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   BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12   

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BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12 (https://dejure.org/2014,10749)
BPatG, Entscheidung vom 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12 (https://dejure.org/2014,10749)
BPatG, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 28 W (pat) 53/12 (https://dejure.org/2014,10749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "SPORT +" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung der angemeldeten Wortmarke "SPORT +" wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse (hier: fehlende Unterscheidungskraft)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "SPORT +" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BPatG, 06.12.2006 - 32 W (pat) 99/04
    Auszug aus BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12
    Sie verweist insbesondere auf das Eintragungsverfahren zu der Marke 303 71 281 "SPORT", bei dem das DPMA die Schutzfähigkeit für die Waren "Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild" festgestellt habe, sowie auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2006 (32 W (pat) 99/04), in der das Gericht "SPORT" für die zunächst zurückgewiesene Ware "Fleischextrakte" für schutzfähig erachtet habe.

    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken, wie die von der Markeninhaberin und Beschwerdeführerin angeführte Marke 303 71 281 "SPORT" (Beschluss des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2006 - 32 W (pat) 99/04, schutzfähig für Fleischextrakte; Gegenstand des Parallelverfahrens 28 W (pat) 52/12) haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Auszug aus BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken, wie die von der Markeninhaberin und Beschwerdeführerin angeführte Marke 303 71 281 "SPORT" (Beschluss des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2006 - 32 W (pat) 99/04, schutzfähig für Fleischextrakte; Gegenstand des Parallelverfahrens 28 W (pat) 52/12) haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 52/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "SPORT" - keine

    Auszug aus BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken, wie die von der Markeninhaberin und Beschwerdeführerin angeführte Marke 303 71 281 "SPORT" (Beschluss des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2006 - 32 W (pat) 99/04, schutzfähig für Fleischextrakte; Gegenstand des Parallelverfahrens 28 W (pat) 52/12) haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken, wie die von der Markeninhaberin und Beschwerdeführerin angeführte Marke 303 71 281 "SPORT" (Beschluss des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2006 - 32 W (pat) 99/04, schutzfähig für Fleischextrakte; Gegenstand des Parallelverfahrens 28 W (pat) 52/12) haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12
    Zum anderen sind zwar etwaige Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob im gleichen Sinn zu entscheiden ist oder nicht; sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rdnr. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken, wie die von der Markeninhaberin und Beschwerdeführerin angeführte Marke 303 71 281 "SPORT" (Beschluss des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2006 - 32 W (pat) 99/04, schutzfähig für Fleischextrakte; Gegenstand des Parallelverfahrens 28 W (pat) 52/12) haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist das Verständnis der beteiligten inländischen Verkehrskreise im Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens (unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung BGH GRUR 2013, 1143 Tz. 15 - Aus Akten werden Fakten), wobei auf die Auffassung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412, Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943, 944, Rdnr. 24 - SAT 2; BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2013, 522, Rdnr. 11 - Deutschlands schönste Seiten; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BPatG, 12.05.2010 - 28 W (pat) 503/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Premium PLUS+ (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12
    Den Verbrauchern ist es seit langem als Mittel der Intensivierung einer Werbebotschaft, mit der die vorangestellte Aussage verstärkt oder besonders betont werden soll, geläufig und nach ständiger Rechtsprechung nicht unterscheidungskräftig (siehe hierzu u. a. BPatG 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS +).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 53/12
    Ungeachtet der in der mündlichen Verhandlung überreichten Rechercheergebnisse, die bereits für das Jahr 1996 die zueinander bestehende Verbindung zwischen dem Fleischverzehr und der Sportausübung belegen, setzt die Annahme fehlender Unterscheidungskraft, anders als die Beschwerdeführerin meint, nicht den Nachweis einer üblichen beschreibenden Verwendung voraus (EuGH GRUR 2004, 1027 Tz. 37, 40, 46 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2006, 229 Tz. 41 - BioID).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 566/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "CE+" - keine Unterscheidungskraft

    Ebenso zutreffend ist im genannten Beschluss ausgeführt, dass das mathematische Pluszeichen in der Werbesprache häufig als Hinweis auf ein "Mehr", also einen Vorteil oder einen Fortschritt, in quantitativer, qualitativer oder funktionaler Hinsicht benutzt wird (BPatG 25 W (pat) 136/03 - Assurance+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS +; 28 W (pat) 53/12 - SPORT +; 30 W (pat) 510/13 - CONFIG+; 30 W (pat) 71/10 - be well energy +; 29 W (pat) 8/16 - POS + Mehr als Service!; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
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