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   BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12   

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https://dejure.org/2014,32563
BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12 (https://dejure.org/2014,32563)
BPatG, Entscheidung vom 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12 (https://dejure.org/2014,32563)
BPatG, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - 28 W (pat) 548/12 (https://dejure.org/2014,32563)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "RANIS (Wort-Bild-Marke)" - geografische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanstandung der Wort- und Bildzeichens "ranis" wegen eines bestehenden Freihaltebedürfnisses und fehlender Unterscheidungskraft

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "RANIS (Wort-Bild-Marke)" - geografische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "RANIS (Wort-Bild-Marke)" - geografische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "RANIS (Wort-Bild-Marke)" - geografische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 155/99
    Auszug aus BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12
    Die Beschwerdeführerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des BPatG "Sontra" (33 W (pat) 155/99) und "Grönwohlder" (26 W (pat 19/11).

    f) An dieser Beurteilung vermögen die von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidungen anderer Senate des BPatG zu vermeintlich ähnlich gelagerten Fällen (BPatG 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; 33 W (pat) 155/99 - Sontra) nichts zu ändern, zumal die Beurteilung der Schutzfähigkeit von geografischen Herkunftsangaben von vielen Faktoren abhängt und die zu treffende Prognoseentscheidung in jedem Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann.

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass an den erforderlichen "Überschuss" umso größere Anforderungen zu stellen sind, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12
    Dabei ist die Eintragung nicht nur zu versagen, wenn die Ortsangabe für die betroffene Produktgruppe bereits bekannt ist, sondern es ist im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose unter Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklungen zu untersuchen, ob eine beschreibende Verwendung vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist (EuGH, a. a. O. Rdnr. 31-34 - Chiemsee; BGH, GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG GRUR 2009, 491, 494f. - Vierlinden; a. a. O. - STUBENGASSE MÜNSTER).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276, 277 Rdnr. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Auszug aus BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276, 277 Rdnr. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276, 277 Rdnr. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BPatG, 28.10.2008 - 33 W (pat) 105/06

    Vierlinden

    Auszug aus BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12
    Dabei ist die Eintragung nicht nur zu versagen, wenn die Ortsangabe für die betroffene Produktgruppe bereits bekannt ist, sondern es ist im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose unter Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklungen zu untersuchen, ob eine beschreibende Verwendung vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist (EuGH, a. a. O. Rdnr. 31-34 - Chiemsee; BGH, GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG GRUR 2009, 491, 494f. - Vierlinden; a. a. O. - STUBENGASSE MÜNSTER).
  • BPatG, 07.12.2010 - 33 W (pat) 47/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "STUBENGASSE MÜNSTER (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12
    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass entgegen streng grammatikalischen Regeln auf Attribute wie "aus" oder "in" verzichtet wird, da der Verkehr daran gewöhnt ist, in Adressen und im Wirtschaftsverkehr durch verkürzte und knappe Nennung von Ortsangaben auf einen geografischen Herkunftsort hingewiesen zu werden (BPatG GRUR 2011, 918, 919 - STUBENGASSE MÜNSTER).
  • BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grönwohlder (Wort-Bild-Marke)" - geographische

    Auszug aus BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12
    f) An dieser Beurteilung vermögen die von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidungen anderer Senate des BPatG zu vermeintlich ähnlich gelagerten Fällen (BPatG 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; 33 W (pat) 155/99 - Sontra) nichts zu ändern, zumal die Beurteilung der Schutzfähigkeit von geografischen Herkunftsangaben von vielen Faktoren abhängt und die zu treffende Prognoseentscheidung in jedem Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BPatG, 23.07.2019 - 28 W (pat) 531/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "GLYNGØRE (IR-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis -

    Die Regelung verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdnr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 680, Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; BPatG, Beschluss vom 24. Oktober 2018, 28 W (pat) 548/12 - RANIS; Beschluss vom 9. März 2017, 28 W 41/15 - AUERBACH).

    Eine schutzunfähige geografische Angabe liegt deswegen auch dann vor, wenn eine realitätsbezogene Prognose unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Entwicklungen die Annahme zulässt, dass zukünftig vernünftigerweise eine beschreibende Verwendung in Verbindung mit den in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen in Betracht kommt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdnr. 31 ff. - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; BPatG GRUR 2000, 149 - WALLIS; BPatG, Beschluss vom 24. Oktober 2018, 28 W (pat) 548/12 - RANIS; Beschluss vom 9. März 2017, 28 W (pat) 41/15 - AUERBACH).

    Abweichend zur früheren deutschen Rechtsprechung besteht eine Vermutung dafür, dass eine Ortsbezeichnung als geografische Herkunftsangabe dienen kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdnr. 29 ff. - CHIEMSEE; BPatG GRUR 2000, 149, 150 - Wallis; BPatG, Beschluss vom 24. Oktober 2018, 28 W (pat) 548/12 - RANIS; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 440 und 448).

  • BPatG, 04.04.2019 - 30 W (pat) 549/17
    Soweit die Anmelderin auf (vermeintlich) vergleichbare Voreintragungen verweist, ist zunächst anzumerken, dass den Eintragungen auch eine Reihe von Zurückweisungen von geographischen Herkunftsangaben gegenüberstehen (vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 1051 - Cloppenburg, BPatG 25 W (pat) 98/14 - MITO; 28 W (pat) 548/12 - Ranis; 26 W (pat) 4/12 - Viareggio; jeweils veröffentlicht auf der Internetseite des BPatG).
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