Rechtsprechung
AG München, 23.05.2017 - 283 C 1132/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 708 Nr. 11, § 711
Kein Unterlassungsanspruch eines Mitmieters wegen Kinderlärm - rewis.io
Ruhezeiten, Nachtruhe, Kinder, Wohnung, Protokoll
- mietrechtsiegen.de
Kinderlärm in Altbau-Mehrfamilienhaus - Unterlassungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Immer wieder Kinderlärm
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kindergetrampel den ganzen Tag aus der darüberliegenden Wohnung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kinderlärm aus der Nachbarwohnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ist Kindergetrampel in einer Mietwohnung eine erhebliche Belästigung? Unterlassung?
- datev.de (Kurzinformation)
Kinderlärm ist hinzunehmen - Nachbarschaftsklage auf Unterlassung von Ruhestörung erfolglos
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Nachbar scheitert mit Klage gegen Kinderlärm
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Münster, 12.09.1991 - 8 C 228/91
Mietvertrag mit Eheleuten; Mietvertragspartner; Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Auszug aus AG München, 23.05.2017 - 283 C 1132/17
Zwar kann ein Mieter von einem Mieter desselben Mehrfamilienhauses unter dem Gesichtspunkt der Besitzstörung gegebenenfalls die Unterlassung nicht hinzunehmender Geräuschbeeinträchtigungen verlangen, vgl. OLG München, WuM 1992, 238. - OLG Dresden, 10.02.2009 - 5 U 1336/08
Nachbarlärm in Anwaltskanzlei zumutbar
Auszug aus AG München, 23.05.2017 - 283 C 1132/17
Das gilt erst recht, wenn es sich wie im Streitfall um einen Altbau aus dem Jahr 1962 handelt, indem ein moderner Standard der Geräuschdämmung nicht erwarten werden kann, vgl. OLG Dresden, NZM 2009, 703. - AG Frankfurt/Main, 09.09.2005 - 33 C 3943/04
Rechte des Mieters bei Kinderlärm in der Nachbarwohnung
Auszug aus AG München, 23.05.2017 - 283 C 1132/17
Beeinträchtigungen, die mit der Nutzung der Wohnung auch durch die 14 und 16 Jahre alten Kinder natürlicherweise verbunden sind, müssen vom Beklagten als Mieter der darunterliegenden Wohnung hingenommen werden, vgl. AG Frankfurt, WuM 2005, 764.