Weitere Entscheidung unten: FG Thüringen, 13.02.1997

Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 20.02.1997 - VerfGH 24/96, VerfGH 25/96, VerfGH 26/96, VerfGH 27/96, VerfGH 28/96, VerfGH 29/96, VerfGH 30/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10287
VerfGH Thüringen, 20.02.1997 - VerfGH 24/96, VerfGH 25/96, VerfGH 26/96, VerfGH 27/96, VerfGH 28/96, VerfGH 29/96, VerfGH 30/96 (https://dejure.org/1997,10287)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 20.02.1997 - VerfGH 24/96, VerfGH 25/96, VerfGH 26/96, VerfGH 27/96, VerfGH 28/96, VerfGH 29/96, VerfGH 30/96 (https://dejure.org/1997,10287)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - VerfGH 24/96, VerfGH 25/96, VerfGH 26/96, VerfGH 27/96, VerfGH 28/96, VerfGH 29/96, VerfGH 30/96 (https://dejure.org/1997,10287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,10287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVerf Art 91 Abs 1; ThürVerfGHG § 26; ThürGNGG § 18 Abs 1; ThürGNGG § 39 Abs 1; ThürGNGG § 41 Satz 1; ThürGNGG § 41 Satz 2; ThürKO § 45; ThürKO § 46 Abs 1 Satz 4
    Einstweilige Anordnung; Gemeindeneugliederungsgesetz; kommunales Selbstverwaltungsrecht; Gestaltungshoheit des Gesetzgebers; Gebietsänderungen; öffentliches Wohl; Verwaltungsgemeinschaft "Tanna"; Drei-Stufen-Modell; Gebietsalternativen; Gleichbehandlungsgebot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 20.02.1997 - VerfGH 24/96
    Aus der Auflösung der Verwaltungsgemeinschaften, an denen die Antragstellerinnen beteiligt seien, könne sich bereits im Ansatz ein erheblicher Nachteil, der den Erlaß einer einstweiligen Anordnung notwendig mache, nicht ergeben (BVerfGE 91, 70, 81).

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch ein Verfassungsgericht ist regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen, was insbesondere dann gilt, wenn die Suspendierung eines Gesetzes in Rede steht (vgl. BVerfGE 82, 310, 312 f.; 91, 70, 75; st. Rspr.).

    Ist das einstweilige Anordnungsverfahren, wie hier, einer Verfassungsbeschwerde zugeordnet, die nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, so kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der Verfassungsgerichtshof anschließt, auf eine Abwägung der Folgen an, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70, 75).

    Dabei ist von entscheidender Bedeutung, ob für den Fall, daß sich die angegriffenen Vorschriften als verfassungswidrig erweisen, ohne die begehrte einstweilige Anordnung ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Schaden eintritt oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten wieder ausräumbare vollendete Tatsachen geschaffen werden; eine - auch mit Hilfe entsprechender verfassungsgerichtlicher Anordnungen ggf. offenzuhaltende - Möglichkeit, den vorherigen Zustand mit zumutbarem Aufwand wiederherzustellen, reduziert die Schwere des Nachteils, der infolge der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zu befürchten ist (vgl. BVerfGE 91, 70, 77).

    Gegenüber kommunalen Neugliederungsgesetzen ist daher vorrangig zu prüfen, ob unterhalb der Schwelle einer generellen Vollzugsaussetzung gewisse Anordnungen zur Sicherung einer eventuellen Rückabwicklung erforderlich erscheinen (vgl. BVerfGE 91, 70, 76).

    Die besonderen Erwägungen, die insoweit im Falle einer sogenannten Rück- Neugliederung anzustellen sind (dazu vgl. BVerfGE 82, 310, 314; 91, 70, 77 f.), haben hier außer Betracht zu bleiben.

    erstmalige Neugliederung, der gegenüber auch die spezifische Situation der Gemeinden in den neuen Bundesländern keinen Anlaß für eine vom Regelfall abweichende Beurteilung bietet (BVerfGE 91, 70, 78; ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O., S. 31 f.).

    Für den Fall, daß bei Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung die angeordnete Neugliederung im Raum Tanna nach relativ kurzer Zeit wieder rückgängig gemacht würde, besteht kein Anlaß zu zweifeln, daß nicht nur die ursprüngliche örtliche Gemeinschaft, für deren Bestand die Antragstellerinnen vor Gericht gezogen sind, sondern auch das Wiederaufleben einer Verwaltungsgemeinschaft "Tanna" von der Bevölkerung wieder angenommen wird (vgl. BVerfGE 91, 70, 78).

    Allerdings erscheint es zum Schutz der örtlichen Identität (dazu vgl. BVerfGE 91, 70, 78 f.) geboten, die durch §§ 41 Satz 1 und 2 ThürGNGG, 45 Abs. 8 ThürKO bewirkte Einführung der Ortschaftsverfassung für die Gebiete der Antragstellerinnen ggf. über den gesetzlich festgelegten Zeitpunkt hinaus bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der Antragstellerinnen zu erstrecken.

    Die Einhaltung der Anordnungen werden die Kommunalaufsichtsbehörden zu überwachen haben (zum Ganzen vgl. BVerfGE 91, 70, 81 f.).

  • VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 20.02.1997 - VerfGH 24/96
    Selbstverwaltungsgarantie, daß Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nur nach einer Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 - Umdr.

    Der Verfassungsgerichtshof wird - vornehmlich auf der dritten Stufe des von ihm angewandten Drei-Stufen-Modells zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung kommunaler Neugliederungsmaßnahmen des Gesetzgebers (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O., S. 33) - zu prüfen haben, ob den angegriffenen gesetzlichen Bestimmungen eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende gesetzgeberische Abwägung zugrunde liegt.

    Dabei wird insbesondere der Frage nachzugehen sein, ob der Gesetzgeber zur Neugliederung in dem gebotenen Umfang Alternativen in gebietlicher Hinsicht erwogen hat (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O., S. 41) und ob er von der Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft im Raum Tanna - ggf. unter Berücksichtigung der Ausnahmemöglichkeit gemäß § 46 Abs. 2 Satz 4 ThürKO - aus Gründen abgesehen hat, die von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden sind.

    erstmalige Neugliederung, der gegenüber auch die spezifische Situation der Gemeinden in den neuen Bundesländern keinen Anlaß für eine vom Regelfall abweichende Beurteilung bietet (BVerfGE 91, 70, 78; ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O., S. 31 f.).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 20.02.1997 - VerfGH 24/96
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch ein Verfassungsgericht ist regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen, was insbesondere dann gilt, wenn die Suspendierung eines Gesetzes in Rede steht (vgl. BVerfGE 82, 310, 312 f.; 91, 70, 75; st. Rspr.).

    Von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darf der Verfassungsgerichtshof nur mit großer Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 82, 310, 313).

    Die besonderen Erwägungen, die insoweit im Falle einer sogenannten Rück- Neugliederung anzustellen sind (dazu vgl. BVerfGE 82, 310, 314; 91, 70, 77 f.), haben hier außer Betracht zu bleiben.

  • VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05

    Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verwendung eines

    Insoweit enthält Art. 15 Abs. 2 VvB einen strengen Gesetzesvorbehalt, der die Strafgerichte auf die Rechtsanwendung beschränkt (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 27/96 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 73, 206 ; 87, 209 ; 92, 1 ).

    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 27/96 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 73, 206 ; 87, 209 ; 92, 1 ).

  • VerfGH Thüringen, 18.09.1998 - VerfGH 1/97

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Gemeindeneugliederung;

    Hält der Gesetzgeber im Rahmen einer landesweiten kommunalen Neugliederung Gliederungsalternativen bereit, die unterschiedlich stark in das kommunale Selbstverwaltungsrecht betroffener Gemeinden eingreifen, so muß der Anwendung dieser Alternativen auf die einzelnen 41 Neugliederungsfälle daher grundsätzlich eine sachgerechte, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots umzusetzende Konzeption zugrunde liegen (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 20. Februar 1997 - VerfGH 24/96 bis 30/96 - Tanna - ThürVBl. 1997, 157 = LKV 1997, 412).

    Die vom Verfassungsgerichtshof erlassene "Wohlverhaltensanordnung" (vgl. dazu BVerfGE 91, 70, 81 f.; ThürVerfGH, Urteil vom 19. Februar 1997 - VerfGH 24/96 bis 30/96 - LKV 1997, 412 = ThürVBl. 1997, 157) soll sicherstellen, daß die Beschwerdeführerin zu 1. durch die weitere Verwaltungstätigkeit der neugebildeten Einheitsgemeinde nicht in wichtigen Angelegenheiten präjudiziert wird und daß die Rückabwicklung der erfolgreich angegriffenen Neugliederungsmaßnahme nicht durch weitere organisatorische Maßnahmen dieser Gemeinde zusätzlich erschwert wird.

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2001 - VerfGH 20/00

    Voraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtliche Anforderungen an

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LSG Hessen, 28.11.2007 - L 6/7 KA 624/03

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verordnung von physikalisch-therapeutischen

    Auch das BSG hat dies grundsätzlich bestätigt und hiervon nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen eine Ausnahme gemacht: Nur wenn bereits im Verwaltungsverfahren der Prüfgremien geltend gemacht worden ist, dass die Zusammenstellung der Abrechnungsgrundlagen, welche dem Regress zu Grunde gelegt worden waren, fehlerhaft sind und der Nachweis der Fehlerhaftigkeit in einer Größenordnung von +/- 5 % gelingt, wird der Einzelnachweis der tatsächlich entstandenen und als unwirtschaftlich zu qualifizierenden Mehrkosten unverzichtbar und sind gegebenenfalls auch die in maschinenlesbaren Form aufbereiteten Daten vom Beklagten selbst zu prüfen und auszuwerten (anders der 4. Senat des Hess. LSG, der generell die Vorlage sämtlicher Verordnungsblätter bei den Prüfgremien bzw. mindestens der maschinenlesbaren Verzeichnisse aller Krankenkassen für erforderlich hält; vgl. z.B. Urteil vom 23. Mai 2007 - L 4 KA 31/06 - Revision vom BSG zugelassen zum Az.: B 6 KA 38/07 B und anhängig beim BSG; vgl. im Übrigen die Urteile des 4. Senats des Hess. LSG vom 25. April 2007 - L 4 KA 34/06 - = BSG - B 6 KA 36/07 B - und vom 23. Mai 2007 - L 4 KA 25/96 - = BSG - B 6 KA 39/97 B -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 B 640/03

    Aufgelöste Universität-Gesamthochschule Essen kann Bestellung eines

    VerfGH, Beschlüsse vom 20.2.1997 - 24-30/96 -, LKV 1997, 412, sowie vom 19.2.1997 - 31/96 -, ThürVBl.
  • VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21

    Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren zur unterbliebenen Anpassung des

    Dies gilt mit Rücksicht auf den Grundsatz der Gewaltenteilung insbesondere dann, wenn die Suspendierung eines Gesetzes in Rede steht (st. Rspr., z. B. ThürVerfGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - VerfGH 24/96 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 24. Juni 2020.
  • VerfGH Thüringen, 21.12.2018 - VerfGH 32/18

    Entscheidung über Antrag des Wartburgkreises auf Erlass einer einstweiligen

    Zwar ermöglicht das Verfahren nach § 26 Abs. 1 VerfGH nur vorläufigen, aber keinen vorbeugenden Rechtsschutz (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - VerfGH 24/96, VerfGH 30/96 -, LVerfGE 6, 373 [377] = juris Rn. 10).
  • VerfGH Thüringen, 06.03.2013 - VerfGH 25/12

    Versagung einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Außervollzugsetzung von

    Auch setzt ein zulässiger Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nicht voraus, dass das Hauptsacheverfahren bereits anhängig gemacht wurde (ThürVerfGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - VerfGH 24/96 bis VerfGH 30/96, = LVerfGE 6, 373 [377]; Beschluss vom 19. Februar 1997 - VerfGH 23/96, S. 4 f.).
  • VG Trier, 26.08.2013 - 1 L 838/13

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Vertrag über die freiwillige Fusion zur

    Bereits vor dem Hintergrund, dass nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung für die Dauer eines derartigen verfassungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens nach Inkrafttreten eines Fusionsgesetzes die mit dem bis zur Hauptsacheentscheidung verbundenen Zeitablauf einhergehenden Nachteile durch die Beteiligten hinzunehmen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 2 BvR 2760/93 -, Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 1997, VerfGH 24/96 - juris), insbesondere da die Möglichkeit der Rückgängigmachung einer Fusion innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums und auch der Möglichkeit der erforderlichen Nachholung von Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen besteht, muss vorliegend umso mehr ein Anordnungsgrund gegen einen lediglich vorbereitenden Vertrag verneint werden.
  • VerfGH Thüringen, 08.09.1997 - VerfGH 9/95

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung der Landkreise;

    Der Umstand, daß den kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Gemeindegebietsreform eine Art Wahlrecht zwischen den Modellen der Einheitsgemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft eingeräumt worden ist (dazu vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - VerfGH 24/96 bis 30/96 - ThürVBl. 1997, 157), ist für die im Rahmen des Thüringer Neugliederungsgesetzes erfolgte Neufestlegung des Gebiets der kreisfreien Städte und die dabei vorgenommene Eingliederung bestimmter Umlandgemeinden ohne Bedeutung.
  • VerfGH Thüringen, 08.09.1997 - VerfGH 8/95

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Neugliederung; Prüfungsmaßstab;

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 703/11

    Kein Sofortabzug der Anschaffungskosten (Leasingsonderzahlung) für einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Thüringen, 13.02.1997 - I 28/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,24399
FG Thüringen, 13.02.1997 - I 28/96 (https://dejure.org/1997,24399)
FG Thüringen, Entscheidung vom 13.02.1997 - I 28/96 (https://dejure.org/1997,24399)
FG Thüringen, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - I 28/96 (https://dejure.org/1997,24399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,24399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz eines Ausschüttungssteuersatzes auf eine Gewinnausschüttung; Gesonderte Feststellung verwendbaren Eigenkapitals einer Betriebsstätte; Köperschaftsteuerpflichtigkeit nach dem Körperschaftsteuergesetz der Deutschen Demokratischen Republik (DDR); Beschränkte ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht