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   BPatG, 03.08.2011 - 28 W (pat) 59/10   

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https://dejure.org/2011,26282
BPatG, 03.08.2011 - 28 W (pat) 59/10 (https://dejure.org/2011,26282)
BPatG, Entscheidung vom 03.08.2011 - 28 W (pat) 59/10 (https://dejure.org/2011,26282)
BPatG, Entscheidung vom 03. August 2011 - 28 W (pat) 59/10 (https://dejure.org/2011,26282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 MarkenG, § 43 MarkenG, § 269 Abs 3 ZPO, § 80 Abs 1 InsO
    Markenbeschwerdeverfahren - "Schneider/Schneider [Widerspruchsmarke zu 1)]/Schneider [Widerspruchsmarke zu 2)]/schneider fahrkomfort [Widerspruchsmarke zu 3)/Gemeinschaftsmarke]" - Rücknahme der Widersprüche der Widersprechenden zu 1) und 2) - Wirkungslosigkeit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung und Eintragung der Marke "Schneider Fahrkomfort" bei Rücknahme des Widerspruchs und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schneider/Schneider [Widerspruchsmarke zu 1)]/Schneider [Widerspruchsmarke zu 2)]/schneider fahrkomfort [Widerspruchsmarke zu 3)/Gemeinschaftsmarke]" - Rücknahme der Widersprüche der Widersprechenden zu 1) und 2) - Wirkungslosigkeit der ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schneider/Schneider [Widerspruchsmarke zu 1)]/Schneider [Widerspruchsmarke zu 2)]/schneider fahrkomfort [Widerspruchsmarke zu 3)/Gemeinschaftsmarke]" - Rücknahme der Widersprüche der Widersprechenden zu 1) und 2) - Wirkungslosigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2012, 291
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 21.05.2007 - 27 W (pat) 37/06
    Auszug aus BPatG, 03.08.2011 - 28 W (pat) 59/10
    Eine hiervon abweichende Sicht ist auch für markenrechtliche Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nicht veranlasst (vgl. BPatG GRUR 2008, 364, 365 - Zustellung an Verfahrensbevollmächtigten ); dem entspricht auch die Praxis des Deutschen Patent- und Markenamtes (vgl. MittDPMA Nr. 20/08, BlPMZ 2008, 213), so dass die Markenstelle zutreffend trotz der Insolvenz der ursprünglichen Inhaberin der Widerspruchsmarke zu 3) über deren Erinnerung gegen die Zurückweisung ihres Widerspruchs gegen die Eintragung der angegriffenen Marke entscheiden durfte.
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 118/94

    2Aufreißdeckel"; Unterbrechung des Nichtigkeitsverfahrens durch Eröffnung des

    Auszug aus BPatG, 03.08.2011 - 28 W (pat) 59/10
    Denn anders als das mit Einspruch oder Einspruchsbeschwerde gegen die Patenterteilung geltend gemachte Verfahrensrecht (vgl. BPatGE 40, 227, 228 - Konkurs I ) und die verfahrensrechtliche Stellung als Nichtigkeitskläger in der patentrechtlichen Nichtigkeitsklage (vgl. BGH GRUR 1995, 394 - Aufreißdeckel ) fällt das Widerspruchsrecht nach § 42 MarkenG, welches nur dem Inhaber der Widerspruchsmarke zusteht und bei dem es sich daher um ein unpfändbares unselbständiges Nebenrecht i. S. d. § 857 ZPO handelt (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 857 Rn. 7; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 857 Rn. 3), nicht in die Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Satz 1 InsO), so dass das Widerspruchsverfahren nicht, wie von § 240 ZPO für eine Unterbrechung vorausgesetzt wird, die Insolvenzmasse betrifft (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 240 Rn. 8).
  • BPatG, 23.09.1998 - 19 W (pat) 31/96

    Patent[einspruchs-]beschwerdeverfahren - Unterbrechung durch Konkurs, Verzögerung

    Auszug aus BPatG, 03.08.2011 - 28 W (pat) 59/10
    Denn anders als das mit Einspruch oder Einspruchsbeschwerde gegen die Patenterteilung geltend gemachte Verfahrensrecht (vgl. BPatGE 40, 227, 228 - Konkurs I ) und die verfahrensrechtliche Stellung als Nichtigkeitskläger in der patentrechtlichen Nichtigkeitsklage (vgl. BGH GRUR 1995, 394 - Aufreißdeckel ) fällt das Widerspruchsrecht nach § 42 MarkenG, welches nur dem Inhaber der Widerspruchsmarke zusteht und bei dem es sich daher um ein unpfändbares unselbständiges Nebenrecht i. S. d. § 857 ZPO handelt (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 857 Rn. 7; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 857 Rn. 3), nicht in die Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Satz 1 InsO), so dass das Widerspruchsverfahren nicht, wie von § 240 ZPO für eine Unterbrechung vorausgesetzt wird, die Insolvenzmasse betrifft (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 240 Rn. 8).
  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 114/17

    Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen Formmarke für Kaffeekapseln nach Ablauf

    (2) In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird die Anwendung des § 240 ZPO im markenrechtlichen Löschungsverfahren weitgehend bejaht (vgl. BPatG, Beschluss vom 31. März 2004 - 28 W (pat) 116/02, juris Rn. 6; Beschluss vom 21. März 2005 - 30 W (pat) 141/03, juris Rn. 10; Beschluss vom 10. März 2009 - 27 W (pat) 78/09, juris Rn. 16; Beschluss vom 24. Januar 2011 - 27 W (pat) 77/09, juris Rn. 41; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 30 W (pat) 28/15, juris Rn. 21 bis 26, mwN; aA BPatG, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 27 W (pat) 37/06, GRUR 2008, 364, 365 [juris Rn. 21]; Beschluss vom 3. August 2011 - 28 W (pat) 59/10, NZI 2012, 291, 292 [juris Rn. 49]; vgl. hierzu auch die Nachweise bei Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 42 Rn. 71; zur Wirkung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers eines Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens BPatG, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 W (pat) 447/99, juris Rn. 9).
  • BPatG, 03.05.2018 - 30 W (pat) 28/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unterbrechung des patentamtlichen

    c) Daher führte vorliegend die Eröffnung des inländischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Markeninhaberin mit Wirkung vom 10. Dezember 2013 zu einer Unterbrechung des Widerspruchsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO (so die ganz überwiegende Meinung: vgl. etwa BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 116/02 - Thunderbike/Thunder Bird; 25 W (pat) 136/02 - match media/PARIS-MATCH; 29 W (pat) 178/02 - pacbell/BELL; 33 W (pat) 453/02 - VILLABIT; 30 W (pat) 141/03; 26 W (pat) 340/03 - PROMACON/PROMAXON; 32 W (pat) 17/06 - Space Park/Space Park; BPatG, Beschluss vom 10. März 2009, 27 W (pat) 78/09; BPatG, Beschluss vom 24. Januar 2011, 27 W (pat) 77/09; BPatG, Beschluss vom 23. Januar 2013, 26 W (pat) 554/10 - TelDaKom/TelDaFax; vgl. ferner Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 42 Rn. 71; Cranshaw, jurisPR-InsR 2/2009 Anm 2; Kraßer/ Neuburger, GRUR 2010, 588, 590 f.; abw (ohne nähere Begründung) BPatG GRUR 2008, 364, 365 - Zustellung an Verfahrensbevollmächtigten des Insolvenzverwalters; BPatG 28 W (pat) 59/10 = NZI 2012, 291, 292).
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