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   BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 305/97   

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BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 305/97 (https://dejure.org/1998,9993)
BPatG, Entscheidung vom 15.07.1998 - 28 W (pat) 305/97 (https://dejure.org/1998,9993)
BPatG, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 28 W (pat) 305/97 (https://dejure.org/1998,9993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 3 Abs. 1 § 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3
    Markenschutz - Markenfähigkeit von Farben bzw. Farbkombinationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit einer Farbkombination

    Auszug aus BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 305/97
    Im Gegensatz zu bisherigen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 132/95 - Farbmarke - Mitt 1996, 248; 32 W (pat) 187/96 -Schwarz/Zink-gelb, BPatGE 39, 145; 32 W (pat) 79/97 - grau/magenta -, BPatGE 38, 247) ist der Senat der Auffassung, daß auch eine abstrakte Farbkombination von dieser Vorschrift umfaßt wird und neben der in diesen Entscheidungen anerkannten Aufmachungsfarbmarke Schutz genießen kann.
  • BGH, 02.10.1962 - VI ZR 253/61

    Staatskarossen

    Auszug aus BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 305/97
    Für eine solche Auslegung spricht schließlich auch, daß es erhebliche Zeit vor der Entstehung des Markengesetzes schon einen Meinungsstreit um den Schutz von Farben in abstracto oder im Rahmen einer Aufmachung gab (vgl Beier GRUR 1963, 83, 85, Studien zur Vereinheitlichung des Markenrechts; Begriff der Marke: Berichterstatter im Namen der Deutschen Landesgruppe; GRUR 1963, 490, 492 Berichte "Internationale Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz", Berliner Kongreß vom 3. bis 8. Juni 1963, Arbeitsergebnisse).
  • BPatG, 25.10.1999 - 30 W (pat) 132/95

    Unterscheidungskraft von Marken mit einer Kombination zweier bestimmter Farbtöne

    Auszug aus BPatG, 15.07.1998 - 28 W (pat) 305/97
    Im Gegensatz zu bisherigen Entscheidungen des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 132/95 - Farbmarke - Mitt 1996, 248; 32 W (pat) 187/96 -Schwarz/Zink-gelb, BPatGE 39, 145; 32 W (pat) 79/97 - grau/magenta -, BPatGE 38, 247) ist der Senat der Auffassung, daß auch eine abstrakte Farbkombination von dieser Vorschrift umfaßt wird und neben der in diesen Entscheidungen anerkannten Aufmachungsfarbmarke Schutz genießen kann.
  • BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98

    Fehlende Unterscheidungskraft bei nicht ungewöhnlicher Einfärbung der Ware in

    Im allgemeinen ist der Verkehr aber an farbliche Gestaltungen von Waren - oder zumindest ihrer Behältnisse oder Verpackungen - gewöhnt, wobei die Farbgebung, soweit sie nicht schon auf technischen, funktionalen oder praktischen Gründen beruht oder sogar vorgeschrieben ist, normalerweise dazu dient, ein ästhetisch ansprechendes Aussehen oder Design zu verleihen, auf Merkmale hinzuweisen, Teile voneinander abzusetzen oder Eigenschaften zu symbolisieren (vgl. z.B. BPatG GRUR 1999, 61, 63f unter Nr. 3 - "Aral/Blau I"; BPatGE 40, 167, 174ff - Farbe blau).

    Eine schlicht einfarbige Färbung der gesamten Ware, wie sie die Anmeldemarke wiedergibt, entbehrt weitgehend jeder gestalterischen Phantasie und ist - unabhängig von einer bestimmten Farbe oder einem bestimmten Farbton - jedenfalls dann nicht unterscheidungskräftig, wenn derartige Einfärbungen auf dem betreffenden Warengebiet nicht ungewöhnlich sind (vgl. z.B. BPatG GRUR 1998, 581, 582 - weiße Kokosflasche; BPatG GRUR 1998, 582, 583f - blaue Vierkantflasche; BPatGE 40, 167, 174ff - Farbe blau; Beschlüsse des Senats vom 19.März 1999 - 33 W(pat)173/97 - "grünes Rohr", - 33 W(pat)214/98 - "rote Oberflächenstruktur", - 33 W(pat)223/98 - "blaue Oberflächenstruktur"; BPatG MittdtschPatAnw 1999, 180, 182f - violettfarben; HABM MittdtschPatAnw 1999, 187, 189f - LIGHT GREEN).

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 24/98

    Unterscheidungskraft einer Farbmarke

    Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer Entscheidungen aus (MarkenR 1999, 32 - ARAL-Blau; GRUR 1999, 61 - ARAL/Blau I; WRP 1999, 329 - Blau/Weiß I; WRP 1999, 334 - Blau/Weiß II).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 5/98

    Anforderungen an die eindeutige graphische Darstellbarkeit einer Marke

    Von der generellen Markenfähigkeit von Farben und Farbzusammenstellungen geht auch der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer Reihe neuerer Entscheidungen aus (MarkenR 1999, 32 - ARAL-Blau; GRUR 1999, 61 - ARAL/Blau I; WRP 1999, 329 - Blau/Weiß I; WRP 1999, 334 - Blau/Weiß II).
  • BPatG, 16.08.2001 - 32 W (pat) 334/99
    Zwar ist dieser Kundenkreis bei vielen Produkten an farbliche Gestaltungen gewöhnt, wobei die Farbgebung, soweit sie nicht auf technischen, funktionalen oder praktischen Gründen beruht oder sogar vorgeschrieben ist, normalerweise dazu dient, ein ästhetisch ansprechendes Aussehen zu verleihen, auf Merkmale hinzuweisen, Teile voneinander abzusetzen oder Eigenschaften zu symbolisieren (vgl BPatGE 40, 167 - Farbe blau; HABM vom 21. Juni 2000, R0419/99-2 - Türkiser Ring).
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