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   BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07   

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BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07 (https://dejure.org/2007,33428)
BPatG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07 (https://dejure.org/2007,33428)
BPatG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 28 W (pat) 80/07 (https://dejure.org/2007,33428)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07
    Keine Unterscheidungskraft in diesem Sinne besitzen vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Bedeutungsgehalt oder eine Werbeaussage allgemeiner Art zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rdn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850 ff., Rdn. 19 - FUSSBALL WM 2006).

    Stattdessen hat der EuGH wiederholt die Unverzichtbarkeit einer strengen und umfassenden Prüfung der absoluten Schutzhindernisse hervorgehoben (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1030, Rdn. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; EuGH GRUR 2004, 674, 680 Rdn. 123 Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 604, 607, Rdn. 52 ff. - Libertel).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07
    Der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderte Nachweis der konkreten Unterscheidungskraft (vgl. EuGH MarkenR 2007, 437, Rdn. 34 - Rot-weiße, rechteckige Tablette; GRUR Int. 2004, 631, 633 f., Rdn. 38 - Dreidimensionale Tablettenform I; MarkenR 2006, 19, 21, Rdn. 28 Standbeutel; sowie das Urteil vom 25. Oktober 2007 in der Rechtssache C238/06, Rdn. 80 - Form einer Kunststoffflasche, veröffentlicht unter http://curia.europa.eu) konnte im vorliegenden Fall somit nicht erbracht werden.

    Bei dieser Sachlage widerspricht es dem Allgemeininteresse, die angemeldete Marke durch ihre Eintragung ins Register zugunsten der Anmelderin zu monopolisieren und der Verwendung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (EuGH GRUR Int 2004, 631, 634, Rdn. 48 - Dreidimensionale Tablettenform I).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07
    Die Herkunftsfunktion der Marke muss dabei aus der Sicht der angesprochenen Verbraucher stets im Vordergrund stehen, während weitere mögliche Funktionen - wie etwa eine Werbefunktion - daneben nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 35 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

    Stattdessen hat der EuGH wiederholt die Unverzichtbarkeit einer strengen und umfassenden Prüfung der absoluten Schutzhindernisse hervorgehoben (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1030, Rdn. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; EuGH GRUR 2004, 674, 680 Rdn. 123 Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 604, 607, Rdn. 52 ff. - Libertel).

  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung die Eignung einer Marke, die von der Anmeldung umfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH MarkenR 2007, 437, Rdn. 34 - Rot-weiße, rechteckige Tablette; BGH WRP 2008, 107, Rdn. 23 - Fronthaube).

    Der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderte Nachweis der konkreten Unterscheidungskraft (vgl. EuGH MarkenR 2007, 437, Rdn. 34 - Rot-weiße, rechteckige Tablette; GRUR Int. 2004, 631, 633 f., Rdn. 38 - Dreidimensionale Tablettenform I; MarkenR 2006, 19, 21, Rdn. 28 Standbeutel; sowie das Urteil vom 25. Oktober 2007 in der Rechtssache C238/06, Rdn. 80 - Form einer Kunststoffflasche, veröffentlicht unter http://curia.europa.eu) konnte im vorliegenden Fall somit nicht erbracht werden.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07
    Keine Unterscheidungskraft in diesem Sinne besitzen vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Bedeutungsgehalt oder eine Werbeaussage allgemeiner Art zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rdn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850 ff., Rdn. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 25.01.2005 - 24 W (pat) 87/04
    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07
    In der von der Anmelderin zitierten Entscheidung "prima SUN" des Bundespatentgerichts (BPatG 24 W (pat) 087/04, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM) war ebenfalls festgestellt worden, dass sich dem Verkehr ein beschreibender Begriffsgehalt der Marke dem Verkehr nicht unmittelbar erschließen könne, da es sich bei dem Wortbestandteil "sun" um kein fachspezifisches Synonym handelte.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07
    Stattdessen hat der EuGH wiederholt die Unverzichtbarkeit einer strengen und umfassenden Prüfung der absoluten Schutzhindernisse hervorgehoben (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1030, Rdn. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; EuGH GRUR 2004, 674, 680 Rdn. 123 Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 604, 607, Rdn. 52 ff. - Libertel).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung die Eignung einer Marke, die von der Anmeldung umfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH MarkenR 2007, 437, Rdn. 34 - Rot-weiße, rechteckige Tablette; BGH WRP 2008, 107, Rdn. 23 - Fronthaube).
  • BPatG, 16.11.2004 - 24 W (pat) 256/03
    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07
    Dies umso weniger, als dem typischen, dem markenrechtlichen Leitbild entsprechenden Verbraucher bewusst ist, dass eine gewisse begriffliche Unbestimmtheit von Sachaussagen durchaus gewollt sein kann, um einen weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogenen Eigenschaften erfassen zu können, ohne diese im einzelnen benennen zu müssen (BPatG 24 W (pat) 256/03 - Tabakwelt, zusammenfassend auf PAVIS veröffentlicht).
  • BPatG, 03.05.2005 - 27 W (pat) 165/04
    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 28 W (pat) 80/07
    Bei dem ersten Bestandteil "3D" der angemeldeten Marke handelt es sich um ein im deutschen und englischen Sprachraum gebräuchliches Kürzel für das Adjektiv "dreidimensional" (vgl. BPatG 27 W (pat) 165/04 - T-3D / T-D1; sowie HABM R0366/04 3D-Panorama, beide Entscheidungen veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

  • EuG, 14.04.2005 - T-260/03

    Celltech / HABM (CELLTECH) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke CELLTECH - Absolute

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

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