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   LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12   

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https://dejure.org/2013,14414
LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12 (https://dejure.org/2013,14414)
LG Köln, Entscheidung vom 26.06.2013 - 28 O 80/12 (https://dejure.org/2013,14414)
LG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 28 O 80/12 (https://dejure.org/2013,14414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Gerichts i.R.v. Ansprüchen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich Abbildung eines Fotos auf einer Website (hier: www.anonym1.de)

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Vertragsgerichtsstand - Erfüllungsort bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen - Einheitlicher Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag

  • kanzlei.biz

    Personensuchmaschine muss Inhalte von Dritten nicht vorher überprüfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung Betreiber einer Suchmaschine

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    LG Köln lehnt sowohl Täter- als auch Störerhaftung von Personensuchmaschinen ab

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Deutsches Gericht ist nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen aus ortsunabhängig zu erfüllenden Unterlassungserklärungen zuständig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Personensuchmaschine haftet erst Kenntnis für etwaige Rechtsverletzungen Dritter

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ab wann haftet der Betreiber einer Personensuchmaschine für Bilder?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Personensuchmaschine haftet erst ab Kenntnis für etwaige Rechtsverletzungen Dritter

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12
    Die Bestimmung des Erfüllungsortes für die streitgegenständliche Unterlassungsverpflichtung richtet sich nach § 269 Abs. 1 BGB (vgl. zur Anwendung des § 269 BGB auf Unterlassungspflichten BGH NJW 1974, 410, 411 f.) und führt zum (Wohn-) Sitz des Schuldners.

    Hat der Schuldner aber - wie hier - die Handlung überall zu unterlassen, führt dies nicht dazu, dass er überall auf Unterlassung gerichtlich in Anspruch genommen werden kann; vielmehr kann er nur an seinem Wohnsitz verklagt werden (so auch BGH, NJW 1974, 410; Bittner in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2009, § 269 BGB, Rn. 44).

  • BGH, 22.10.1980 - VIII ZR 264/79

    Einheitliches Kaufgesetz, Erfüllungsort für Kaufpreisrückgewähr

    Auszug aus LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12
    Welches materielle Recht bei einem Rechtsstreit mit Auslandsbezug zur Bestimmung des Erfüllungsortes anzuwenden ist, richtet sich nach deutschem internationalen Privatrecht (allgemeine Meinung; statt aller Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2012, § 29 ZPO; Rn. 104; BGH, NJW 1981, 1158 und 2246).
  • BGH, 31.01.1991 - III ZR 150/88

    Anwalthonoraransprüche - Gerichtsstand des Erfüllungsorts - Ort der Kanzlei -

    Auszug aus LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12
    Der Erfüllungsort, an dem Ansprüche aus einem Vertrag i.S.d. Art. 5 Nr. 1 EuGVVO eingeklagt werden können, bestimmt sich - mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Regelung des Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO - nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts (lex fori) für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (vgl. EuGH, NJW 1977, 491 - Tessili; EuGH, NJW 1987, 1131 - Shenavai; EuGH, NJW 1995, 183 - Custom; EuGH, NJW 2000, 719 - Concorde; BGH, NJW 1991, 3095; BGH, NJW-RR 2003, 1582).
  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 237/02

    Bestimmung des internationalen (Wahl-)Gerichtsstandes

    Auszug aus LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12
    Der Erfüllungsort, an dem Ansprüche aus einem Vertrag i.S.d. Art. 5 Nr. 1 EuGVVO eingeklagt werden können, bestimmt sich - mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Regelung des Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO - nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts (lex fori) für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (vgl. EuGH, NJW 1977, 491 - Tessili; EuGH, NJW 1987, 1131 - Shenavai; EuGH, NJW 1995, 183 - Custom; EuGH, NJW 2000, 719 - Concorde; BGH, NJW 1991, 3095; BGH, NJW-RR 2003, 1582).
  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12
    Der Erfüllungsort, an dem Ansprüche aus einem Vertrag i.S.d. Art. 5 Nr. 1 EuGVVO eingeklagt werden können, bestimmt sich - mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Regelung des Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO - nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts (lex fori) für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (vgl. EuGH, NJW 1977, 491 - Tessili; EuGH, NJW 1987, 1131 - Shenavai; EuGH, NJW 1995, 183 - Custom; EuGH, NJW 2000, 719 - Concorde; BGH, NJW 1991, 3095; BGH, NJW-RR 2003, 1582).
  • EuGH, 15.01.1987 - 266/85

    Shenavai / Kreischer

    Auszug aus LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12
    Der Erfüllungsort, an dem Ansprüche aus einem Vertrag i.S.d. Art. 5 Nr. 1 EuGVVO eingeklagt werden können, bestimmt sich - mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Regelung des Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO - nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts (lex fori) für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (vgl. EuGH, NJW 1977, 491 - Tessili; EuGH, NJW 1987, 1131 - Shenavai; EuGH, NJW 1995, 183 - Custom; EuGH, NJW 2000, 719 - Concorde; BGH, NJW 1991, 3095; BGH, NJW-RR 2003, 1582).
  • EuGH, 29.06.1994 - C-288/92

    Custom Made Commercial / Stawa Metallbau

    Auszug aus LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12
    Der Erfüllungsort, an dem Ansprüche aus einem Vertrag i.S.d. Art. 5 Nr. 1 EuGVVO eingeklagt werden können, bestimmt sich - mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Regelung des Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO - nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts (lex fori) für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (vgl. EuGH, NJW 1977, 491 - Tessili; EuGH, NJW 1987, 1131 - Shenavai; EuGH, NJW 1995, 183 - Custom; EuGH, NJW 2000, 719 - Concorde; BGH, NJW 1991, 3095; BGH, NJW-RR 2003, 1582).
  • EuGH, 28.09.1999 - C-440/97

    GIE Groupe Concorde u.a.

    Auszug aus LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12
    Der Erfüllungsort, an dem Ansprüche aus einem Vertrag i.S.d. Art. 5 Nr. 1 EuGVVO eingeklagt werden können, bestimmt sich - mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Regelung des Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO - nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts (lex fori) für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (vgl. EuGH, NJW 1977, 491 - Tessili; EuGH, NJW 1987, 1131 - Shenavai; EuGH, NJW 1995, 183 - Custom; EuGH, NJW 2000, 719 - Concorde; BGH, NJW 1991, 3095; BGH, NJW-RR 2003, 1582).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

    Auszug aus LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12
    Hierbei kann es offen bleiben, ob man der Auffassung folgt, dass Art. 5 Nr. 1 a) EuGVVO im vorliegenden Fall bezüglich des Unterlassungsanspruchs keine Anwendung findet, weil die besondere Zuständigkeitsregel für vertragliche Streitigkeiten gemäß Art. 5 Nr. 1 a) EuGVVO nicht anwendbar ist in einem Fall, in dem der Erfüllungsort der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Verpflichtung - wie hier - deshalb nicht bestimmt werden kann, weil die streitige vertragliche Verpflichtung eine geografisch unbegrenzt geltende Unterlassungspflicht ist und damit durch eine Vielzahl von Orten gekennzeichnet wird, an denen sie erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, und dass in einem solchen Fall die Zuständigkeit nur nach dem allgemeinen Zuständigkeitskriterium gemäß Art. 2 Abs. 1 EuGVVO bestimmt werden kann (vgl. EuGH, NJW 2002, 1407).
  • LG Köln, 17.06.2009 - 28 O 662/08

    Unterlassungsanspruch bei Fotoveröffentlichung durch Personensuchmaschine

    Auszug aus LG Köln, 26.06.2013 - 28 O 80/12
    Der Kläger verklagte die Beklagte infolgedessen auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der entstandenen Abmahnkosten (LG Köln, 28 O 662/08; OLG Köln, 15 U 107/09).
  • OLG Köln, 09.02.2010 - 15 U 107/09

    Keine Urheberrechtverletzung durch Fotos in Personensuchmaschine

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

  • LG Köln, 23.02.2023 - 14 O 287/22

    Kein fliegender Gerichtsstand nach § 32 ZPO für Anspruch auf Zahlung einer

    Hat der Schuldner aber - wie hier - die Handlung überall zu unterlassen, führt dies nicht dazu, dass er überall auf Unterlassung gerichtlich in Anspruch genommen werden kann; vielmehr kann er nur an seinem Wohnsitz verklagt werden (vgl. schon LG Köln, Urt. vom 26.06.2013, 28 O 80/12, ZUM-RD 2014, 114 m.w.N.).

    Denn bei eigenständiger Bestimmung des Erfüllungsortes der Zahlungspflicht aus einer verwirkten Vertragsstrafe ergibt sich nach §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB ebenfalls ohne Weiteres der (Wohn-)Sitz des Schuldners als Leistungsort (LG Köln, Urt. vom 26.06.2013, 28 O 80/12, ZUM-RD 2014, 114 m.w.N.).

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