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   BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 114/08   

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https://dejure.org/2008,33697
BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 114/08 (https://dejure.org/2008,33697)
BPatG, Entscheidung vom 17.12.2008 - 28 W (pat) 114/08 (https://dejure.org/2008,33697)
BPatG, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 28 W (pat) 114/08 (https://dejure.org/2008,33697)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 114/08
    Sonstige Funktionen einer Marke -insbesondere ihre Werbefunktion dürfen daneben nur von nachrangiger, untergeordneter Bedeutung sein (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 (Nr. 35) -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICH-KEIT).

    Sonstige Funktionen einer Marke -insbesondere ihre Werbefunktion -dürfen wie ausgeführt daneben nur von nachrangiger, untergeordneter Bedeutung sein (vgl. noch einmal EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 (Nr. 35) -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

  • BPatG, 20.02.2002 - 32 W (pat) 48/01

    Deutschland.heute.de

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 114/08
    Zu den Voraussetzungen, unter denen auch einfache graphische Mittel die Unterscheidungskraft einer Bildmarke ausmachen oder zu deren Unterscheidungskraft beitragen können, beruft sich die Anmelderin insbesondere auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 20. Februar 2002, 32 W (pat) 48/01 -Deutschland heute (Zusammenfassung veröffentlicht bei PAVIS PROMA).

    Der Beschluss des Bundespatentgerichts vom 20. Februar 2002, 32 W (pat) 48/01 -Deutschland heute -führt in diesem Zusammenhang nicht weiter.

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 114/08
    Hier kann nur wiederholt werden, was die Markenstelle in den angegriffenen Beschlüssen zu Recht festgestellt hat; dass nämlich eine graphische Gestaltung nur dann zur Unterscheidungskraft eines Zeichens beitragen kann, wenn sie durch eine Verfremdung im Gesamteinruck der Marke den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenbestandteile aufhebt und der maßgeblichen Durchschnittsverbraucher den überwiegenden Bildcharakter des Zeichens ohne analysierende Betrachtungsweise auf den ersten Blick erkennen kann (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK -und BPatG BlPMZ, 423, 425 -COOL-MINT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 114/08
    Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bundesgerichthof haben folgerichtig ausdrücklich festgestellt, dass auch nicht beschreibenden Angaben oder Zeichen die Unterscheidungskraft fehlen kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 677 (Nr. 70, 86) -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 19) -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 419 -BerlinCard -und GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 114/08
    Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bundesgerichthof haben folgerichtig ausdrücklich festgestellt, dass auch nicht beschreibenden Angaben oder Zeichen die Unterscheidungskraft fehlen kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 677 (Nr. 70, 86) -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 19) -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 419 -BerlinCard -und GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 114/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu solchen anderer Unternehmen wahrgenommen zu werden (std. Rspr., vgl. z. B. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice) und damit eine eindeutige betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen.
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 114/08
    Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bundesgerichthof haben folgerichtig ausdrücklich festgestellt, dass auch nicht beschreibenden Angaben oder Zeichen die Unterscheidungskraft fehlen kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 677 (Nr. 70, 86) -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 19) -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 419 -BerlinCard -und GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 114/08
    Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bundesgerichthof haben folgerichtig ausdrücklich festgestellt, dass auch nicht beschreibenden Angaben oder Zeichen die Unterscheidungskraft fehlen kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 677 (Nr. 70, 86) -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 19) -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 419 -BerlinCard -und GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch).
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