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BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1999, 61
- afp 1999, 113
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1962 - VI ZR 253/61
Staatskarossen
Auszug aus BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98
Für eine solche Auslegung spricht schließlich auch, daß es erhebliche Zeit vor der Entstehung des Markengesetzes schon einen Meinungsstreit um den Schutz von Farben in abstracto oder im Rahmen einer Aufmachung gab (vgl Beier GRUR 1963, 83, 85, Studien zur Vereinheitlichung des Markenrechts; Begriff der Marke: Berichterstattet im Namen der Deutschen Landesgruppe; GRUR 1963, 490, 492 Berichte "Internationale Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz", Berliner Kongreß vom 3. bis 8. Juni 1963, Arbeitsergebnisse). - BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96
Markenschutz - Markenfähigkeit einer Farbkombination
Auszug aus BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98
Im Gegensatz zu bisherigen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 132/95 - Farbmarke - Mitt 1996, 248; 32 W (pat) 187/96 -Schwarz/Zink-gelb, BPatGE 39, 145; 32 W (pat) 79/97 - grau/magenta -, BPatGE 38, 247) ist der Senat der Auffassung, daß auch eine abstrakte Farbkombination von dieser Vorschrift umfaßt wird und neben der in diesen Entscheidungen anerkannten Aufmachungsfarbmarke Schutz genießen kann. - BPatG, 25.10.1999 - 30 W (pat) 132/95
Unterscheidungskraft von Marken mit einer Kombination zweier bestimmter Farbtöne
Auszug aus BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98
Im Gegensatz zu bisherigen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 132/95 - Farbmarke - Mitt 1996, 248; 32 W (pat) 187/96 -Schwarz/Zink-gelb, BPatGE 39, 145; 32 W (pat) 79/97 - grau/magenta -, BPatGE 38, 247) ist der Senat der Auffassung, daß auch eine abstrakte Farbkombination von dieser Vorschrift umfaßt wird und neben der in diesen Entscheidungen anerkannten Aufmachungsfarbmarke Schutz genießen kann.
- BPatG, 22.01.2002 - 33 W (pat) 133/00 Von dieser Linie ist der 28. Senat des Bundespatentgerichts in mehreren Entscheidungen abgewichen und hat abstrakten Farben und Farbkombinationen die Markenfähigkeit zuerkannt (Beschlüsse vom 15. Juli 1998: GRUR 1999, 61, 62 f.- Aral/Blau I, BPatGE 40, 158, 162 ff. - Aral/Blau II, BPatGE 40, 167, 170 ff. - Aral/Blau III, BlPMZ 1999, 77, 78 f. - Aral/Blau IV, Mitt.
Dazu gehöre vor allem die graphische Wiedergabe der Farbe, eine Angabe zum quantitativen Verhältnis der Farben innerhalb der Farbkombination untereinander sowie zusätzlich ihre Abfolge nacheinander, in der sie auf der Marke in Erscheinung träten (GRUR 1999, 61, 63; BPatGE 40, 158, 165 f.).
Allgemein bekannt sei, daß Farben in bedeutendem Maße dazu beitragen, daß Waren und Dienstleistungen nach ihrer Herkunft auseinandergehalten werden können, da sie als Blickfänger dabei behilflich seien, aus der Fülle des großen Warenangebots zum Beispiel in Supermärkten das Bekannte auszuwählen (BPatG GRUR 1999, 61, 63 - Aral/Blau I).
Das Wesen einer "abstrakten Farbmarke" soll in der Möglichkeit liegen, die Farbe variabel gestalten zu können (BPatG GRUR 1999, 61, 63 - Aral/Blau I), so daß sie in immer wieder verschiedenen, ständig wechselnden Erscheinungen auftritt (Grabrucker, WRP 2000, 1331, 1334).
Bestimmtheitsgrundsatz In der Rechtsprechung und Literatur besteht allgemein völlige Einigkeit über die Geltung des Bestimmtheitsgrundsatzes als tragenden Grundsatz des registerrechtlichen Markenrechts (vgl zB BGH GRUR 1999, 730 f. - Farbmarke magenta/grau; BGH GRUR 2001, 1154 f. - Farbmarke violettfarben; BPatG GRUR 1999, 61, 63 - Aral/Blau I;… HABM GRUR Int. 1998, 612, 613 - Orange; HABM MarkenR 1999, 326, 327 - YELLOW/GREY; Fezer, MarkenR 1999, 73, 77; Bender, MarkenR 1999, 117, 118 f.; Ströbele, GRUR 1999, 1041; 1047; Grabrucker GRUR 1999, 850, 852; Fuchs-Wissemann, MarkenR 1999, 183, 186;… Erdmann, aaO, S 52;… Heitto, GRUR Int 2000, 488, 491).
- BPatG, 19.03.2013 - 24 W (pat) 75/10
Farbmarke Blau - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "konturlose …
Denn zur Verkehrsdurchsetzung einer konturlosen Einfarbmarke, die eine Grundfarbe abbildet, die auf dem einschlägigen, von Farbenvielfalt geprägten Markt häufig zu rein dekorativen Zwecken verwendet wird, die außerdem als beschreibende Angabe etabliert ist und die im Verkehr von der Antragsgegnerin nie allein, sondern stets zumindest auch in Verbindung mit Weiß und gerade nicht durchgehend als Hintergrundfarbe bzw. die Warenverpackung dominierende Farbe verwendet wird, hält der Senat einen hohen Zuordnungsgrad von mindestens 75 % für erforderlich (…vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 669 - 672 (Rn. 27) - POST II; BPatG, GRUR 1999, 61, 64 - ARAL/Blau/Weiß I;… Landgericht Hamburg, Urt. v. 19. Juli 2007, Az. 315 U 79/07, Seite 16 ff.; zu einer konturlosen Farbmarke als Benutzungsmarke vgl. BGH GRUR 2004, 151, 154 - Farbmarkenverletzung I). - BGH, 10.12.1998 - I ZB 20/96
Farbmarke gelb/schwarz
Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer (noch unveröffentlichter) Entscheidungen aus (Beschlüsse vom 15.7.1998 - 28 W (pat) 108/96, 28 W (pat) 296/97, 28 W (pat) 297/97, 28 W (pat) 305/97, 28 W (pat) 1/98).
- BGH, 19.09.2001 - I ZB 3/99
Farbmarke gelb/grün; Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit einer Marke
Insofern ist eine andere Sachverhaltsgestaltung gegeben, als sie der "Aral/Blau I"-Entscheidung des Bundespatentgerichts (GRUR 1999, 61) zugrunde lag.Das Verhältnis umfaßt nämlich nicht nur die entsprechende Aneinanderreihung der beiden Farben (vgl. BPatG GRUR 1999, 61 -"Aral/Blau I"), sondern auch deren je hälftige Wiedergabe in Streifen, Karos, Punkten, konzentrischen Kreisen usw., wobei jeweils ein ganz anderer Gesamteindruck entstehen kann (Ströbele, GRUR 1999, 1041, 1047).
- BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/98
Anforderungen an markenrechtliche Unterscheidungskraft von konturlosen Farben …
Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer Entscheidungen aus (MarkenR 1999, 32 - ARAL-Blau; GRUR 1999, 61 - ARAL/Blau I; WRP 1999, 329 - Blau/Weiß I; WRP 1999, 334 - Blau/Weiß II). - BGH, 25.03.1999 - I ZB 24/98
Unterscheidungskraft einer Farbmarke
Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer Entscheidungen aus (MarkenR 1999, 32 - ARAL-Blau; GRUR 1999, 61 - ARAL/Blau I; WRP 1999, 329 - Blau/Weiß I; WRP 1999, 334 - Blau/Weiß II). - BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96 Im übrigen ist die hilfsweise vorgenommene seitliche Zuordnung der Farben im ungefähren Verhältnis 1:1 angesichts der damit verbundenen Variationsbreite (worauf bereits der BGH in der Rechtsbeschwerdeentscheidung hingewiesen hat) nach wie vor viel zu unbestimmt (vgl schon BPatG GRUR 1999, 61, 63 - Aral blau/weiß) und allenfalls als reine Bildmarke in Form zweier nebeneinander angeordneter farbiger Rechtecke denkbar, was den Charakter den Anmeldung aber erst recht verändern würde.
- BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98
Anforderungen an die eindeutige graphische Darstellbarkeit einer Marke
Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer Entscheidungen aus (MarkenR 1999, 32 - ARAL-Blau; GRUR 1999, 61 - ARAL/Blau I; WRP 1999, 329 - Blau/Weiß I; WRP 1999, 334 - Blau/Weiß II). - BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 101/02
Unterscheidungsfähigkeit der Farbzusammenstellung "magenta/grau" ist für …
Die sprachlich korrekte Auslegung von § 3 Abs. 1 MarkenR lässt dies zu, wie bereits der 28. Senat in seiner Entscheidung zu ARAL/ BLAU I (BPatG GRUR 1999, 61, 62 - blau/weiß) ausführlich erörtert hat, was sodann in den Entscheidungen des BGH zu abstrakten Farbmarken bestätigt worden ist (ua BGH GRUR 2001, 1154 - violettfarben; GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz; GRUR 1999, 730 - magenta/grau). - BPatG, 16.04.2002 - 33 W (pat) 20/01 Im allgemeinen ist der Verkehr aber an farbliche Gestaltungen von Waren gewöhnt, wobei die Farbgebung, soweit sie nicht schon auf technischen, funktionalen oder praktischen Gründen beruht oder sogar vorgeschrieben ist, normalerweise dazu dient, ein ästhetisch ansprechendes Aussehen oder Design zu verleihen, auf Merkmale hinzuweisen, Teile voneinander abzusetzen oder Eigenschaften zu symbolisieren (vgl zB BPatGE GRUR 1999, 61, 63 f. - Aral-Blau I).
- BPatG, 16.04.2002 - 33 W (pat) 21/01
- BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98
Fehlende Unterscheidungskraft bei nicht ungewöhnlicher Einfärbung der Ware in …
- BPatG, 16.04.2002 - 33 W (pat) 18/01