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   LG Köln, 10.06.2009 - 28 S 4/09   

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https://dejure.org/2009,4316
LG Köln, 10.06.2009 - 28 S 4/09 (https://dejure.org/2009,4316)
LG Köln, Entscheidung vom 10.06.2009 - 28 S 4/09 (https://dejure.org/2009,4316)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 28 S 4/09 (https://dejure.org/2009,4316)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf den in einem Werturteil enthaltenen Tatsachenkern bei der Bestimmung einer Tatsachenbehauptung bzw. eines Werturteiles i.R.e. negativen Benutzerbewertung bei ebay; Überzogene, ungerechte oder ausfällige Kritik als ausreichende Kriterien zur Begründung einer ...

  • kanzlei.biz

    "Nie, nie, nie wieder!..." als Bewertungskommentar zulässig

  • rechtsanwalt-schwartmann.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 241 Abs. 2, 280, 823 Abs. 1, 1004 BGB
    Wenn der frech-dreiste eBay-Käufer vom Verkäufer negativ bewertet wird

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Rücknahmeanspruch setzt unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik voraus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bewertung als frech & dreist kann zulässig sein - eBay-Recht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Klage gegen negative eBay-Bewertung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nur Inhaber von eBay-Account kann Löschung von Negativ-Wertung verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Scharf formulierte Kritik bei eBay-Bewertungen muss geduldet werden

  • juracontent.de PDF, S. 5 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ebay-Bewertungen: Starke Formulierungen ("frech & dreist") zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Scharfe und abwertende Kritik bei eBay-Bewertungen erlaubt - Kritik muss jedoch Sachbezug aufweisen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ebay-Bewertungen: Auch starke Formulierungen zulässig!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 16.06.2005 - 28 O 304/05

    Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch i.R.d. eBay-Bewertungssystems;

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 S 4/09
    Vertragliche Ansprüche treten dann hier nur in Anspruchskonkurrenz dazu, ohne weitergehende Ansprüche zu begründen (vgl. Beschluss des Landgerichts Köln vom 16.06.2005, Az.: 28 O 304/05, insoweit bestätigt durch Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30.08.2005 Az.: 15 W 37/05).
  • BGH, 09.11.1971 - VI ZR 57/70

    Unterlassungsanspruch ehrverletzender Äußerungen bei gesellschaftsinterner

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 S 4/09
    Hat eine Äußerung in diesem Sinne sowohl einen tatsächlichen Gehalt als auch einen wertenden Charakter, hängt ihre Einordnung in die eine oder andere Kategorie davon ab, ob der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass der gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt oder ob das nicht der Fall ist, d.h. ob der in einem Werturteil enthaltene Tatsachenkern nur unbestimmt angedeutet ist oder ob sich das Werturteil als zusammenfassender Ausdruck von Tatsachenbehauptungen darstellt (vgl. BGH, GRUR 1972, 435, 439).
  • AG Bergheim, 30.10.2008 - 26 C 148/08

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 S 4/09
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bergheim vom 30.10.2008 Az.: 26 C 148/08, aufgehoben und die Klage abgewiesen.
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Köln, 10.06.2009 - 28 S 4/09
    Von einer solchen kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. BGH, NJW 2002, 1192, m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 319/20

    Zur Zulässigkeit einer negativen Bewertung bei eBay (hier: "Versandkosten

    Die Bestimmung in § 8 Abs. 2 Satz 2 der eBay-AGB enthält nach alledem keine Vorgaben an Bewertungskommentare bei eBay, die über die Anforderungen des Deliktsrechts hinausgehen (so auch LG Köln, Urteil vom 10. Juni 2009 - 28 S 4/09, juris Rn. 17; jurisPK-Internetrecht/Paschke, 7. Aufl., Kap. 4.4, Stand: 6. September 2022, Rn. 333; Oelschlägel/Scholz/Schmidt, Rechtshandbuch Online-Shop, 2. Aufl., Kap. 4 Rn. 4.63; aA Dörre/Kochmann, ZUM 2007, 30, 40).
  • LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13

    Rücknahme einer Bewertung bei ebay

    Handelt es sich bei der Bewertung um eine subjektive Meinungsäußerung, besteht ein Anspruch auf Beseitigung in der Regel nur dann, wenn es sich bei der Meinungsäußerung um Schmähkritik oder eine Beleidigung handelt (LG Köln, Urteil vom 10.6.2009 - Az.: 28 S 4/09; LG Hannover, Urteil vom 13.5.2009 - Az.: 6 O 102/08).

    Hat eine Äußerung in diesem Sinne sowohl einen tatsächlichen Gehalt als auch einen wertenden Charakter, hängt ihre Einordnung in die eine oder andere Kategorie davon ab, ob der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, oder ob das nicht der Fall ist, das heißt, ob der in einem Werturteil enthaltene Tatsachenkern nur unbestimmt angedeutet ist oder ob sich das Werturteil als zusammenfassender Ausdruck von Tatsachenbehauptungen darstellt (LG Köln, Urt. v. 10.6.2009 - 28 S 4/09; zit. n. juris ).

  • LG Weiden/Oberpfalz, 28.10.2020 - 22 S 17/20
    Entgegen der Ansicht des LG Köln (Urt. v. 10.6.2009, Az.: 28 S 4/09, BeckRS 2009, 87171, beck-online) lässt sich der Anspruch auf Entfernung einer unsachlichen bzw. überspitzten Bewertung auf die Verletzung einer Nebenpflicht und damit auf §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB stützen, da durch das Gebot der Sachlichkeit aus § 8 Ziff. 2 Ebay-AGB das Äußerungsrecht der Ebay-Nutzer aus Art. 5 Abs. 1 GG zulässigerweise beschränkt wird.

    Die vorliegende Entscheidung weicht von der Rechtsprechung des LG Köln (Urt. v. 10.6.2009, Az.: 28 S 4/09, BeckRS 2009, 87171, beck-online) ab; ober- oder höchstgerichtliche Rechtsprechung besteht hinsichtlich der streitentscheidenden Thematik, des Anspruchs auf Entfernung einer unsachlichen bzw. überspitzten Bewertung auf einem Bewertungsprofil aufgrund einer vertraglichen Nebenpflichtverletzung, nicht.

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