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   LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10   

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https://dejure.org/2011,17237
LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10 (https://dejure.org/2011,17237)
LG Köln, Entscheidung vom 30.03.2011 - 28 O 716/10 (https://dejure.org/2011,17237)
LG Köln, Entscheidung vom 30. März 2011 - 28 O 716/10 (https://dejure.org/2011,17237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eingeschränkte Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelmäßige Kontrolle der Internetnutzung eines 13jährigen Kindes durch die Eltern ist eine Aufsichtspflicht; Regelmäßige Kontrolle der Internetnutzung eines 13jährigen Kindes durch die Eltern als Aufsichtspflicht; Aufsichtspflichtverletzung bei Filesharing durch das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 2
    Regelmäßige Kontrolle der Internetnutzung eines 13jährigen Kindes durch die Eltern ist eine Aufsichtspflicht; Regelmäßige Kontrolle der Internetnutzung eines 13jährigen Kindes durch die Eltern als Aufsichtspflicht; Aufsichtspflichtverletzung bei Filesharing durch das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Eltern haften als Störer für P2P-Urheberrechtsverstöße ihrer Kinder

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Tauschbörsennutzung - Haftung der Eltern für Kinder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10
    Nach Der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2010, 633 - Sommer unseres Lebens) besteht zugunsten des Rechteinhabers eine tatsächliche Vermutung, dass die Rechtsverletzungen vom Anschlussinhaber begangen wurden.

    Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer - zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH NJW 2010, 2061 - Sommer unseres Lebens).

    Nach der Rechtsprechung haftet der Anschlussinhaber auch für Rechtsverletzungen außenstehender Dritter, dies jedoch nur dann, wenn er seinen WLAN-Anschluss ohne die auch im privaten Gebrauch verkehrsüblichen und zumutbaren Zugangssicherungen betreibt und seine Prüf- und Kontrollpflichten missachtet (BGH NJW 2010, 2061, 2062).

    Eine Verletzung von Prüf- und Kontrollpflichten würde ausgehend von der Rechtsprechung des BGH (NJW 2010, 2061) zugleich eine negatorische Haftung der Beklagten begründen.

  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10
    In Bezug auf die Nutzung des Internets durch einen Minderjährigen, dem der PC für eigene Zwecke überlassen worden ist, hat das OLG Köln die Anforderungen an die Kontrollpflichten der Eltern wie folgt konkretisiert (GRUR-RR 2010, 173, 174):.

    Die geltend gemachte 1, 3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG ist einen Gegenstandswert bis zu EUR 200.000,00 zu entnehmen, wobei auf jede Klägerin anteilig ein Gegenstandswert von EUR 50.000,00 entfällt, was bei einem Erwerb der entsprechenden Lizenzen an mehr als 1.000,00 Titel dem Interesse der Klägerin entspricht (OLG Köln GRUR-RR 2010, 173, 175).

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71

    Wählamt

    Auszug aus LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10
    Er hat weiterhin die Möglichkeit, die von einem konkreten Schaden unabhängige angemessene Lizenzgebühr geltend zu machen (vgl. zur Schadensberechnung BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt; Dreier/Schulze, UrhG, § 97 Rn. 58 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10
    In diesem Fall ist aufgrund der willentlichen Gestattung der Nutzung von einem Unterlassungsanspruch des Internetanschlussinhabers auszugehen, ohne dass es eines weiteren Verstoß gegen Prüfpflichten bedürfte (vgl. BGH NJW 2009, 1960, 1961 - Halzband).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10
    Denn derjenige, der vom Störer die Beseitigung einer Störung bzw. Unterlassung verlangen kann, hat nach ständiger Rechtsprechung im Urheberrecht grundsätzlich über dieses Institut einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. §§ 683 S. 1, 670 BGB, soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002, 1494).
  • OLG Köln, 14.01.2011 - 6 U 77/10
    Auszug aus LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10
    Auch insofern liegt die Darlegungslast nach der obergerichtlichen Rechtsprechung beim Anschlussinhaber (so etwa OLG Köln, Urt. v. 14.01.2011, 6 U 77/10).
  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

    Auszug aus LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 282).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus LG Köln, 30.03.2011 - 28 O 716/10
    Denn derjenige, der vom Störer die Beseitigung einer Störung bzw. Unterlassung verlangen kann, hat nach ständiger Rechtsprechung im Urheberrecht grundsätzlich über dieses Institut einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. §§ 683 S. 1, 670 BGB, soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002, 1494).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Köln, CR 2011, 687).
  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.3.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 716/10 - wird zurückgewiesen.
  • LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 12 O 163/13
    Dafür spricht auch die bereits erwähnte neuere höchstrichterliche Entscheidung (BGH Morpheus, aaO.), in der in der Sache entschieden wurde und keine Zurückweisung erfolgt ist, obgleich im Instanzenzug keine Beweisaufnahme hinsichtlich des eindeutig als streitig bezeichneten Sachverhalts (OLG Köln, ZUM 2012, 697(698)) stattgefunden hat (vgl. auch LG Köln BeckRS 2011, 90547).
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