Rechtsprechung
LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger Veröffentlichung von Informationen über das Sexualleben der Betroffenen nicht zulässig; Zulässigkeit der Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess bei gleichzeitiger Veröffentlichung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger Veröffentlichung von Informationen über das Sexualleben der Betroffenen nicht zulässig; Zulässigkeit der Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess bei gleichzeitiger Veröffentlichung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
- BGH, 24.06.2013 - VI ZR 93/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
Jedoch können auch wahre Berichte das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dann verletzen, wenn die Darstellung einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfG NJW 2009, 3357).Ist eine Information der Intimsphäre zuzuordnen, genießt diese wegen ihrer Nähe zur Menschenwürde grundsätzlich absoluten Schutz vor den Einblicken der Öffentlichkeit (BVerfG NJW 2000, 2189; NJW 2009, 3357, 3359).
Die Frage, ob ein Vorgang dem Kernbereich der Entfaltung der Persönlichkeit zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakter hat und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfG NJW 2009, 3357, 3359).
Auch die weiteren Umstände der Tat, insbesondere die Beziehung des Täters zu seinem Opfer, zählen dann nicht zu seiner absolut geschützten Intimsphäre (BVerfG NJW 2009, 3357, 3359).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
Dies schießt auch Berichte über sein persönliches Leben ein, "soweit deren Inhalt in unmittelbarer Beziehung zur Tat steht, Aufschlüsse über Motive oder andere Tatvoraussetzungen gibt und für die Bewertung der Schuld des Täters wesentlich erscheint" (…BVerfG a. a. O.; NJW 1973, 1226, 1231 - Lebach I).Die Beklagte berücksichtigt dabei nicht, dass eine Berichterstattung aufgrund des gegen den Kläger erhobenen Tatvorwurfs nicht weiter gehen darf, als dies für eine angemessene Befriedigung des Informationsinteresses erfordert ist (vgl. BVerfG NJW 1973, 1226, 1230 - Lebach I).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
Die Privatsphäre erfasst sachlich alle Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung als unschicklich gilt, wie etwas Auseinandersetzungen mit sich selbst, vertrauliche Kommunikation unter Eheleuten oder aber der Bereich der geschlechtlichen Begegnung zwischen Menschen (BVerfG AWJ 2000, 1051, 1022 [richtig: NJW 2000, 1021, 1022 - d. Red.] - Caroline von Monaco).
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
Die Information über das Geschehen ist Voraussetzung einer Kontrolle in Verfolgung dieses Zwecks (BVerfG NJW 2001, 1633, 1635). - BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
Abwägung zwischen Pressefreiheit und Schutz der Intim- und Privatsphäre
Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
Ist eine Information der Intimsphäre zuzuordnen, genießt diese wegen ihrer Nähe zur Menschenwürde grundsätzlich absoluten Schutz vor den Einblicken der Öffentlichkeit (BVerfG NJW 2000, 2189; NJW 2009, 3357, 3359). - LG Köln, 21.06.2010 - 28 O 401/10
Auch bild.de verletzt die Intimsphäre von Jörg Kachelmann
Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
Mit einstweiliger Verfügung vom 21.06.2010 (28 O 401/10) hat die Kammer der Beklagten untersagt zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten:.
- LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
Kachelmann gegen Springer
und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 22.6.2011 (Az. 28 O 956/10, Anlage K 23), das Urteil des OLG Köln vom 14.2.2012 (Az. 15 U 123/11, Anlage K 24) und den Beschluss des BGH vom 24.6.2013 (Az. VI ZR 93/12, Anlage K 25) Bezug genommen. - OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 956/10 - wird zurückgewiesen. - OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits zwischen den Parteien (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11). - OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und der C GmbH & Co. KG (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11).