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   BPatG, 12.11.2008 - 28 W (pat) 255/07   

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https://dejure.org/2008,35134
BPatG, 12.11.2008 - 28 W (pat) 255/07 (https://dejure.org/2008,35134)
BPatG, Entscheidung vom 12.11.2008 - 28 W (pat) 255/07 (https://dejure.org/2008,35134)
BPatG, Entscheidung vom 12. November 2008 - 28 W (pat) 255/07 (https://dejure.org/2008,35134)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 28 W (pat) 255/07
    Das kann aber nach dem Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nur dann gelten, wenn die betreffende Abkürzung für die beteiligten Verkehrskreise aus sich heraus und ohne weiteres verständlich ist und ebenso wie die entsprechende vollständige Beschaffenheitsangabe beschreibend eingesetzt werden kann (vgl. EuG GRUR Int. 2004, 328, 330 (Rz. 31-34) -TDI; GRUR Int. 2004, 952, 954 (Rz. 32-38) -LIMO).
  • EuG, 20.07.2004 - T-311/02

    Lissotschenko und Hentze / HABM (LIMO) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 28 W (pat) 255/07
    Das kann aber nach dem Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nur dann gelten, wenn die betreffende Abkürzung für die beteiligten Verkehrskreise aus sich heraus und ohne weiteres verständlich ist und ebenso wie die entsprechende vollständige Beschaffenheitsangabe beschreibend eingesetzt werden kann (vgl. EuG GRUR Int. 2004, 328, 330 (Rz. 31-34) -TDI; GRUR Int. 2004, 952, 954 (Rz. 32-38) -LIMO).
  • BPatG, 12.06.2012 - 33 W (pat) 58/10

    RDM - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "RDM (Kollektivmarke)" -

    a) Auch in einem Popularverfahren ist es nämlich nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass einem Löschungsantrag eine Treuwidrigkeit nach § 242 BGB, die zum Wegfall der Antragsbefugnis führen kann, entgegengehalten wird (vgl. BGH MarkenR 2011, 267 (Nr. 16) - TSP; BGH GRUR 1997, 747 (748) - Cirkulin; LG Frankfurt am Main GRUR-RR 2009, 197 (197); BGH GRUR 2005, 1047 (1048) - OTTO, Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. § 55 Rd. 14, § 54 Rd. 4; BPatG 28 W (pat) 255/07 - dlt).

    Eine Nichtangriffsvereinbarung ist aber auch dann zu berücksichtigen, wenn ein Antragsteller als Strohmann für die aus der Vereinbarung verpflichteten Parteien einen Löschungsantrag stellt oder wenn dies besonders enge Verknüpfungen zwischen dem Antragsteller und dem Dritten nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gebieten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 54 Rd. 5; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 54 Rd. 4; vgl. BGH MarkenR 2011, 267 (Nr. 16) - TSP; BPatG 28 W (pat) 255/07 - dlt; BPatGE 48, 233 (235) - SLICK 50; LG FaM GRUR-RR 2009, 197 (197); zum Patentrecht: BGH NJW-RR 1987, 1466 (1468) - Entwässerungsanlage: Bindung der mit einer Gesellschaft geschlossenen Nichtangriffsvereinbarung auch für deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer; BGH GRUR 1963, 253 (253 f.) - Bürovorsteher).

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