Rechtsprechung
AG München, 06.08.2010 - 281 C 22204/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zwangsbeförderung mit dem Rettungshubschrauber muss nicht bezahlt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Vergütung eines Hubschraubereinsatzes bei einer Bergrettung bei Ablehnung des Hubschraubereinsatzes durch einen Betroffenen und alternativer Möglichkeit zur Transporthilfe durch die Bergwacht; Aufwendungsersatz für einen Hubschraubereinsatz durch eine ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 683
Verpflichtung zur Vergütung eines Hubschraubereinsatzes bei einer Bergrettung bei Ablehnung des Hubschraubereinsatzes durch einen Betroffenen und alternativer Möglichkeit zur Transporthilfe durch die Bergwacht; Aufwendungsersatz für einen Hubschraubereinsatz durch eine ... - rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (8)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Der aufgezwungene Hubschraubertransport
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der aufgezwungene Hubschrauberflug
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der aufgezwungene Hubschraubertransport
- lto.de (Kurzinformation)
Bergnotrettung nur bei "objektiver Notwendigkeit"
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unerwünschter Hubschraubertransport bei Bergrettung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wer soll das bezahlen? - Bergwanderin gegen ihren Willen mit dem Hubschrauber "gerettet"
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Kostenersatz für aufgezwungenen Hubschraubertransport zur Notrettung nur bei objektivem Interesse des Geretteten
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Unfreiwillig Geretteter braucht Hubschraubereinsatz nicht zu bezahlen
Verfahrensgang
- AG München, 06.08.2010 - 281 C 22204/09
- LG München I, 08.02.2011 - 13 S 17056/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 10.01.1995 - 22 U 198/93
Vorliegen eines Anspruchs auf Ersatz von Rettungskosten nach den Regeln der …
Auszug aus AG München, 06.08.2010 - 281 C 22204/09
Das Interesse des Geschäftsherrn an einer bestimmten Rettungsaktion ist zu verneinen, wenn gleichwertige, d.h. ebenso erfolgsversprechende anderweitige Möglichkeiten der Rettung gegeben sind und diese außerdem wesentlich kostengünstiger sind als die vom Geschäftsführer ergriffene Maßnahme, OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1337 f.