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   BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07   

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BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07 (https://dejure.org/2009,24998)
BPatG, Entscheidung vom 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07 (https://dejure.org/2009,24998)
BPatG, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 28 W (pat) 233/07 (https://dejure.org/2009,24998)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07
    Nach dieser Norm sind solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die dazu dienen können, im Verkehr relevante Produktmerkmale zu beschreiben (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 35, 36 - BIOMILD; BGH GRUR 2000, 211, 212 -FÜNFER).

    Eine Verbindung schutzunfähiger Angaben kann aber nur dann zur Eintragbarkeit führen, wenn dadurch eine neue Gesamtaussage entsteht, die erkennbar mehr ist als die bloße Kombination der fraglichen Wörter (EuGH MarkenR 2004, 111 - BIOMILD; EuGH MarkenR 2004, 99 -Postkantoor).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07
    In der markenrechtlichen Prüfung sind die absoluten Schutzhindernisse deshalb stets unter Berücksichtigung des ihnen jeweils zugrunde liegenden Allgemeininteresses auszulegen (EuGH GRUR 2004, 943 Rdn. 26 - SAT.2).

    In einem weiteren Schritt bleibt dann aber immer zu prüfen, ob zwischen der Wortverbindung in ihrer Gesamtheit und der bloßen Summe ihrer beschreibenden Bestandteile ein merklicher Unterschied besteht, beispielsweise, weil der fragliche Gesamtbegriff aufgrund der konkreten Kombination der einzelnen Markenelemente syntaktische oder semantische Besonderheiten aufweist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 28 -SAT.2; sowie Ströbele, a. a. O, § 8 Rdn. 261 m. w. N).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07
    Soweit die Beschwerdeführerin dem sinngemäß entgegenhält, die Marke sei jedenfalls mehrdeutig, vermag dies die Schutzfähigkeit schon deshalb nicht zu begründen, weil eine Wortmarke bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn sie - wie hier -in einer ihrer möglichen Bedeutungen einen produktbeschreibenden Aussagegehalt aufweist (vgl. etwa EuGH, GRUR 2004, 146, Rdn. 32 -Doublemint).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07
    Derartige merkmalsbeschreibende Begriffe sind nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG grundsätzlich vom Schutz ausgeschlossen, völlig unabhängig von ihrer aktuellen Gebräuchlichkeit (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; sowie nochmals Ströbele, a. a. O, Rdn. 260 m. w. N).
  • BPatG, 08.06.2005 - 28 W (pat) 80/04
    Auszug aus BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07
    In ihrer sprachüblichen Wortbildung, die keinerlei ungewöhnliches Merkmal erkennen lässt, kann der angemeldeten Wortkombination deshalb zwanglos der Aussagegehalt "klein und besonders vorteilhaft" zugeordnet werden (vgl. hierzu etwa auch BPatG, 28 W (pat) 080/04, CLAUSPLUS, veröffentlicht auf PAVIS CD-ROM).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07
    Dem typischen, dem markenrechtlichen Leitbild entsprechenden Verbraucher ist völlig bewusst, dass eine gewisse begriffliche Unbestimmtheit von Sachaussagen sogar gewollt sein kann, um einen weiten Bereich produktbezogener Eigenschaften erfassen zu können, ohne diese im Einzelnen benennen zu müssen (vgl. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • EuGH, 26.10.2007 - C-512/06

    PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c

    Auszug aus BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07
    Für eine Zurückweisung beschreibender Angaben ist es keineswegs erforderlich, dass ein Zeichen aus Begriffen besteht, mit denen die fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen direkt bezeichnet oder Merkmale beschrieben werden, die ihnen unmittelbar anhaften (vgl. EuGH GRUR-RR 2008, 47, Rdn. 32 -MAP & GUIDE).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat im Rahmen dieser Auslegung klargestellt, dass die Herkunftsfunktion einer Marke stets im Vordergrund stehen muss, während weitere mögliche Funktionen -wie etwa eine anpreisende oder produktbeschreibende Funktion -daneben nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 35 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07
    Häufig ist diese Vorgehensweise sogar zwingend notwendig, um dadurch den semantischen Gehalt einer lexikalisch nicht belegbaren Wortfolge überhaupt erst bestimmen zu können (EuGH MarkenR 2007, 204, Rdn. 78-80 -Celltech; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014, Rdn. 31 -BioID).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 04.02.2009 - 28 W (pat) 233/07
    Eine Verbindung schutzunfähiger Angaben kann aber nur dann zur Eintragbarkeit führen, wenn dadurch eine neue Gesamtaussage entsteht, die erkennbar mehr ist als die bloße Kombination der fraglichen Wörter (EuGH MarkenR 2004, 111 - BIOMILD; EuGH MarkenR 2004, 99 -Postkantoor).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

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