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   BPatG, 12.07.2010 - 28 W (pat) 83/09   

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https://dejure.org/2010,13104
BPatG, 12.07.2010 - 28 W (pat) 83/09 (https://dejure.org/2010,13104)
BPatG, Entscheidung vom 12.07.2010 - 28 W (pat) 83/09 (https://dejure.org/2010,13104)
BPatG, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 28 W (pat) 83/09 (https://dejure.org/2010,13104)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Dynamic" - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Kein Markenschutz für "Dynamic"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dynamic" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dynamic" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Keine Eintragung des Begriffs "Dynamic” als Marke, da merkmalsbeschreibend und somit freihaltungsbedürftig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zeichenfolge Dynamic gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht als Marke eintragbar

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Dynamic" als Marke nicht für Bereich Baumaterial eintragbar

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Das Wort "Dynamic" ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.07.2010 - 28 W (pat) 83/09
    Angaben oder Zeichen, wie das englische Wort "Dynamic", sind nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie dazu dienen können, im Verkehr relevante Produktmerkmale zu beschreiben (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 35, 36 - BIOMILD; BGH GRUR 2008, 900, Rdn. 12 - SPA II, m. w. N.).

    Ausgeschlossen sind insoweit auch Angaben, die zwar in der jeweils einschlägigen Fachterminologie noch nicht nachweisbar sind, deren beschreibender Aussagegehalt aber so eindeutig und unmissverständlich hervortritt, dass sie zur Produktbeschreibung dienen können (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 35, 36 - BIOMILD; sowie Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 335 m. w. N.).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 12.07.2010 - 28 W (pat) 83/09
    Die mit einer - wie im vorliegenden Fall - allgemein gehaltenen Umschreibung als " dynamisch " verbundene begriffliche Unbestimmtheit steht der Annahme einer beschreibenden Sachangabe somit nicht entgegen (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 952, Rdn. 15 - DeutschlandCard ).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 12.07.2010 - 28 W (pat) 83/09
    Auch wenn es für die Annahme eines Freihaltungsbedürfnisses i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keineswegs entscheidend ist, ob eine Angabe bereits tatsächlich beschreibend genutzt wird (vgl. EuGH MarkenR 2010, 85, 89, Rdn. 52, 56 - Prana Haus; EuGH GRUR 1999, 723, 726, Rdn. 37 - Chiemsee), spricht deshalb die Nachweisbarkeit einer solchen Verwendung eindeutig für ein schutzwürdiges Interesse der Wettbewerber an ihrer freien Verwendbarkeit.
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 12.07.2010 - 28 W (pat) 83/09
    Angaben oder Zeichen, wie das englische Wort "Dynamic", sind nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie dazu dienen können, im Verkehr relevante Produktmerkmale zu beschreiben (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 35, 36 - BIOMILD; BGH GRUR 2008, 900, Rdn. 12 - SPA II, m. w. N.).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 12.07.2010 - 28 W (pat) 83/09
    Aus diesem Grund erübrigt sich auch eine Auseinandersetzung mit der von der Anmelderin besonders hervorgehobenen Entscheidung "Vorsprung durch Technik" (vgl. EuGH GRUR 2010, 228) und dessen Ausführungen zu den maßgeblichen Kriterien für die Prüfung der Unterscheidungskraft von Marken, die aus Werbeslogans bestehen.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 12.07.2010 - 28 W (pat) 83/09
    Insoweit sind nicht nur die allgemeinen Endverbraucher, sondern stets auch die am Handel mit den fraglichen Waren beteiligten Fachkreise zu berücksichtigen, die über besonders qualifizierte Sprachkenntnisse verfügen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 24, 26, 32 - Matratzen Concord/Hukla).
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