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   LG Berlin, 17.11.2016 - 28 O 498/14   

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https://dejure.org/2016,48032
LG Berlin, 17.11.2016 - 28 O 498/14 (https://dejure.org/2016,48032)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.11.2016 - 28 O 498/14 (https://dejure.org/2016,48032)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. November 2016 - 28 O 498/14 (https://dejure.org/2016,48032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Gefälschtes Bild von Max Pechstein darf vernichtet werden

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 Abs 1 UrhG, § 17 Abs 1 UrhG, § 23 UrhG, § 24 UrhG, § 98 Abs 1 UrhG
    Urheberrechtsverletzung: Anspruch auf Einwilligung in die Vernichtung eines gefälschten Kunstwerks

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zustimmung zur Vernichtung der Fälschung eines Bildes von Max Pechstein nach § 98 Abs. 1 UrhG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gefälschtes Bild von Max Pechstein darf vernichtet werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Max Pechstein - Fälschung hat keine Chance

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartes Vorgehen gegen betrugsartige Kunstfälschungen - Pechstein-Erben können Vernichtung verlangen

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Kunstwerk: Pechstein Fälschung darf vernichtet werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gefälschtes Bild von Max Pechstein darf vernichtet werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 12 O 473/08

    Rechtsfolgen der Vernichtung des Gemäldes "Ready-Made de l'Histoire dans Café des

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2016 - 28 O 498/14
    Eine Vervielfältigung ist jede körperliche Festlegung des Werks, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen, wobei die Art des Materials oder des Herstellungsverfahrens nicht entscheidend ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2012 - 12 O 473/08).

    Denn in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es anders als hier und in der so genannten Immendorff-Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 07.10.2012 - 12 O 473/08) nicht um eine Vervielfältigung eines vorhandenen Originalwerks im Sinne von § 16 UrhG (vorliegend "Ausfahrendes Kanu I", in der Immendorff-Entscheidung "Ready-Made de l´Histoire dans Café de Flore"), sondern um die Anfertigung zweier Aquarelle, die nur allgemein der Stilrichtung des Malers Emil Nolde entsprach.

  • OLG Hamburg, 29.01.1998 - 3 U 244/94
    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2016 - 28 O 498/14
    Aus letzterem Grund erachtet auch das Hanseatische OLG Hamburg (ZuM 1998, 938, 942; dem folgend Bohne, aaO, Rnd. 23; Rachow, aaO, Rnd. 177) eine Kennzeichnung eines gefälschten Kunstwerks als untauglich.
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2016 - 28 O 498/14
    Auch die Übernahme der unverwechselbaren Eigenschaften eines Kunstwerks - wie Motiv, Strichführung, Darstellungsform - nimmt am Vervielfältigungsschutz teil (siehe auch BGH, Urteil vom 11.03.1993 - I ZR 264/91, "Asterix-Persiflagen").
  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85

    "Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2016 - 28 O 498/14
    Nicht nur die identische Werkwiedergabe stellt eine Vervielfältigung dar, sondern auch nahezu identische Vervielfältigungen (BGH GRUR 1988, 533, 535), auch bei Veränderung der Größenordnung (BGH GRUR 1966, 503).
  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2016 - 28 O 498/14
    Nicht nur die identische Werkwiedergabe stellt eine Vervielfältigung dar, sondern auch nahezu identische Vervielfältigungen (BGH GRUR 1988, 533, 535), auch bei Veränderung der Größenordnung (BGH GRUR 1966, 503).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87

    Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen

    Auszug aus LG Berlin, 17.11.2016 - 28 O 498/14
    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem so genannten Nolde-Urteil (Urteil vom 08.06.1989 - I ZR 135/87) nicht entgegen, in welchem die Entfernung einer unechten Signatur Emil Noldes als hinreichende Maßnahme angesehen wurde, um das (postmortale) Künstlerpersönlichkeitsrecht zu wahren.
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