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   AG Berlin-Tiergarten, 11.10.2021 - (255 Ls) 284 Js 4525/19 (15/21)   

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AG Berlin-Tiergarten, 11.10.2021 - (255 Ls) 284 Js 4525/19 (15/21) (https://dejure.org/2021,44824)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 11.10.2021 - (255 Ls) 284 Js 4525/19 (15/21) (https://dejure.org/2021,44824)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 11. Oktober 2021 - (255 Ls) 284 Js 4525/19 (15/21) (https://dejure.org/2021,44824)
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  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 11.10.2021 - 255 Ls 15/21
    Mit dem Untersuchungszweck im Sinne dieser Norm ist die gerichtliche Sachaufklärung, d.h. die Erforschung der Wahrheit (§ 244 Abs. 2 StPO), gemeint (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 1 Ws 110/14 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 Ws 309/15 -).

    Bei Beurteilung dieser Frage steht dem Entscheidungsträger indes ein weiter Entscheidungsspielraum zu, wobei in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit darüber besteht, dass die durch das Akteneinsichtsrecht der Verletztenseite stets begründete Gefahr einer anhand des Akteninhalts präparierten Zeugenaussage zur Versagung gerade nicht ausreichend ist (vgl. KG, Beschluss vom 16.03.2020, 4 Ws 12/20 m.w.N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2014, 1 Ws 110/14, zuletzt auch LG Berlin, a.a.O.).

  • OLG Braunschweig, 03.12.2015 - 1 Ws 309/15

    Akteneinsicht an den Verfahrensbevollmächtigten des Verletzten trotz

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 11.10.2021 - 255 Ls 15/21
    Mit dem Untersuchungszweck im Sinne dieser Norm ist die gerichtliche Sachaufklärung, d.h. die Erforschung der Wahrheit (§ 244 Abs. 2 StPO), gemeint (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 1 Ws 110/14 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 Ws 309/15 -).
  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16

    Keine grundsätzliche Erörterungspflicht in Bezug auf Kenntnis des Zeugen vom

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 11.10.2021 - 255 Ls 15/21
    Vielmehr sieht der Bundesgerichthof selbst bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen grundsätzlich keinen Bedarf für eine Würdigung dieses Umstandes im Rahmen der Beweiswürdigung, jedenfalls dann nicht, wenn keine Hinweise auf eine konkrete Falschaussagemotivation der Zeugin vorliegen oder Besonderheiten in ihrer Aussage dazu Anlass geben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 5 StR 40/16 -).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 11.10.2021 - 255 Ls 15/21
    Vielmehr sind bestimmte Arten von Inkonstanz gerade Anzeichen für die Wiedergabe eines real erlebten Geschehens, sodass das Gericht immer zu überprüfen hat, ob die festgestellte Konstanz oder Inkonstanz eher ein Indiz für oder gegen die Glaubhaftigkeit der Angaben ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 - OLG Braunschweig, a.a.O.).
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   AG Berlin-Tiergarten, 06.10.2020 - (349 Gs) 284 Js 4525/19 (1690/20), 349 Gs 1690/20   

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