Rechtsprechung
AG München, 03.05.2013 - 281 C 3666/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Reisepreises (hier: Lesen der Reisebeschreibung und Hinweis hinsichtlich der Abflugzeiten)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Flugzeit geändert, Flug verpasst!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verpasste Abflug
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Flugzeit geändert, Flug verpasst!
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Flugzeit geändert, Flug verpasst!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Abflugtag übersehen, Flug versäumt - Kunden müssen die Reiseunterlagen des Reiseveranstalters lesen!
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Reiseunternehmen ist nicht verpflichtet, mit separatem Schreiben auf geänderte Flugzeiten hinzuweisen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Reiserecht: Flugzeiten geändert- Flug verpasst, und jetzt?