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BPatG, 28.05.2008 - 28 W (pat) 215/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- markenmagazin:recht
§ 47 MarkenG; § 240 ZPO
Insolvenzverfahren des Markeninhabers - Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.03.2008 - X ZB 5/07
Sägeblatt
Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 28 W (pat) 215/07
Auf die Rechtsbeschwerde des Präsidenten des DPMA ist diese Entscheidung jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden (BGH Beschluss vom 11. März 2008 - X ZB 5/07 - Sägeblatt - veröffentlicht unter www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen), wobei unter Rnr. 12 dieser Entscheidung ausdrücklich festgestellt wird, dass eine entsprechende Anwendung von § 240 ZPO in Ansehung der Zahlungsfrist für nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werdende Jahresgebühren nicht mit dem Gesetz vereinbar sei. - BPatG, 30.01.2007 - 10 W (pat) 13/05
Anwendung der §§ 240 und 249 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die Zahlung von …
Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 28 W (pat) 215/07
Zwar hat der 10. Senat des Bundespatentgerichts für den vergleichbaren Fall der Nichtzahlung fälliger Patent-Jahresgebühren infolge Insolvenz die Auffassung vertreten, dass die Zahlungsfrist in analoger Anwendung von §§ 240, 249 ZPO mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen werde (BPatG, Beschluss vom 31.01.2007 - 10 W (pat) 13/05, ZInsO 2007, 329).
- BPatG, 17.10.2018 - 28 W (pat) 16/18
Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der …
Bereits in dem Beschluss des Bundespatentgerichts vom 28. Mai 2008 (28 W (pat) 215/07) sei einem Insolvenzverwalter auf Grund der regelmäßigen Komplexität der Sache zugebilligt worden, keine Kenntnis zu haben.Sie habe nicht rechtzeitig ermitteln können, "dass die Marke zum Insolvenzvermögen gehört und es zur Aufrechterhaltung rechtzeitiger Zahlung der ausstehenden Verlängerungsgebühr bedarf" (unter Verweis auf den BPatG-Beschluss vom 28. Mai 2008 in der Sache 28 W (pat) 215/07).