Weitere Entscheidung unten: BPatG, 31.03.2010

Rechtsprechung
   BPatG, 01.12.2010 - 28 W (pat) 36/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10843
BPatG, 01.12.2010 - 28 W (pat) 36/10 (https://dejure.org/2010,10843)
BPatG, Entscheidung vom 01.12.2010 - 28 W (pat) 36/10 (https://dejure.org/2010,10843)
BPatG, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 28 W (pat) 36/10 (https://dejure.org/2010,10843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 MarkenG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG, § 91 MarkenG, § 134 PatG, § 114 ff ZPO
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Verfahrenskostenhilfe im markenrechtlichen Löschungsbeschwerdeverfahren" - Anwendbarkeit der Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO - bei Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eröffnet sich für den Beschwerdeführer ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Verfahrenskostenhilfe im markenrechtlichen Löschungsbeschwerdeverfahren" - Anwendbarkeit der Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO - bei Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eröffnet sich für den Beschwerdeführer ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Verfahrenskostenhilfe im markenrechtlichen Löschungsbeschwerdeverfahren" - Anwendbarkeit der Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO - bei Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eröffnet sich für den Beschwerdeführer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    §§ 66, 82 Abs. 1 Satz 1, 91 MarkenG; § 134 PatG; § 114 ZPO
    TSP - Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.2010 - I ZA 14/10

    Rechtsbeschwerde in Markenangelegenheiten: Anfechtbarkeit der Versagung von

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 28 W (pat) 36/10
    Mit Beschluss vom 1. Juli 2010 hat der Bundesgerichthof den Antrag des Markeninhabers vom 28. April 2010 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens mit der Begründung abgelehnt, die Rechtsbeschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg, weil sie gegen den die Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss des Bundespatentgerichts nicht zulässig sei (Aktenzeichen I ZA 14/10).

    Gegen einen die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Bundespatentgerichts ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 MarkenG nicht statthaft, da das Patentgericht darin nicht über eine Beschwerde nach § 66 MarkenG entscheidet, sondern lediglich eine Nebenentscheidung trifft (vgl. BGH GRUR 2008, 732, Rdn. 10 - Tegeler Floristik; BGH v. 1.7.2010, I ZA 14/10, Rdn. 8).

  • BGH, 14.08.2008 - I ZA 2/08

    ATOZ

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 28 W (pat) 36/10
    In diesen markenrechtlichen Verfahren vor dem Bundespatentgericht gelten nach § 82 Abs. 1 MarkenG die Vorschriften über die Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO entsprechend (BGH GRUR 2009, 88, 1. Leitsatz - ATOZ I).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dagegen in markenrechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (vgl. BGH GRUR 2009, 88, Rdn. 10 ff. - ATOZ) und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof (vgl. BGH a. a. O., Rdn. 11 - Tegeler Floristik) Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann, richtet sich diese über die Verweisungsnorm des § 82 Abs. 1 MarkenG - allein - nach den Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO über die Prozesskostenhilfe.

  • BGH, 30.04.2008 - I ZB 25/08

    Tegeler Floristik

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 28 W (pat) 36/10
    Gegen einen die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Bundespatentgerichts ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 MarkenG nicht statthaft, da das Patentgericht darin nicht über eine Beschwerde nach § 66 MarkenG entscheidet, sondern lediglich eine Nebenentscheidung trifft (vgl. BGH GRUR 2008, 732, Rdn. 10 - Tegeler Floristik; BGH v. 1.7.2010, I ZA 14/10, Rdn. 8).
  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08

    Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag

    Auszug aus BPatG, 01.12.2010 - 28 W (pat) 36/10
    Im Fall der Verweigerung der beantragten Prozesskostenhilfe steht der Partei innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist offen, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (vgl. BGH v. 20.1.2009, VIII ZA 21/08, veröffentlicht in JURIS).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZA 21/10

    Markenbeschwerdeverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verweigerung

    Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die Beschwerde als nicht eingelegt gilt (BPatG, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - 28 W(pat) 36/10, juris).
  • BPatG, 14.03.2011 - 27 W (pat) 258/09

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr in einem Verfahren

    Nachdem der Senat den Prozesskostenhilfeantrag mit dem am 12. Juni 2010 per Postzustellungsurkunde zugestellten Beschluss vom 18. April 2010 zurückgewiesen hatte, bestand für die Anmelderin die Möglichkeit, gemäß § 91 MarkenG Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr zu beantragen (ebenso BPatG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, 28 W (pat) 36/10).
  • BPatG, 13.03.2011 - 27 W (pat) 258/09

    Markenbeschwerdeverfahren - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Nachdem der Senat den Prozesskostenhilfeantrag mit dem am 12. Juni 2010 per Postzustellungsurkunde zugestellten Beschluss vom 18. April 2010 zurückgewiesen hatte, bestand für die Anmelderin die Möglichkeit, gemäß § 91 MarkenG Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr zu beantragen (ebenso BPatG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, 28 W (pat) 36/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BPatG, 31.03.2010 - 28 W (pat) 36/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,38976
BPatG, 31.03.2010 - 28 W (pat) 36/10 (https://dejure.org/2010,38976)
BPatG, Entscheidung vom 31.03.2010 - 28 W (pat) 36/10 (https://dejure.org/2010,38976)
BPatG, Entscheidung vom 31. März 2010 - 28 W (pat) 36/10 (https://dejure.org/2010,38976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,38976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 MarkenG, § 83 Abs 1 MarkenG, § 114 ZPO
    Markenbeschwerdeverfahren - Versagung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens gegen eine von der Markenabteilung angeordnete teilweise Löschung einer Marke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Versagung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens gegen eine von der Markenabteilung angeordnete teilweise Löschung einer Marke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Versagung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens gegen eine von der Markenabteilung angeordnete teilweise Löschung einer Marke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 31.03.2010 - 28 W (pat) 36/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch von denen anderer Anbieter für den Verkehr unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH MarkenR 2006, 19, 22, RdNr. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR Int. 2005, 135, RdNr. 19 - Maglite; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZA 14/10

    Rechtsbeschwerde in Markenangelegenheiten: Anfechtbarkeit der Versagung von

    Auszug aus BPatG, 31.03.2010 - 28 W (pat) 36/10
    Der Antrag des Markeninhabers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens wurde vom BGH, 1. Zivilsenat, Beschluss vom 1. Juli 2010, Az. I ZA 14/10, - mangels Aussicht auf Erfolg - abgelehnt.
  • BGH, 29.07.2009 - I ZB 83/08

    ATOZ III

    Auszug aus BPatG, 31.03.2010 - 28 W (pat) 36/10
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Verfahrenskostenhilfe im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren überhaupt gewährt werden kann (vgl. BGH GRUR 2010, 270 ff - ATOZ III; dagegen Knoll in Ströbele/Hacker 9. Auflage § 82, RdNr. 12 ff.).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 31.03.2010 - 28 W (pat) 36/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch von denen anderer Anbieter für den Verkehr unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH MarkenR 2006, 19, 22, RdNr. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR Int. 2005, 135, RdNr. 19 - Maglite; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 31.03.2010 - 28 W (pat) 36/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch von denen anderer Anbieter für den Verkehr unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH MarkenR 2006, 19, 22, RdNr. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR Int. 2005, 135, RdNr. 19 - Maglite; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht