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   OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04   

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https://dejure.org/2005,9655
OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04 (https://dejure.org/2005,9655)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2005 - 28 U 190/04 (https://dejure.org/2005,9655)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 28 U 190/04 (https://dejure.org/2005,9655)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatzleistungen aus einem Gebrauchtwagenkauf; Nichtangabe eines Unfallschadens in einer Internetbeschreibung; Zusage der Unfallfreiheit kraft stillschweigender Beschaffenheitsvereinbarung

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 434 I

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast für das Verschweigen eines Unfallschadens an einem Gebrauchtwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Unterschreitung des gewöhnlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04
    Dies gilt nach Auffassung des Senats auch dann, wenn der Verkäufer sich darauf beruft, dass eine Unterschreitung des gewöhnlichen Standards verabredet worden sei (vgl. zum alten Recht BGH NJW 1996, 2235; ferner OLG Saarbrücken OLGR 2001, 49 zu § 633 III BGB n.F.; abw.
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04
    Deshalb bleibt es - wie auch ansonsten nach allgemeinen Regeln Sache des Klägers darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist (BGH NJW 2001, 64, 65; 2003, 754, 755; OLG Hamm, 22. ZS., OLGR 2005, 27).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04
    Inwieweit bei insoweit widerstreitenden Parteibehauptungen gegebenenfalls gemäß § 141 ZPO aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung die Behauptung des Käufers einer fehlenden Beschaffenheitsvereinbarung als erwiesen erachtet werden kann (vgl. Zöller-Greger, 24. Aufl. 2004, ZPO, § 448 Rdn. 2a; Lange, Parteianhörung und Parteivernehmung, NJW 2002, 476 ff.; BGH NJW 1999, 363, 364, NJW 1998, 306 ff.; NJW-RR 1990, 1061 ff.; BVerfG NJW 2001, 2531 f.) , wenn der Verkäufer nicht substantiiert darlegt, wann und wie er die zu einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung führende Aufklärung gegeben hat, kann vorliegend dahinstehen.
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04
    Deshalb bleibt es - wie auch ansonsten nach allgemeinen Regeln Sache des Klägers darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist (BGH NJW 2001, 64, 65; 2003, 754, 755; OLG Hamm, 22. ZS., OLGR 2005, 27).
  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04
    Inwieweit bei insoweit widerstreitenden Parteibehauptungen gegebenenfalls gemäß § 141 ZPO aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung die Behauptung des Käufers einer fehlenden Beschaffenheitsvereinbarung als erwiesen erachtet werden kann (vgl. Zöller-Greger, 24. Aufl. 2004, ZPO, § 448 Rdn. 2a; Lange, Parteianhörung und Parteivernehmung, NJW 2002, 476 ff.; BGH NJW 1999, 363, 364, NJW 1998, 306 ff.; NJW-RR 1990, 1061 ff.; BVerfG NJW 2001, 2531 f.) , wenn der Verkäufer nicht substantiiert darlegt, wann und wie er die zu einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung führende Aufklärung gegeben hat, kann vorliegend dahinstehen.
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04
    Inwieweit bei insoweit widerstreitenden Parteibehauptungen gegebenenfalls gemäß § 141 ZPO aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung die Behauptung des Käufers einer fehlenden Beschaffenheitsvereinbarung als erwiesen erachtet werden kann (vgl. Zöller-Greger, 24. Aufl. 2004, ZPO, § 448 Rdn. 2a; Lange, Parteianhörung und Parteivernehmung, NJW 2002, 476 ff.; BGH NJW 1999, 363, 364, NJW 1998, 306 ff.; NJW-RR 1990, 1061 ff.; BVerfG NJW 2001, 2531 f.) , wenn der Verkäufer nicht substantiiert darlegt, wann und wie er die zu einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung führende Aufklärung gegeben hat, kann vorliegend dahinstehen.
  • BGH, 21.04.1982 - VIII ZR 26/81

    Gewährleistung des Käufers eines Neufahrzeugs für das in Zahlung gegebene

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04
    II. Sodann kommt, ohne dass es entscheidend hierauf noch ankommt, nach der Interessenlage zwischen den gewerblichen Parteien ein stillschweigender Haftungsausschluss ähnlich wie bei der Inzahlunggabe eines Altwagens für Verschleißmängel (vgl. BGH NJW 1982, 1700) in Betracht.
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04
    Inwieweit bei insoweit widerstreitenden Parteibehauptungen gegebenenfalls gemäß § 141 ZPO aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung die Behauptung des Käufers einer fehlenden Beschaffenheitsvereinbarung als erwiesen erachtet werden kann (vgl. Zöller-Greger, 24. Aufl. 2004, ZPO, § 448 Rdn. 2a; Lange, Parteianhörung und Parteivernehmung, NJW 2002, 476 ff.; BGH NJW 1999, 363, 364, NJW 1998, 306 ff.; NJW-RR 1990, 1061 ff.; BVerfG NJW 2001, 2531 f.) , wenn der Verkäufer nicht substantiiert darlegt, wann und wie er die zu einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung führende Aufklärung gegeben hat, kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 22 U 75/04

    Pflichten des Verkäufers eines Grundstücks zur Offenbarung sichtbarer Sachmängel

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04
    Deshalb bleibt es - wie auch ansonsten nach allgemeinen Regeln Sache des Klägers darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist (BGH NJW 2001, 64, 65; 2003, 754, 755; OLG Hamm, 22. ZS., OLGR 2005, 27).
  • KG, 13.05.2015 - 11 U 16/14

    Darlegungs- und Beweislast bei Sonderausführung eines Neuwagens

    Die Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit und damit die vertraglich geschuldete Soll-Beschaffenheit hat nach der Übergabe des Kaufgegenstandes der Käufer zu beweisen ( OLG Hamm, Urt . v. 14.06.2005 - 28 U 190/04, juris); vor der Abnahme trägt jedoch der Verkäufer die Beweislast für die Mängelfreiheit des zu liefernden Kaufgegenstandes (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl ., Rn . 3255).
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