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   EuGH, 04.10.1979 - 28/79   

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https://dejure.org/1979,8051
EuGH, 04.10.1979 - 28/79 (https://dejure.org/1979,8051)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1979 - 28/79 (https://dejure.org/1979,8051)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1979 - 28/79 (https://dejure.org/1979,8051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattungszahlungen für die Bauindustrie ; Anspruch auf Schadensersatz ; Gemeinsame Marktorganisation für Getreide ; Erzeugung von Grobgrieß und Feingrieß aus Mais

  • Judicialis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-557/12

    KONE u.a. - Wettbewerb - Kartellrecht - Private Durchsetzung -

    21 - Grundlegend dazu Urteil vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat (64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Slg. 1979, 3091, Rn. 21): "mit hinreichender Unmittelbarkeit"; vgl. außerdem Urteile vom 30. April 2009, CAS Succhi di Frutta/Kommission (C-497/06 P, Rn. 67), und vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission (C-419/08 P, Slg. 2010, I-2259, Rn. 53).
  • EuG, 25.11.2014 - T-384/11

    Safa Nicu Sepahan / Rat

    Was schließlich die Voraussetzung des Bestehens eines Kausalzusammenhangs zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden angeht, muss Letzterer die unmittelbare Folge des behaupteten Verhaltens sein, und dies muss die entscheidende Ursache für den entstandenen Schaden sein, wohingegen keine Verpflichtung zum Ersatz jeder auch noch so entfernten nachteiligen Folge einer rechtswidrigen Situation besteht (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Slg, EU:C:1979:223, Rn. 21, und vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission, T-279/03, Slg, EU:T:2006:121, Rn. 130 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuG, 07.06.2017 - T-673/15

    Guardian Europe / Europäische Union - Außervertragliche Haftung - Vertretung der

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung bezieht sich die von Art. 340 Abs. 2 AEUV aufgestellte Voraussetzung des Kausalzusammenhangs darauf, dass ein hinreichend unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Organe und dem Schaden besteht (Urteile vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, C-419/08 P, EU:C:2010:147, Rn. 53, und vom 14. Dezember 2005, Beamglow/Parlament u. a., T-383/00, EU:T:2005:453, Rn. 193, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, EU:C:1979:223, Rn. 21).
  • EuG, 01.02.2017 - T-479/14

    Kendrion / Europäische Union - Außervertragliche Haftung - Genauigkeit der

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung bezieht sich die von Art. 340 Abs. 2 AEUV aufgestellte Voraussetzung des Kausalzusammenhangs darauf, dass ein hinreichend unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Organe und dem Schaden besteht (Urteile vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, C-419/08 P, EU:C:2010:147, Rn. 53, und vom 14. Dezember 2005, Beamglow/Parlament u. a., T-383/00, EU:T:2005:453, Rn. 193, vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, EU:C:1979:223, Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93

    Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen

    Urteil vom 25. Mai 1978 (HNL/Rat und Kommission, zitiert in Fußnote 66, Randnr. 7), Urteil vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79 (Dumortier Frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 11) und Urteil vom 6. Dezember 1984 in der Rechtssache 59/83 (Biovilac/EWG, Slg. 1984, 4057, Randnrn. 27 bis 30).
  • EuG, 18.09.2014 - T-168/12

    Das Gericht weist die Schadensersatzklage von Herrn Georgias, Vizeminister der

    Der geltend gemachte Schaden muss sich mit hinreichender Unmittelbarkeit aus dem gerügten Verhalten ergeben, wobei dieses Verhalten der ausschlaggebende Grund für den Schaden sein muss, während keine Verpflichtung zu Schadensersatz für jede noch so entfernte nachteilige Folge einer rechtswidrigen Situation besteht (Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Slg. 1979, 3091, Rn. 21; vgl. Urteil Galileo International Technology u. a./Kommission, oben in Rn. 24 angeführt, Rn. 130 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   EuGH, 19.05.1982 - 28/79   

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EuGH, Entscheidung vom 19.05.1982 - 28/79 (https://dejure.org/1982,13927)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - 28/79 (https://dejure.org/1982,13927)
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Verfahrensgang

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   FG Bremen, 27.07.1979 - I 28/79   

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FG Bremen, 27.07.1979 - I 28/79 (https://dejure.org/1979,13641)
FG Bremen, Entscheidung vom 27.07.1979 - I 28/79 (https://dejure.org/1979,13641)
FG Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 1979 - I 28/79 (https://dejure.org/1979,13641)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 25.04.1980 - V 28/79   

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FG Hamburg, 25.04.1980 - V 28/79 (https://dejure.org/1980,18338)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.1980 - V 28/79 (https://dejure.org/1980,18338)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 1980 - V 28/79 (https://dejure.org/1980,18338)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 18.03.1988 - VI R 122/82

    Telefonkosten als Mehraufwendungen durch eine doppelte Haushaltsführung im Sinne

    Es sei daher der Auffassung des FG Hamburg (Urteil vom 25. April 1980 V 28/79, Entscheidungen der Finanzgerichte 1980, 436) zu folgen, nach der Gebühren für Telefongespräche privaten Inhalts im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nicht als Werbungskosten abzugsfähig seien.
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