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   LG Köln, 29.06.2011 - 28 S 2/11   

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https://dejure.org/2011,73607
LG Köln, 29.06.2011 - 28 S 2/11 (https://dejure.org/2011,73607)
LG Köln, Entscheidung vom 29.06.2011 - 28 S 2/11 (https://dejure.org/2011,73607)
LG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 28 S 2/11 (https://dejure.org/2011,73607)
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  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus LG Köln, 29.06.2011 - 28 S 2/11
    Ein betriebsbezogener Eingriff liegt vor, wenn die Handlung oder Unterlassung gegen den Betrieb als solches gerichtet ist und nicht vom Gewerbebetrieb ohne Weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGH NJW 2009, 2958, 2959 - E-Mail-Werbung II).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bereits die einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb begründen kann (BGH NJW 2009, 2958 - E-Mail-Werbung II m. w. Nachw.).

    Vor dem Hintergrund, dass mit einer Zunahme vorbeugender Unterlassungserklärungen in der rechtlichen Praxis zu rechnen ist, stellt bereits die Übersendung eines unerbetenen Antrags einen betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Auftraggeber der Klägerin dar (vgl. BGH NJW 2009, 2958, 2959 - E-Mail-Werbung II).

  • AG Köln, 18.10.2010 - 137 C 308/10

    Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten bei vorbeugender unaufgeforderter

    Auszug aus LG Köln, 29.06.2011 - 28 S 2/11
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.10.2010, Aktenzeichen 137 C 308/10, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Wegen des Tatbestands wird auf das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.10.2010, Aktenzeichen 137 C 308/10 (Bl. 365 d. A.) Bezug genommen.

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus LG Köln, 29.06.2011 - 28 S 2/11
    Diese Prüfung erfolgt zumindest auch im Interesse des möglichen Verletzers (sog. auch fremdes Geschäfts, vgl. BGH NJW 2000, 72).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04

    Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Köln, 29.06.2011 - 28 S 2/11
    Dieser dürfte angesichts der Anzahl der Auftraggeber und der Rechtsprechung zum Gegenstandswert bei unberechtigter E-Mail-Werbung (vgl. BGH, Beschluss v. 30.11.2004, VI ZR 65/04) jedenfalls angemessen sein.
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Köln, 29.06.2011 - 28 S 2/11
    Zwar trifft es zu, dass - bei ordnungsgemäßer Ermittlung der IP-Adresse - nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung für eine Tatbegehung durch den Anschlussinhaber besteht (BGH NJW 2010, 2061 - Sommer unseres Lebens).
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