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   BPatG, 28.01.2011 - 28 W (pat) 120/10   

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https://dejure.org/2011,21385
BPatG, 28.01.2011 - 28 W (pat) 120/10 (https://dejure.org/2011,21385)
BPatG, Entscheidung vom 28.01.2011 - 28 W (pat) 120/10 (https://dejure.org/2011,21385)
BPatG, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - 28 W (pat) 120/10 (https://dejure.org/2011,21385)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Cotto" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung zur Eintragung der Wortmarke "Cotto" in das Register der Klasse zwei des Deutschen Patentamts und Markenamts

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cotto" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cotto" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cotto" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 27.09.2006 - 28 W (pat) 63/05
    Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 28 W (pat) 120/10
    Dagegen ist es völlig irrelevant, wer möglicherweise als Erfinder des fraglichen Begriffs anzusehen ist (vgl. hierzu BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 63/05 - Turbobrake BPatGE 37, 44, 48 - VHS; BPatGE 33, 12, 17 - IRONMAN TRIATHLON ).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 28 W (pat) 120/10
    Denn die Eintragung ist auch solchen produktbeschreibenden Angaben zu versagen, die in ihrem Aussagegehalt eine gewisse Unschärfe aufweisen oder noch keine exakte begriffliche Konturen erlangt haben (vgl. BGH GRUR 2008, 900, Rdn. 14 ff. - SPA II).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 28 W (pat) 120/10
    Das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist dabei im Lichte des ihm zugrunde liegenden Allgemeininteresses an der Gewährleistung eines freien, nicht durch ungerechtfertigte markenrechtliche Monopole beeinträchtigten Warenverkehrs auszulegen (EuGH GRUR 2004, 943 Rdn. 26 - SAT.2) und trägt dem im Allgemeininteresse liegenden Ziel Rechnung, dass beschreibende Zeichen oder Angaben von jedermann, insbesondere von den Mitbewerbern, frei verwendet werden können.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 28.01.2011 - 28 W (pat) 120/10
    Ob eine angemeldete Marke einen beschreibenden Charakter aufweist, ist im Hinblick auf die von ihr umfassten Waren und deren fachspezifischem Hintergrund zu beurteilen, d. h. nach dem Verständnis der angesprochenen Verbraucher und unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen Branchengegebenheiten (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 24 - Matratzen Concord/Hukla).
  • BPatG, 20.08.2020 - 30 W (pat) 9/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "my sandstone" - fehlende Unterscheidungskraft

    Farbangaben sind zur Beschreibung von Waren geeignet, soweit die betreffende Farbe oder Farbwirkung ein wesentliches Produktmerkmal darstellt (vgl. etwa BPatG, 24 W (pat) 160/02 - Deep Red; 24 W (pat) 315/03 - COOL BLUE; 28 W (pat) 120/10 - Cotto) oder die Farbangabe Auskunft über die Bestimmung der Ware gibt (siehe m. w. Nachw. a. d. Rspr.: Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 544).
  • BPatG, 20.08.2020 - 30 W (pat) 10/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "my basalt" - fehlende Unterscheidungskraft

    Farbangaben sind zur Beschreibung von Waren geeignet, soweit die betreffende Farbe oder Farbwirkung ein wesentliches Produktmerkmal darstellt (vgl. etwa BPatG, 24 W (pat) 160/02 - Deep Red; 24 W (pat) 315/03 - COOL BLUE; 28 W (pat) 120/10 - Cotto) oder die Farbangabe Auskunft über die Bestimmung der Ware gibt (siehe m. w. Nachw. a. d. Rspr.: Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 544).
  • BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 51/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Vanilla" - Freihaltungsbedürfnis -

    c) Farbangaben sind zur Beschreibung von Waren geeignet, soweit die betreffende Farbe oder Farbwirkung ein wesentliches Produktmerkmal darstellt (vgl. etwa BPatG, 24 W (pat) 160/02 - Deep Red; 24 W (pat) 315/03 - COOL BLUE; 28 W (pat) 120/10 - Cotto) oder die Farbangabe Auskunft über die Bestimmung der Ware gibt (siehe m. w. Nachw. a. d. Rspr.: Ströbele/Hacker/ Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 544).
  • BPatG, 11.04.2019 - 30 W (pat) 30/17
    d) Solche Angaben zu einer bestimmten optischen/haptischen Struktur einer Farbe oder eines sonstigen (farblichen) Beschichtungsmittels sind zur Beschreibung von Waren geeignet, soweit die betreffende Farbe oder Farbwirkung ein wesentliches Produktmerkmal darstellt (vgl. etwa BPatG, 24 W (pat) 160/02 - Deep Red; 24 W (pat) 315/03 - COOL BLUE; 28 W (pat) 120/10 - Cotto) oder die Farbangabe Auskunft über die Bestimmung der Ware gibt (siehe m. w. Nachw. a. d. Rspr.: Ströbele/Hacker/ Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 544).
  • BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 37/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rock" - Einschränkung des Warenverzeichnisses im

    c) Farbangaben sind zur Beschreibung von Waren geeignet, soweit die betreffende Farbe oder Farbwirkung ein wesentliches Produktmerkmal darstellt (vgl. etwa BPatG, 24 W (pat) 160/02 - Deep Red; 24 W (pat) 315/03 - COOL BLUE; 28 W (pat) 120/10 - Cotto) oder die Farbangabe Auskunft über die Bestimmung der Ware gibt (siehe m. w. Nachw. a. d. Rspr.: Ströbele/Hacker/ Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 544).
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