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   BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98   

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https://dejure.org/1998,4945
BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98 (https://dejure.org/1998,4945)
BPatG, Entscheidung vom 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98 (https://dejure.org/1998,4945)
BPatG, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 28 W (pat) 1/98 (https://dejure.org/1998,4945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 61
  • afp 1999, 113
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1962 - VI ZR 253/61

    Staatskarossen

    Auszug aus BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98
    Für eine solche Auslegung spricht schließlich auch, daß es erhebliche Zeit vor der Entstehung des Markengesetzes schon einen Meinungsstreit um den Schutz von Farben in abstracto oder im Rahmen einer Aufmachung gab (vgl Beier GRUR 1963, 83, 85, Studien zur Vereinheitlichung des Markenrechts; Begriff der Marke: Berichterstattet im Namen der Deutschen Landesgruppe; GRUR 1963, 490, 492 Berichte "Internationale Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz", Berliner Kongreß vom 3. bis 8. Juni 1963, Arbeitsergebnisse).
  • BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit einer Farbkombination

    Auszug aus BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98
    Im Gegensatz zu bisherigen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 132/95 - Farbmarke - Mitt 1996, 248; 32 W (pat) 187/96 -Schwarz/Zink-gelb, BPatGE 39, 145; 32 W (pat) 79/97 - grau/magenta -, BPatGE 38, 247) ist der Senat der Auffassung, daß auch eine abstrakte Farbkombination von dieser Vorschrift umfaßt wird und neben der in diesen Entscheidungen anerkannten Aufmachungsfarbmarke Schutz genießen kann.
  • BPatG, 25.10.1999 - 30 W (pat) 132/95

    Unterscheidungskraft von Marken mit einer Kombination zweier bestimmter Farbtöne

    Auszug aus BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 1/98
    Im Gegensatz zu bisherigen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 132/95 - Farbmarke - Mitt 1996, 248; 32 W (pat) 187/96 -Schwarz/Zink-gelb, BPatGE 39, 145; 32 W (pat) 79/97 - grau/magenta -, BPatGE 38, 247) ist der Senat der Auffassung, daß auch eine abstrakte Farbkombination von dieser Vorschrift umfaßt wird und neben der in diesen Entscheidungen anerkannten Aufmachungsfarbmarke Schutz genießen kann.
  • BGH, 19.09.2001 - I ZB 3/99

    Farbmarke gelb/grün; Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit einer Marke

    Insofern ist eine andere Sachverhaltsgestaltung gegeben, als sie der "Aral/Blau I"-Entscheidung des Bundespatentgerichts (GRUR 1999, 61) zugrunde lag.

    Das Verhältnis umfaßt nämlich nicht nur die entsprechende Aneinanderreihung der beiden Farben (vgl. BPatG GRUR 1999, 61 -"Aral/Blau I"), sondern auch deren je hälftige Wiedergabe in Streifen, Karos, Punkten, konzentrischen Kreisen usw., wobei jeweils ein ganz anderer Gesamteindruck entstehen kann (Ströbele, GRUR 1999, 1041, 1047).

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/98

    Anforderungen an markenrechtliche Unterscheidungskraft von konturlosen Farben

    Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer Entscheidungen aus (MarkenR 1999, 32 - ARAL-Blau; GRUR 1999, 61 - ARAL/Blau I; WRP 1999, 329 - Blau/Weiß I; WRP 1999, 334 - Blau/Weiß II).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 24/98

    Unterscheidungskraft einer Farbmarke

    Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer Entscheidungen aus (MarkenR 1999, 32 - ARAL-Blau; GRUR 1999, 61 - ARAL/Blau I; WRP 1999, 329 - Blau/Weiß I; WRP 1999, 334 - Blau/Weiß II).
  • BPatG, 24.06.2005 - 28 W (pat) 244/96
    Im übrigen ist die hilfsweise vorgenommene seitliche Zuordnung der Farben im ungefähren Verhältnis 1:1 angesichts der damit verbundenen Variationsbreite (worauf bereits der BGH in der Rechtsbeschwerdeentscheidung hingewiesen hat) nach wie vor viel zu unbestimmt (vgl schon BPatG GRUR 1999, 61, 63 - Aral blau/weiß) und allenfalls als reine Bildmarke in Form zweier nebeneinander angeordneter farbiger Rechtecke denkbar, was den Charakter den Anmeldung aber erst recht verändern würde.
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98

    Anforderungen an die eindeutige graphische Darstellbarkeit einer Marke

    Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer Entscheidungen aus (MarkenR 1999, 32 - ARAL-Blau; GRUR 1999, 61 - ARAL/Blau I; WRP 1999, 329 - Blau/Weiß I; WRP 1999, 334 - Blau/Weiß II).
  • BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 101/02

    Unterscheidungsfähigkeit der Farbzusammenstellung "magenta/grau" ist für

    Die sprachlich korrekte Auslegung von § 3 Abs. 1 MarkenR lässt dies zu, wie bereits der 28. Senat in seiner Entscheidung zu ARAL/ BLAU I (BPatG GRUR 1999, 61, 62 - blau/weiß) ausführlich erörtert hat, was sodann in den Entscheidungen des BGH zu abstrakten Farbmarken bestätigt worden ist (ua BGH GRUR 2001, 1154 - violettfarben; GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz; GRUR 1999, 730 - magenta/grau).
  • BPatG, 16.04.2002 - 33 W (pat) 20/01
    Im allgemeinen ist der Verkehr aber an farbliche Gestaltungen von Waren gewöhnt, wobei die Farbgebung, soweit sie nicht schon auf technischen, funktionalen oder praktischen Gründen beruht oder sogar vorgeschrieben ist, normalerweise dazu dient, ein ästhetisch ansprechendes Aussehen oder Design zu verleihen, auf Merkmale hinzuweisen, Teile voneinander abzusetzen oder Eigenschaften zu symbolisieren (vgl zB BPatGE GRUR 1999, 61, 63 f. - Aral-Blau I).
  • BPatG, 16.04.2002 - 33 W (pat) 21/01
  • BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98

    Fehlende Unterscheidungskraft bei nicht ungewöhnlicher Einfärbung der Ware in

  • BPatG, 16.04.2002 - 33 W (pat) 18/01
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