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   LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 819/10   

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https://dejure.org/2011,6157
LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 819/10 (https://dejure.org/2011,6157)
LG Köln, Entscheidung vom 22.06.2011 - 28 O 819/10 (https://dejure.org/2011,6157)
LG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 28 O 819/10 (https://dejure.org/2011,6157)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    Zur Frage der Einwilligung einer Person zum Vorhalten ihres Fotos in einer Suchmaschine

  • aufrecht.de

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildvorschau in Personensuchmaschine

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Veröffentlichung eines Bildnisses im Internet verstößt nicht gegen § 22 KUG bei fehlender Sicherung des Speicherorts gegen den Zugriff Dritter durch den Rechtsinhaber; Verstoß der Veröffentlichung eines Bildnisses im Internet gegen § 22 KUG bei fehlender Sicherung des ...

  • rechtambild.de

    Zur Einwilligung, Fotos von Personensuchmaschinen nutzen zu lassen

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Personensuchmaschine

  • info-it-recht.de

    Portalbetreiber darf bereits veröffentlichte und technisch ungeschützte Portraitfotos sog. Thumbnails ohne Einwilligung einstellen (hier: Persönlichkeitsrecht)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004; KUG § 22; KUG § 23
    Die Veröffentlichung eines Bildnisses im Internet verstößt nicht gegen § 22 KUG bei fehlender Sicherung des Speicherorts gegen den Zugriff Dritter durch den Rechtsinhaber; Verstoß der Veröffentlichung eines Bildnisses im Internet gegen § 22 KUG bei fehlender Sicherung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Vorschaubildern in Suchmaschine

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zulässige Abbildung von "Thumbnails" in Personensuchmaschine

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Werken durch Personensuchmaschine erlaubt

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 823, 1004 BGB; §§ 22, 23 KUG; Art. 1, 2 GG
    Thumbnails - Nicht weiter geschützte und bereits veröffentlichte Portraitfotos dürfen von Personensuchmaschine öffentlich zugänglich gemacht werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Abbildung von "Thumbnails" in Personensuchmaschine

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Personensuchmaschine darf urheberrechtlich geschützte Werke anzeigen

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsverstoß bei Zugänglichmachung der Abbildungen von Personen in Personensuchmaschinen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Webseiten-Bilder sind Freiwild für Personensuchmaschinen

Besprechungen u.ä. (3)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Kein Rechtsverstoß durch Einbindung von Bild in Personensuchmaschine

  • medienrecht-blog.com (Kurzanmerkung)

    Das Kind mit dem Bade ausgeschüttet

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Vorbehaltloses Einstellen ins Internet durch Rechteinhaber bedeutet Einwilligung in Verarbeitung durch Suchmaschinen

Papierfundstellen

  • NJ 2011, 380
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 819/10
    a) Im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29.04.2010, I ZR 69/08 - Vorschaubildererkannt, daß der Betreiber einer Suchmaschine von einem Einverständnis des Rechteinhabers zur Benutzung von Werkabbildungen in dem bei der Bildersuche üblichen Umfang ausgehen dürfe, wenn der Rechteinhaber die Abbildungen in das Internet eingestellt habe, ohne bestehende Möglichkeiten zu ergreifen, den Zugriff von Suchmaschinen auszuschließen.

    Solange dies nicht geschieht, ist der lediglich gegenüber der Beklagten geäußerte Widerspruch unter dem Gesichtspunkt der protestatio facto contraria unbeachtlich (BGH v. 29.04.2010, I ZR 69/08, Vorschaubilder).

  • LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13

    Verwendung von Produktfotos auf Amazon durch andere Händler rechtmäßig

    Da es auf den objektiven Erklärungsinhalt aus Sicht des Erklärungsempfängers ankommt, ist es ohne Bedeutung, ob der Kläger gewusst hat, welche Nutzungshandlungen im Einzelnen hiermit verbunden sind (vgl. BGH Urt. V. 19.4.2010 a.a.O; zu einem vergleichbaren Fall auch Landgericht Köln, Urteil vom 20.6.2011 - 28 O 819/10 -Juris Rn. 19 f).
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