urteil vom 09.02.2010 - VI ZR 243/08, juris Rn. 33).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

  • BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12

    Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 255/88

    Anspruch auf Unterlassung kritisierender Äußerungen

  • OLG Köln, 08.11.2018 - 15 U 178/17

    Unterlassungsanspruch in Bezug auf die Anzeige von Suchergebnissen im Internet

    Die Berufung des Klägers zu 1. und der Klägerin zu 2. gegen das Urteil des Landgerichtes Köln vom 22.11.2017 - 28 O 492/15 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln, Aktenzeichen 28 O 492/15, vom 22.11.2017.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln, Aktenzeichen 28 O 492/15 vom 22.11.2017.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln, Aktenzeichen 28 O 492/15 vom 22.11.2017 die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens Euro 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre, zu vollziehen am gesetzlichen Vertreter der Beklagten), zu unterlassen die folgenden Bilder über die Bildersuche der unter Internetadresse 1 erreichbaren Suchmaschine auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auffindbar zu machen und dort als "Thumbnail" anzuzeigen:.

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